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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 05.03.2008, 20:56
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von Chester
Hans - jetzt blick ich wieder nicht durch. Dein Joint hat 3,48 Tonnen incl. des Trailers? Das kann doch nicht sein. Ich find leider keine Details über Dein WoMo - hab gerade sogar den Riesenbeitrag aus 2006 im Blauen durchforstet.

Reinhard
Reinhard,
wie Du blickst nicht durch. Du sollst auch nicht das Blaue durchforsten, sondern die richtigen Seiten anwählen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Dann auf Wohnmobil.


Junge, ich bin doch bei Dir.
3 to WoMo und 480 kg Anhänger sind zusammen 3,48 to Gesamtgewicht. Damit liege ich unter 3,5 to und darf überholen. Natürlich in Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen 277.

Konnte ich Deine Unruhe jetzt wieder auf Frikandel-Maß bringen ?

Gruß Hans
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  #2  
Alt 05.03.2008, 21:53
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Chester Chester ist offline
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Jetzt iss alles klar, Hans. Vergiss die PN an Dich - hab ich vorm Lesen dieses Beitrags geschrieben. Dann hast Du nur 480 kg am Haken - damit wird alles klar!

Reinhard
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  #3  
Alt 06.03.2008, 05:11
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zu spät, PN schon unterwegs.

Bienchen ist klein, aber fein.

Wenn Du solche "heißen" Sachen hast. Dann kannst Du auch hier Um Links zu sehen, bitte registrieren anfragen.
Allerdings wie überall auch hier einige Antworten ignorieren und den Mittelwert bilden.

Gruß Hans
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  #4  
Alt 06.03.2008, 17:32
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Wie sieht es denn mit dem Parken in Wohngebieten am Strassenrand aus,bis 3,49 Tonnen? und ab 3,5 Tonnen. Ich meine das ein Lkw über 3,5Tonne dort nicht dauern parken darf, aber beim WOMO?
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Gruss Klaus
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  #5  
Alt 06.03.2008, 17:42
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Hi Klaus,
nach meinem Wissensstand wird das sehr unterschiedlich gehandhabt, weil das WoMo weder ein PKW noch ein LKW (wenn es in der unteren Gewichtsklasse ist) ist. Es ist halt ein Sonder-KFZ. Selbst in den Fahrzeugpapieren wird es ja (noch) unterschiedlich ausgewiesen.
  • Sonder-KFZ Wohnmobil
  • Wohnmobil
  • Fz.z.Personenbeförderung 8 Spl (Wohnmobil)

Letzteres steht aber auch in einem normalen PKW (neue Papiere) nur mit dem Zusatz Limousine.

Deshalb ist dieser Bereich aus meiner Sicht eine nicht 100% geklärte Grauzone. Das selbe gilt auch für das Zusatzschild Personenkraftwagen.

Gruß Hans
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  #6  
Alt 06.03.2008, 18:02
Zausel05 Zausel05 ist offline
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Ich meine wir hätten hier einen von der Polizei dabei, ich habe den Namen vergessen. Der muß ,oder soll es doch eigentlich wissen. Eine Politesse habe ich auf Nachfrage schon einmal in Verlegenheit gebracht
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Gruss Klaus
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  #7  
Alt 06.03.2008, 18:16
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Chester Chester ist offline
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Hmmh Klaus, ob es ein "normaler" Polizeibeamte weiss?

Nun ja, könnte ja Prüfungsfrage sein.


Reinhard
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