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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 16.08.2008, 10:34
Bernhard
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kuriosität

um eure beiträge noch einwenig zu erweitern:

das gilt auch auf den wasserstrassen in österreich.

da steht zum beispiel in krummnußbaum an der donau in nö, ein schild, auf dem steht sinngemäß:

schwimmen nur unter der voraussetzung erlaubt, dass der schwimmer den schiffsverkehr nicht behindert.


wie weiter oben aber schon richtig geschrieben, ausweichen und aufpassen muß man als schiffer trotzdem.
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  #2  
Alt 16.08.2008, 11:37
hobbycaptain
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wir haben in der FS gelernt, dass Sportboote gegenüber den Berufsschiffen und Segelschiffen Nachrang haben, allen anderen gegenüber aber Vorrang.
Schwimmkörper, also z.B: Surfer, aber auch Schwimmer, fallen in überhaupt keine Regel und sind eigentlich rechtlos und werden nur durch die Sorgfaltspflicht Leib und Leben zu schützen, geschützt. Also schliesse ich daraus, auch wenn ein Surfer und ein Schwimmer kein Recht hat und keinen Vorrang, kann ich mir den Vorrang ihm gegenüber nicht erzwingen, sondern muss auf ihn aufpassen.
Allerdings ist ein Surfer eben viel leichter zu erkennen als ein Schwimmer.

Das Problem dabei sind immer die Blöden die glauben, sie wären im Recht und können sich als schwächerer "Verkehrsteilnehmer" alle Rechte nehmen. Ist im Strassenverkehr mit Fussgängern und Radfahrern doch oft genauso, die oft ohne zu schauen bei ROT in Kreuzungen einfahren . Deshlab darf ich eine Radfahrer noch lange nicht über den Haufen fahren, wenn ich noch irgendwie bremsen oder ausweichen kann.
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  #3  
Alt 16.08.2008, 12:48
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Boot Infos

Hallo zusammen,

man könnte jetzt alle Aussagen zusammenfassen und daraus den Schluss ziehen: Ich soll nicht kollidieren (mit was auch immer...)

Ob nun ein Schwimmer, ein Baumstamm (der sicher auch keine Vorfahrt hat), andere Boote oder sogar dem Grund... NEIN lasst es...

Probleme sehe ich bei richtigem Verhalten keine. Es gibt ein paar besonders sture Zeitgenossen, die das mit der Kurshaltepflicht zu wörtlich genommen haben, solange sich aber nicht zwei von derselben Sorte treffen, ist es harmlos...

Dazu fällt mir noch eine/zwei Frage(n) ein: Ich bin Talfahrer im Rhein mit ca. 15 m Abstand vom rechten Ufer (näher muss und will ich nicht heran). Meine Geschwindigkeit beträgt 4,5 kn. Ein anderes Boot (ein sogar etwas kleineres) kommt mir entgegen (und hält sich natürlich von mir aus gesehen auch 15m vom rechten Ufer auf). Das Boot fährt in etwa 3 kn...
Wir fahren nun also aufeinander zu und werden in ca. 5-10 min Kollidieren, wenn keiner den Kurs ändert. Nach rechts kann ich den Kurs nicht ändern, da ich dann zu nah ans Ufer komme... also muss der entgegenkommende Bergfahrer doch (von mir aus gesehen) nach links ausweichen?
Und die wichtigste Frage: Wann leite ich das Manöver des letzten Augenblickes ein? Und darf ich dabei so eine Welle machen, dass das andere Boot richtig schaukelt und der Kollege vielleicht aufwacht?

Andere Situation im MM (Spanien) mit dem Schlauchboot... mich rammt fast ein Surfer, der von rechts kommt (vom Meer her, da ich linker Hand die Küste habe) und brüllt mich noch sauer an... der Surfer ist in etwa zehnmal so schnell wie ich mit dem Schlauchboot... kann ein Surfer nicht lenken? Und wenn er es nicht kann, was hat er dann 600m vom Ufer verloren?

Gruß Markus
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  #4  
Alt 16.08.2008, 12:57
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Markus,

siehe mein Post oben, der Surfer hat keine Rechte
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  #5  
Alt 16.08.2008, 14:11
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Markus[LB] Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

man könnte jetzt alle Aussagen zusammenfassen und daraus den Schluss ziehen: Ich soll nicht kollidieren (mit was auch immer...)

Ob nun ein Schwimmer, ein Baumstamm (der sicher auch keine Vorfahrt hat), andere Boote oder sogar dem Grund... NEIN lasst es...

Probleme sehe ich bei richtigem Verhalten keine. Es gibt ein paar besonders sture Zeitgenossen, die das mit der Kurshaltepflicht zu wörtlich genommen haben, solange sich aber nicht zwei von derselben Sorte treffen, ist es harmlos...

