![]() |
|
Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Poah - danke Hans, auf Dich ist Verlass!
![]() ![]() ![]() Da wird man ja Banane, wenn man im Netz nach Infos sucht, selbst in den WoMo-Foren. Auch Frank liegt da wohl falsch. Nach den Angaben auf der Polizei-Seite fangen die Probleme doch erst bei 3501 kg an - also kann ich doch die 3,5t lassen. 3499 kg bringt doch nichts. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen: - außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3 StVO) - auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18 StVO) - innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 StVO) LKW-Überholverbot/-Durchfahrverbot gilt auch nicht - na also! Reinhard ![]()
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#2
|
||||
|
||||
Jetzt noch was interessantes zur Kostenseite beim Vergleich LKW oder Womo - das tut sich nämlich nix!
In meinem Fall Zahlen der HuK bei 40 %. Haftpflicht plus TK ohne SB LKW: Vers. 471,00 € + Kfz Steuer 210 Euro = 681 €. WoMo: Vers. 342,00 € + KfZ-Steuer 320 Euro = 662 €. Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger. Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#3
|
||||
|
||||
So - und noch einen letzten Beitrag zum Thema TÜV (weil Frank da auch was durcheinandergeworfen hat).
Um Links zu sehen, bitte registrieren Jetzt hammers abba! Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Reinhard, egal wie Du dich entscheidest, trotzdem dran denken, dass die LKW- Anmeldung für dich mit Bootstrailer den Nachteil des Sonntagsfahrverbotes hätte. Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche. ![]() Gruß Hans |
#5
|
||||
|
||||
Hi Reinhard & Sonne,
willkommen im Jumper Club Da kann man öfters mal ein WE schnell rausfahren... Zitat:
![]() Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben... Gruß, Frank :) der kaum im Forum ist und versucht 2 Monaten Rückstand einzuarbeiten, da der Liebe Vermieter in Dezember ein neues Dach wollte, und die Dachdecker es (bis heute !) nicht geregelt bekommen haben ein richtiges Dach zu legen... ![]()
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... ![]() --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
soweit ich informiert bin, ist der Fahrtenschreiber nur bei gewerblichen Fahrten notwendig....
__________________
Viele Grüsse Evi & Olaf |
#7
|
|||
|
|||
..Olaf hat Recht... ein Fahrtenschreiber wird nur benötigt wenn man gewerblich unterwegs ist.
zum Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger!! Da kann einiges kosten... genau 200€ wenn du der Halter bist ![]() ![]() Aber jetzt kommt es!! Wenn das Womo als LKW Angemeldet wird und als Wohnmobil ausgebaut ist und man in einer Kontrolle kommt kann man sehr schnell einen dran kriegen wegen Steuerhinterziehung!! Da wird dir nix helfen da die Einbauteile fest eingebaut sind und es absolut ersichtlich ist das das Fahrzeug als Womo benutzt wird.....
__________________
Gruß Stefan |
#8
|
|||
|
|||
Was ist schon 1 Kg.
![]() ![]() ![]() Habe auch erst mal nachlesen müssen das womo ruscht ab 3501Kg in die Sparte LKW wobei nur die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 Km/h beträgt. Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon. ![]() ![]() Die Gasprüfung gilt für alle Gewichtsklassen 2 Jahre. |
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
soviel ich weiß, ist die Gasprüfung nur alle 2 Jahre. TÜV ist einmal im Jahr für Womos von 3,5t bis 7,5t sobald sie älter als 7 Jahre sind.
__________________
Viele Grüße Stefan Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit. |
#10
|
||||
|
||||
Hallo Stefan --- lies doch mal den Link vom TÜV Saarland:
Eine gute Nachricht für Wohnmobil-Besitzer: Die Intervalle für die Hauptuntersuchungen wurden verlängert. Ab sofort müssen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung vorfahren, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Auch die Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren seltener zum TÜV. Statt wie bisher einmal im Jahr ist Hauptuntersuchung nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist aber wieder ein jährlicher Check Pflicht. Wohnmobile mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen nach wie vor einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung. Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
![]() ![]() 100 Fragen = 99,9 Meinungen. ![]() Hans |
![]() |
|
|