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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 19.10.2007, 17:27
style0410
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo Martin,
Gewicht wird normal angegeben mit einer Person, halb vollem Wasser ect.
Sogar gewisses Zubehör ist inkludiert.
Guck mal in das Wohnmobilforum, da wirds genau erklärt.
Mit so einem WoMo stehst immer mit einem Fuß auf der anderen Seite des Gesetzes!

Wenn meine Frau ihre Klamotten eingepackt hat, bin ich mit meinem WoMo schon drüber. Dann fange ich erst an zu beladen...
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  #2  
Alt 19.10.2007, 17:47
Benutzerbild von HubiSepp
HubiSepp HubiSepp ist offline
HubiSepp
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Hallo Martin

Das ist ein super Teil und sehr günstig, ich hab ja ein ähnliches Mobil.

Kann auch nur 350 kg zuladen, aber bei dem Gesamtgewicht was vom Hersteller

angegeben wird ist immer der Fahrer + alle Behälter 3/4 voll includiert.

Wenn ich auf Urlaub fahre bin ich ca. 100 kg überladen, aber normal ist es egal

weil 10 % darf man überladen sein. Ich habe auch im Boot einiges an Sachen drin

Und ein paar Kg zuviel ist doch egal .

LG
SEPP
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  #3  
Alt 19.10.2007, 18:59
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Du darfst nicht 10 % überladen sein.......
ab 5 % kann dir passieren dass du abladen musst

Marcus
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  #4  
Alt 19.10.2007, 19:17
klaus52 klaus52 ist offline
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Hallo Sepp,
ich bin kein Moralapostel und möchte Dich, wegen der 100 kg Übergewicht, auch nicht krikisieren. Es ist aber nicht richtig, dass Du 10 % überladen darfst, es ist höchstens so, bis 10 % kommst Du mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung davon. Im jeweiligen Ausland können aber schon ganz andere Bestimmungen vorliegen, dass kann um ein Vielfaches teuerer sein und Du kannst auf der Stelle ausladen, vom Versicherungsschutz bei einem Unfall, wenn zb der Bremsweg nicht gereicht hat, ganz zu schweigen.
Ich fahre selbst mit dem Wohnwagen in Urlaub und kenne das Problem mit der Zuladung, manchmal reicht sie halt nicht ganz aus.
Gruss Klaus
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  #5  
Alt 20.10.2007, 08:03
style0410
Gast
 
Beiträge: n/a


Ist alles kein Problem, solange nix passiert...
Der Versicherer möchte ich dann erleben, der ein bsp. umgekipptes Womo wg. nachgewiesener Überladung aus der Haftung nimmt. Dann bezahlst alle deine Schäden (wegen Vorsatz) selbst!
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  #6  
Alt 20.10.2007, 10:48
Double Trouble
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Beiträge: n/a


Wer in Österreich mit mehr als 3.500 kg unterwegs ist (egal, was in der Zulassung steht), kann auf der Autobahn angehalten und gewogen werden: dann gibts eine Strafe wegen Mautprellerei, weil das Fahrzeug die Go-Box haben muß - und die Mautaufsicht hat ein gutes Auge für überladene Wohnmobile!
Das hat mich dazu bewogen, gleich ehrlich und realistisch zu typisieren.

lg,
Peter
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  #7  
Alt 20.10.2007, 10:55
Benutzerbild von Fortnox
Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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Beiträge: 5.623
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Hi!

Irgendwie führt dann doch nicht am Go Boxsystem vorbei oder?

Ich meine, nichtmal 300 kg für die restlichen Personen und die Sachen die man in den Urlaub mitnimmt Campingstühle,Tisch,Kleidung, Essen, Getränke usw.. reichen doch auf keinen Fall aus oder?


Was dann dazukommt ist noch (vorrausgesetzt ich habe den E zu B Schein/Östereich) wenn ich einen schweren Anhänger hinten drann habe. Dann bin ich erstens mal schon mit dem Wohnmobil völlig überladen, habe hinten einen schweren Anhänger (sagen wir mal 1000 kg) und dann nur 130 Ps mit Frontantrieb !! zur Verfügung. Dass kann doch keinen Spaß mehr machen, wenn ich denke ich darf dafür ca. 40 000 !! € ausgeben?
__________________
MfG
Martin

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  #8  
Alt 20.10.2007, 11:04
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
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Beiträge: 8.376
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Zitat:
Zitat von Double Trouble
Wer in Österreich mit mehr als 3.500 kg unterwegs ist (egal, was in der Zulassung steht), kann auf der Autobahn angehalten und gewogen werden: dann gibts eine Strafe wegen Mautprellerei, weil das Fahrzeug die Go-Box haben muß - und die Mautaufsicht hat ein gutes Auge für überladene Wohnmobile!
Das hat mich dazu bewogen, gleich ehrlich und realistisch zu typisieren.

lg,
Peter
Das habe ich ihr im Forum aber schon anders gelesen..
könntest du das mal in irgend einer Form verifizieren?!?

Ich kanns auch ganz glauben. So oder so ähnlich steht's überall geschrieben:

Zitat:
Das Mautsystem in Österreich

Für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t wird in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen eine leistungs- bzw. streckenbezogene Maut erhoben.
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  #9  
Alt 20.10.2007, 19:56
Double Trouble
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Ein Mitarbeiter der Mautaufsicht hat mir das auf einem Autobahnrastplatz so erzählt, aber im Gesetz bzw Mautordnung hab ich das jetzt auch nicht gefunden: Dort steht immer "höchstzulässiges Fahrzeuggewicht über 3,5 to".
Noch zur Klarstellung: Wer die 3,5 to nur mit dem Anhänger überschreitet (z.B. 3400 + 600 kg), braucht natürlich keine Go-Box.

lg,
Peter
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