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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 05.03.2008, 08:43
Benutzerbild von Holländer
Holländer Holländer ist offline
Schlauchbootreparatur
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Hi Reinhard & Sonne,

willkommen im Jumper Club
Da kann man öfters mal ein WE schnell rausfahren...


Zitat:
Zitat von daniels
Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche.

Gruß Hans
1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...

Gruß,

Frank :)
der kaum im Forum ist und versucht 2 Monaten Rückstand einzuarbeiten,
da der Liebe Vermieter in Dezember ein neues Dach wollte,
und die Dachdecker es (bis heute !) nicht geregelt bekommen haben ein richtiges Dach zu legen...
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
---------------------------------------------------
... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
---------------------------------------------------
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  #2  
Alt 05.03.2008, 08:49
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Zitat:
Zitat von Holländer
1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...
Hallo Frank,

soweit ich informiert bin, ist der Fahrtenschreiber nur bei gewerblichen Fahrten notwendig....
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  #3  
Alt 05.03.2008, 09:07
stebn stebn ist offline
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..Olaf hat Recht... ein Fahrtenschreiber wird nur benötigt wenn man gewerblich unterwegs ist.

zum Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger!! Da kann einiges kosten... genau 200€ wenn du der Halter bist

Aber jetzt kommt es!!

Wenn das Womo als LKW Angemeldet wird und als Wohnmobil ausgebaut ist und man in einer Kontrolle kommt kann man sehr schnell einen dran kriegen wegen Steuerhinterziehung!!

Da wird dir nix helfen da die Einbauteile fest eingebaut sind und es absolut ersichtlich ist das das Fahrzeug als Womo benutzt wird.....
__________________
Gruß Stefan
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  #4  
Alt 05.03.2008, 09:25
Frank.T
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Was ist schon 1 Kg.

Habe auch erst mal nachlesen müssen das womo ruscht ab 3501Kg in die Sparte LKW wobei nur die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 Km/h beträgt.

Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon.
Die Gasprüfung gilt für alle Gewichtsklassen 2 Jahre.
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  #5  
Alt 05.03.2008, 10:27
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Zitat:
Zitat von Frank.T
Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon.
.
Für wen gilt dies blöde Schild denn jetzt??

Click the image to open in full size.

Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe:

Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!!
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  #6  
Alt 05.03.2008, 10:36
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA
Für wen gilt dies blöde Schild denn jetzt??

Click the image to open in full size.

Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe:

Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!!
Doch darfst du!! Das zählt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (Eigengewicht)

Wenn du mit 3,3T Fahrzeug einen 2T Anhänger ziehst ist das Schild kein Problem
__________________
Gruß Stefan
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  #7  
Alt 05.03.2008, 12:27
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Chester Chester ist offline
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So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt, nachdem Jolly zunächst zur Waage musste. Morgen früh dann zum Straßenverkehrsamt zum Ummelden mit neuem Brief und Schein ---- und isch habbe fertisch!

Heute ist die AHK gekommen - ich hoffe die hat 'ne ABE, damit ich die nicht wieder zum Tüv zum Eintragen muss.

Ach ja: 2650 kg wiegt Jolly jetzt - ein 850kg-Trailer ohne Bremse wäre für 100km-Zulassung kein Problem. Und 850kg kann ich noch zuladen - über 40 Kästen Bier. Geil.

Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.

Geändert von Chester (05.03.2008 um 12:35 Uhr)
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  #8  
Alt 05.03.2008, 12:30
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Zitat:
Zitat von stebn
Doch darfst du!! Das zählt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (Eigengewicht)
So entstehen die Falschmeldungen.
Das Schild LKW-Überholverbot gilt ab 3,501 Tonnen!

Reinhard
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Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
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  #9  
Alt 05.03.2008, 18:15
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Nachträglich: da hatte ich wohl zwei Beiträge überlesen.

Zitat:
Zitat von stebn
Doch darfst du!! D
Bei Olaf Rechnung kommt man aber auf 3,8 to und das Zeichen
277 sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to.

Hans
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Geändert von daniels (05.03.2008 um 18:20 Uhr)
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