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| Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#23
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Nachträglich: da hatte ich wohl zwei Beiträge überlesen.
Zitat:
277 sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to. Hans Geändert von daniels (05.03.2008 um 19:20 Uhr) |
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