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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Hi Reinhard & Sonne,
willkommen im Jumper Club Da kann man öfters mal ein WE schnell rausfahren... Zitat:
![]() Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben... Gruß, Frank :) der kaum im Forum ist und versucht 2 Monaten Rückstand einzuarbeiten, da der Liebe Vermieter in Dezember ein neues Dach wollte, und die Dachdecker es (bis heute !) nicht geregelt bekommen haben ein richtiges Dach zu legen... ![]()
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... ![]() --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#2
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Zitat:
soweit ich informiert bin, ist der Fahrtenschreiber nur bei gewerblichen Fahrten notwendig....
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#3
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..Olaf hat Recht... ein Fahrtenschreiber wird nur benötigt wenn man gewerblich unterwegs ist.
zum Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger!! Da kann einiges kosten... genau 200€ wenn du der Halter bist ![]() ![]() Aber jetzt kommt es!! Wenn das Womo als LKW Angemeldet wird und als Wohnmobil ausgebaut ist und man in einer Kontrolle kommt kann man sehr schnell einen dran kriegen wegen Steuerhinterziehung!! Da wird dir nix helfen da die Einbauteile fest eingebaut sind und es absolut ersichtlich ist das das Fahrzeug als Womo benutzt wird.....
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Gruß Stefan |
#4
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Was ist schon 1 Kg.
![]() ![]() ![]() Habe auch erst mal nachlesen müssen das womo ruscht ab 3501Kg in die Sparte LKW wobei nur die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 Km/h beträgt. Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon. ![]() ![]() Die Gasprüfung gilt für alle Gewichtsklassen 2 Jahre. |
#5
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Zitat:
![]() Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe: Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!! ![]() ![]()
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#6
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Zitat:
Wenn du mit 3,3T Fahrzeug einen 2T Anhänger ziehst ist das Schild kein Problem
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Gruß Stefan |
#7
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So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt, nachdem Jolly zunächst zur Waage musste. Morgen früh dann zum Straßenverkehrsamt zum Ummelden mit neuem Brief und Schein ---- und isch habbe fertisch!
Heute ist die AHK gekommen - ich hoffe die hat 'ne ABE, damit ich die nicht wieder zum Tüv zum Eintragen muss. Ach ja: 2650 kg wiegt Jolly jetzt - ein 850kg-Trailer ohne Bremse wäre für 100km-Zulassung kein Problem. Und 850kg kann ich noch zuladen - über 40 Kästen Bier. Geil. Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. Geändert von Chester (05.03.2008 um 12:35 Uhr) |
#8
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Zitat:
![]() Das Schild LKW-Überholverbot gilt ab 3,501 Tonnen! Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#9
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Nachträglich: da hatte ich wohl zwei Beiträge überlesen.
![]() Zitat:
277 sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to. ![]() Hans Geändert von daniels (05.03.2008 um 18:20 Uhr) |
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