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  #1  
Alt 14.11.2007, 14:47
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen
Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig...

Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich

Es ist sinnlos darüber sehr viel zu diskutieren, Fakt ist, dass in den meisten Ländern der EU der IBS ausreichend ist, auch in Frankreich. Der IBS ist ein anerkanntes Zertifikat, sonst würde man auch bei Kontrollen Probleme bekommen. Den IBS bekommt man sehr einfach, bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.

Bekannt ist, dass Schiffszertifikat alle 8 Jahre, der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss. Vielleicht für jemanden interessant, der eine Weltumrundung oder mehrere mit dem Segelboot plant und daher einige Jahre unterwegs ist (wenn er sehr langsam segelt oder eben nicht in D halt macht... ).

Sinn oder Unsinn muss man selbst entscheiden. Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?

Gruß Markus

PS: Aber ich mach mich mal schlau, wie ich einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister bekomme... interessant wäre das schon! Besser, falls Du Dein Schiff dort eingetragen hast, dann beschreibe bitte einmal kurz die Prozedur und die Kosten...
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  #2  
Alt 14.11.2007, 15:04
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig...
Vor allem nicht die franz. Behörden

Zitat:
Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich
Nun erzähl doch nicht soviel Unsinn
das F-Zertifikat ist nicht das Schiffszertifiakt sonst hieß es so und es ist auch kein Registereintrag im Sinne eine Kaffahrteischiffes sonst hieße es registerauszug

Das Seerechtsübereinkommen regelt nur dann etwas wenn die beteiligten Staaten es ratifizieren , was im Falle von D (und der EU) geschehen ist, und es ist schei.... was AUF dem Boot gilt, die Frage ist wo und mit welchem Recht werden Schäden abgehandelt - wenn das Boot NICHT in dem Schiffsregister steht.

Zitat:
bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.
Unsinn siehe oben es geht um das F-zertifikat - nix Amtsgericht Antrag an BSH mit Unterlagen - BASTA der Link steht sogar schon im Thread

Zitat:
der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss.

Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?
Laut ADAC € 25,-- plus € 1,-- Porto
BSH die ersten 8 Jahre € 40,-- Verlängerung € 25,--

d.h. schon in der ersten Periode € 60,-- gespart und ein echtes Dokument nicht ein privates vom ADAC

Markus - wenn Dir nicht klar ist wovon geredet wird lies doch erst einmal nach aber schreibt doch nicht so'n Unsinn - der wird vielleicht sogar noch geglaubt
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