Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Campingecke

Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 20.10.2007, 19:56
Double Trouble
Gast
 
Beiträge: n/a


Ein Mitarbeiter der Mautaufsicht hat mir das auf einem Autobahnrastplatz so erzählt, aber im Gesetz bzw Mautordnung hab ich das jetzt auch nicht gefunden: Dort steht immer "höchstzulässiges Fahrzeuggewicht über 3,5 to".
Noch zur Klarstellung: Wer die 3,5 to nur mit dem Anhänger überschreitet (z.B. 3400 + 600 kg), braucht natürlich keine Go-Box.

lg,
Peter
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:28 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com