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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 12.08.2008, 19:25
Benutzerbild von Kleinandi
Kleinandi Kleinandi ist offline
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Hallo
Weil ichs genau wissen wollte habe ich nun eine Mail ans Kultusministerium geschrieben die es dann ans Innenministerium weitergeleitet hat und da die auch nicht zuständig sind ging die Mail ans Staatsministerium

Ich hoffe immer noch das mich Günther persöhnlich anruft..........
__________________
LG Andi

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  #2  
Alt 12.08.2008, 21:21
Benutzerbild von Holger K.
Holger K. Holger K. ist offline
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Andi , mail im doch mal direkt, guenther.oettinger@stm.bwl.de ,
oder hier übers Um Links zu sehen, bitte registrieren. Ein gutes Frühstück schlägt der bestimmt nicht aus,
musst nur deinen Helilandeplatz freihalten.
__________________
Gruß
Holger
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  #3  
Alt 14.08.2008, 21:33
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Falls es jemand genau wissen möchte

Sehr geehrter Herr Kleiner,

das Staatsministerium hat uns beauftragt, Ihre Anfrage zur Nutzung der Landesflagge zu beantworten.

Aus Ihrer Anfrage ist nicht ersichtlich, ob die Landesflagge Baden-Württemberg oder die Landesdienstflagge benutzt wurde. Die Landesflagge Baden-Württemberg besteht aus einem oberen schwarzen und einem unteren goldfarbenen Querstreifen ohne weitere Zusätze.

Um die Landesdienstflagge handelt es sich, wenn auf der Landesflagge das Landeswappen gezeigt wird. Das Führen der Dienstflagge ist ausschließlich den in der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens genannten Berechtigten (wappenführende Stellen) oder mit ausdrücklicher Gestattung des Herrn Ministerpräsidenten erlaubt. So wird die Landesdienstflagge u.a. an Dienstfahrzeugen des Landes auf Binnengewässern gesetzt.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Zeigen der Landesdienstflagge wie auch die Verwendung des großen und kleinen Landeswappens ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Verbundenheit mit dem Land durch das Hissen der einfachen Landesflagge ohne Wappen zum Ausdruck zu bringen oder hierfür das jedermann zugängliche Baden-Württemberg-Signet zu nutzen. Sie finden das Baden-Württemberg-Signet im Internet unter folgender Adresse: Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
LG Andi

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