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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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Konformitätserklärung Solidmarine
Habe mir ein Solidmarine SM320 mit Alu-Boden gekauft, jedoch wurde keine Konformitätserklärung vom Hersteller mitgeliert. Habe auch schon eine Mail an Solidmarine geschrieben, jedoch keine Antwort erhalten. Im Handbuch steht nur das was auch hier Um Links zu sehen, bitte registrieren steht. Eine Mail vom Verkäufer an den Hersteller hat bis jetzt auch noch nichts gebracht.
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich benötige die Konformitätserklärung, da ich ja sonst das Boot nicht zulassen kann. Wird mit einen 5PS Tohatsu angetrieben. |
#2
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Frag mal nach, ob die Angabe im Handbuch genügt, das "Pickerl" muss ja auch wo sein.
Ansonsten schmeiß dem Händler das Boot um die Ohren, dann wird er schon was rausrücken.... |
#3
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Berny,
die nehmen es sowieso nicht so genau. "Boote mit einer Länge von weniger als 250 cm können nicht nach CE zertifiziert werden. Unsere Boote erfüllen trotzdem alle Anforderungen dieser Norm CE-Norm." und ich dachte Boote unter 2,50 er Rumpflänge brauchen nicht. Also der Hersteller und/oder der Händler (Importeur) muß Dir als Inverkehrbringer eine unterschriebene "Konfi" aushändigen. Ggf. kann das Gewerbeaufsichtsamt unterstützen. Gruß Hans |
#4
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Jetzt habe ich mich dazu entschlossen das Boot zurück zu geben da es auch noch ein Paar Mängel aufweist. Natürlich meldet sich der Verkäufer nicht mehr.
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#5
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schick einfach jemanden hin, vielleicht ist ja jemand aus dem Forum, der hier mal nachfragen kann.
Kai Bendt Thorsten Bendt Limosenweg 6c 22547 Hamburg |
#6
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Er hat seine Antwort schon bekommen ,Eignerhandbuch Seite 5
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Holger |
#7
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und auch hier noch mal....
Die Konformitätserklärung ist auf Seite fünf im Handbuch, man muß es nur lesen.
übrigens, lieber daniels, lies doch mal deinen eigenen Beitrag hier. Boote unter 2,5 Metern bekommen keine CE, weil, auch das ist in 94/25/EG geregelt. Und zwar auf seite eins. |
#8
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Naja, lieber php-coder, da wäre mal eine Entschuldigung angebracht
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#9
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Zitat:
Lieber Kbendt, habe ich getan, genauso wie ich die Sportbootrichtlinie schon mal häufiger gelesen habe. Auf der HP steht "können nicht geprüft werden." In der Sportbootrichtlinie steht aber, dass sie nicht geprüft werden müssen. Zwischen "muss" und "können" ist aber ein kleiner Unterschied. Gruß Hans |
#10
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[QUOTE=kbendt]Die Konformitätserklärung ist auf Seite fünf im Handbuch, man muß es nur lesen.QUOTE]
Es steht aber nicht im Handbuch das ich es zum zulassen benutzen kann bzw. soll. Ich bin davon ausgegangen das auf einer Konformitätserklärung "Declaration of Conformity" steht, so ist es zumindest bei meinem Außenborder mit der CE. Und nun hat sich auch der Händler bezüglich der Mängel gemeldet. Er wird die Sache an Solidmarine weiterleiten. Werde natürlich berichten was rausgekommen ist. |
#11
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Zitat:
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Gruß Stefan |
#12
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Sportbootrichtlinie
Zitat:
sowei gebe ich dir recht, aber in der 2003/44/EG, Artikel 1, Absatz 3, a steht : Zitat:
Sollten wir diese Diskussion in einem neuen Beitrag weiterführen ?? Gruß Kai |
#13
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Zitat:
7. unbeschadet des Absatzes 2 Fahrgastschiffe im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 238), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, 8. Tauchfahrzeuge, 9. Luftkissenfahrzeuge, 10. Tragflügelboote, 11. Boote mit auf äußerer Verbrennung beruhendem Dampfantrieb, die mit Kohle, Koks, Holz, Öl oder Gas angetrieben werden, ---------------------------------------- oder es ist gar ein (4) Unvollständige Boote im Sinne dieser Verordnung sind Sportboote, bei denen wesentliche Teile, die zum Betrieb notwendig sind, fehlen ------------------------------------ Denn es fehlt ja die Erklärung |
#14
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Zitat:
ich "kritisiere" auch nur den Begriff "können nicht" auf Eurer HP. Die Richtlinie sagt, dass Boote zwischen 2,50 und 24,0 m Rumpflänge (lassen wir mal weg, was das ist ) unter der Richtlinie als Prüflinge fallen. Boote drunter und drüber fallen nicht in die Sportbootzrichtlinie. Ihr schreibt aber, dass man sie nicht prüfen kann. Die Prüfung nach Kat "C" ist eigentlich noch nicht mal eine richtige Prüfung. Denn er unterliegt in den meisten Fällen dem Modul A und das wäre eine interne Qualitätskontrolle wenn er sich an die harmonisierten Normen hält und diese anwendet. Er muß also lediglich erklären und nicht prüfen. Prüfen und nachweisen nur nach Modul AA, wenn er die harmoniserten Normen nicht anwendet. Genau hier setzt also mein Kritikpunkt an. Prüfen nach "C" kann ich jedes Boot. Egal ob es 2 m oder 2,50 m ist. Ich muss nur unter 2,50 m nicht prüfen, da es nicht unter die Sportbootrichtlinie fällt. Wenn in Eurem Handbuch eine entsprechende Erklärung mit Auflistung der Normen, Hersteller, ......das Boot entsprechend gekennzeichnet ist ( Herstellerplakette ) und die Konfi vom Bevollmächtigten des Herstellers oder Inverkehrbringer unterzeichnet ist, dann ist das super und müßte für jedes WSA ausreichen. Persönlich würde ich die HP in der Sache "können nicht" anpassen, dann stimmt es zu 100 %. Mein harte Handschrift in solchen Fällen liegt daran, dass leider bei vielen Inverkehrbringer, Händler, Hersteller diese Normen nicht ordnungsgemäß angewendet werden und CE ein Spiel ist. Gruß Hans. |
#15
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Das Boot ist Kategorie "D"
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