Dazu fällt mir noch eine/zwei Frage(n) ein: Ich bin Talfahrer im Rhein mit ca. 15 m Abstand vom rechten Ufer (näher muss und will ich nicht heran). Meine Geschwindigkeit beträgt 4,5 kn. Ein anderes Boot (ein sogar etwas kleineres) kommt mir entgegen (und hält sich natürlich von mir aus gesehen auch 15m vom rechten Ufer auf). Das Boot fährt in etwa 3 kn...
Wir fahren nun also aufeinander zu und werden in ca. 5-10 min Kollidieren, wenn keiner den Kurs ändert. Nach rechts kann ich den Kurs nicht ändern, da ich dann zu nah ans Ufer komme... also muss der entgegenkommende Bergfahrer doch (von mir aus gesehen) nach links ausweichen?
Und die wichtigste Frage: Wann leite ich das Manöver des letzten Augenblickes ein? Und darf ich dabei so eine Welle machen, dass das andere Boot richtig schaukelt und der Kollege vielleicht aufwacht?

Andere Situation im MM (Spanien) mit dem Schlauchboot... mich rammt fast ein Surfer, der von rechts kommt (vom Meer her, da ich linker Hand die Küste habe) und brüllt mich noch sauer an... der Surfer ist in etwa zehnmal so schnell wie ich mit dem Schlauchboot... kann ein Surfer nicht lenken? Und wenn er es nicht kann, was hat er dann 600m vom Ufer verloren?

Gruß Markus
Hmmm ... so ganz Recht hast weder auf dem Rhein noch in Spanien! Siehe KVR Regeln hierzu.

Gegenfahrzeug auf dem Rhein: Zwangsruderregel, nähern sich zwei Maschinenfahrzeuge in entgegengesezuter Richtung, so muß jedes Fahrzeug nach Rechts ausweichen. Kannst Du wegen dem nahen Uferrand nicht näher ans Ufer, dann mußt Du den entgegenkommenden mit einem langen Warnton-Signal warnen und gegebenfalls die Fahrt aus Deinem Fahrzeug nehmen, denn nach links darfst Du nicht ausweichen! Hast Du aber noch ausreichend Fahrwassertiefe, dann bist Du verpflichtet nach Rechts auszuweichen, genauso der Entgegenkommende in seiner Fahrrichtung nach Rechts ausweichen muß um Dich an der Backbordseite zu passieren.

Spanien - Begegnung Machinenfahrzeug (Schlauchboot mit Motor) mit Segler (Stehbrettsegler = Surfer): ein Maschinenfahrzeug muß einem Segelnden Fahrzeug immer ausweichen! Da spielt es keine Rolle wie groß oder wie schnell das segelnde Fahrzeug ist. Also hatte der Surfer Recht indem er Dich beschimpfte.

Empfehle Dir die KVR Ausweichregeln mal nachzulesen, denn bei Nichtbeachtung kann das ganz schön ins Auge gehen.
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  #6  
Alt 16.08.2008, 15:33
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ich denke nicht, dass das so stimmt, Dieter. Ein Surfer ist kein Segler, auch wenn Du Stehbrettsegler (ist das Deine Erfindung ) schreibst und er ein Segel hat. Aber ein Surfbrett ist kein Fahrzeug sondern ein Schwimmkörper, fällt also nicht unter die Vorrangregel.
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  #7  
Alt 16.08.2008, 16:49
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
ich denke nicht, dass das so stimmt, Dieter. Ein Surfer ist kein Segler, auch wenn Du Stehbrettsegler (ist das Deine Erfindung ) schreibst und er ein Segel hat. Aber ein Surfbrett ist kein Fahrzeug sondern ein Schwimmkörper, fällt also nicht unter die Vorrangregel.
Nein, keine Erfindung von mir. Aber in der Anfangszeit sprach man unter Seglern von den Stehbrettseglern. Später hat sich dann hier in D der Begriff Surfer eingeprägt obgleich es ja eigentlich nicht stimmt, denn Surfer sind diejenigen die mit dem Brett auf Wellen reiten. Aber schwamm drüber, Neudeutscht kann ja so vielseitig sein.

Aus meiner Sicht sind die Surfer mit dem Segel oben drauf - auch dem Kitedrachen oben dran - einfach Segler, denn sie treiben ihren Untersatz mit Windkraft an. Und damit sind wir Schlauchis mit Motor diesen Fahrzeugen gegenüber ausweichpflichtig. Ganz einfach...
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  #8  
Alt 16.08.2008, 16:57
Bernhard
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@ dieter

die surfer sind keine fahrzeuge, weil, damit etwas ein fahrzeug ist, muß es einen antrieb, und eine steuerung haben. ein surfer hat als antrieb den wind, aber keine steueranlage, so wie ein kite surfer. wie der ferdi schon richtig schreibt, werden die wie treibgut behandelt.

trotzdem darf man nicht einfach drüberfahren...... schade eigentlich, sonst könnte man ja direkt einen wettbewerb daraus machen, sowas ähnliches wie tontaubenschießen..
und das ist immerhin olympisch....
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  #9  
Alt 16.08.2008, 16:08
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Kurshaltepflicht

@Markus
Zitat:
Probleme sehe ich bei richtigem Verhalten keine.
Es gibt ein paar besonders sture Zeitgenossen, die das mit der Kurshaltepflicht zu wörtlich genommen haben, solange sich aber nicht zwei von derselben Sorte treffen, ist es harmlos...
Die Kurshaltepflicht sagt ja aus das es Pflicht ist den Kurs zu halten und zwar so lange es eben ohne Havarie geht.
Vor lauter freundlichkeit rummst es dann womöglich noch

Der Ausweichpflichtige sollte sein Mänöver deutlich anzeigen.
__________________
Gruß
Herbert
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