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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #7  
Alt 14.11.2007, 16:07
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von snoopy21
So. Und dort steht:
Wie ist Seeschiff definiert ?? Ist ein zerlegbares 4,30m-Schlauchboot als Seeschiff zu werten ?

.

ghaffy hat den Nagel auf den Kopf getroffen

Alles was schwimmt und nicht EINTRAGUNGSPFLICHTIG ist.

und um gleich einem Einwand von Markus[LB] zu begegnen (was bedeutet eigentlich LB ???)

registrierungspflichtig sind Schiffe ab einer gewissen Länge / früher mal Tonnage die einen dt. Eigner haben und auf See fahren , ebenso alle gewerblich fahrenden Schiffe (binnen und buten), wobei Fischerboote noch eine Sonderstellung haben.

Dazu gibt es für die Registrierung Binnen noch einen Vertrag von Genf - der aber für Sportboote unerheblich ist.

-----------------------

Nach Art. 91 Un Seerechtsübereinkommen muß jeder Staat der dieses UN Abkommen ratifiziert hat, jedem Seeschiff die Möglichkeit des Eigentum und Flaggennachweises bieten. Dies geschieht für große Schiffe im Schiffsregister, in etwa vergleichbar mit dem Grundbuch.

Damit dies eben auch für kleine Schiffe möglich ist gibt es das F-Zertifikat.

Alles andere ist Gewinnmaximierung von privaten Organisationen
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