Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Campingecke

Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.03.2008, 20:14
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.09.2003
Beiträge: 8.376
abgegebene "Danke": 212

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Frank.T
Die 100 km/h gelten für Womos von 3500 Kg bis 7499 Kg, ab 7500 gelten wieder die 80 Sachen aber so hoch möchtest Du bestimmt nicht auflasten.
Ab 3500Kg muss das Womo jedes Jahr zum TÜV.
Ich würde das 1Kg ablasten.
Bei allem was ich dazu gelesen habe steht:
Zitat:
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
Das heisst für mich: 3500 kg ist Führerscheinklasse B mit allem, was dazu gehört.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.03.2008, 20:52
Nicole Nicole ist offline
Altes Mädchen
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 12
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Sonne und Reinhard

auch von uns Herzlichen Glückwunsch,
sieht echt super aus
freuen uns schon auf einen Besuch von euch.


Grüße Nicole und Anhang
__________________
Überlege noch.....
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.03.2008, 20:55
Benutzerbild von daniels
daniels daniels ist offline
ehemaliger Luftikus
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.09.2004
Beiträge: 925
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Reinhard,

vielleicht helfen Dir diese Erklärung, zusätzlich zu Franks Erläuterungen, bei der Wahl.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruß Hans
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Skype: rescue_schlauchi
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.03.2008, 21:38
Benutzerbild von Chester
Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
Treuesterne:
 
Registriert seit: 13.10.2003
Beiträge: 2.320
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Poah - danke Hans, auf Dich ist Verlass!

Da wird man ja Banane, wenn man im Netz nach Infos sucht, selbst in den WoMo-Foren. Auch Frank liegt da wohl falsch.

Nach den Angaben auf der Polizei-Seite fangen die Probleme doch erst bei 3501 kg an - also kann ich doch die 3,5t lassen. 3499 kg bringt doch nichts.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen:

- außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3 StVO)
- auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18 StVO)
- innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 StVO)
LKW-Überholverbot/-Durchfahrverbot gilt auch nicht - na also!

Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.03.2008, 22:11
Benutzerbild von Chester
Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
Treuesterne:
 
Registriert seit: 13.10.2003
Beiträge: 2.320
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Jetzt noch was interessantes zur Kostenseite beim Vergleich LKW oder Womo - das tut sich nämlich nix!

In meinem Fall Zahlen der HuK bei 40 %. Haftpflicht plus TK ohne SB

LKW: Vers. 471,00 € + Kfz Steuer 210 Euro = 681 €.
WoMo: Vers. 342,00 € + KfZ-Steuer 320 Euro = 662 €.
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.03.2008, 22:16
Benutzerbild von Chester
Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
Treuesterne:
 
Registriert seit: 13.10.2003
Beiträge: 2.320
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

So - und noch einen letzten Beitrag zum Thema TÜV (weil Frank da auch was durcheinandergeworfen hat).

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Jetzt hammers abba!

Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.03.2008, 01:14
Benutzerbild von daniels
daniels daniels ist offline
ehemaliger Luftikus
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.09.2004
Beiträge: 925
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Chester
Jetzt noch was interessantes zur Kostenseite beim Vergleich LKW oder Womo - das tut sich nämlich nix!

In meinem Fall Zahlen der HuK bei 40 %. Haftpflicht plus TK ohne SB

LKW: Vers. 471,00 € + Kfz Steuer 210 Euro = 681 €.
WoMo: Vers. 342,00 € + KfZ-Steuer 320 Euro = 662 €.
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard

Reinhard,
egal wie Du dich entscheidest, trotzdem dran denken, dass die LKW- Anmeldung für dich mit Bootstrailer den Nachteil des Sonntagsfahrverbotes hätte.
Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche.



Gruß Hans
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Skype: rescue_schlauchi
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 05.03.2008, 08:43
Benutzerbild von Holländer
Holländer Holländer ist offline
Schlauchbootreparatur
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 2.721
abgegebene "Danke": 61

Boot Infos

Hi Reinhard & Sonne,

willkommen im Jumper Club
Da kann man öfters mal ein WE schnell rausfahren...


Zitat:
Zitat von daniels
Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche.

Gruß Hans
1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...

Gruß,

Frank :)
der kaum im Forum ist und versucht 2 Monaten Rückstand einzuarbeiten,
da der Liebe Vermieter in Dezember ein neues Dach wollte,
und die Dachdecker es (bis heute !) nicht geregelt bekommen haben ein richtiges Dach zu legen...
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
---------------------------------------------------
... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
---------------------------------------------------
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 05.03.2008, 08:49
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.09.2003
Beiträge: 8.376
abgegebene "Danke": 212

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Holländer
1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...
Hallo Frank,

soweit ich informiert bin, ist der Fahrtenschreiber nur bei gewerblichen Fahrten notwendig....
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 05.03.2008, 07:03
Benutzerbild von Stefan
Stefan Stefan ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 788
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Chester
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard
Hallo Reinhard,

soviel ich weiß, ist die Gasprüfung nur alle 2 Jahre. TÜV ist einmal im Jahr für Womos von 3,5t bis 7,5t sobald sie älter als 7 Jahre sind.
__________________
Viele Grüße
Stefan

Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit.
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 05.03.2008, 07:40
Benutzerbild von Chester
Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
Treuesterne:
 
Registriert seit: 13.10.2003
Beiträge: 2.320
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Stefan --- lies doch mal den Link vom TÜV Saarland:

Eine gute Nachricht für Wohnmobil-Besitzer:

Die Intervalle für die Hauptuntersuchungen wurden verlängert. Ab sofort müssen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung vorfahren, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Auch die Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren seltener zum TÜV. Statt wie bisher einmal im Jahr ist Hauptuntersuchung nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist aber wieder ein jährlicher Check Pflicht. Wohnmobile mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen nach wie vor einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung.


Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 05.03.2008, 01:19
Benutzerbild von daniels
daniels daniels ist offline
ehemaliger Luftikus
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.09.2004
Beiträge: 925
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Chester
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen:
...das ist wohl das heiße Thema bis 3,49 oder ab 3.51 to.

100 Fragen = 99,9 Meinungen. Da kann ich Dir auch nicht helfen.

Hans
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Skype: rescue_schlauchi
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:52 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com