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  #1  
Alt 26.08.2008, 13:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hallo Klaus

Dein Anhänger würde im Kontrollfall angehängt kontrolliert und darf dann die 750 kg nicht überschreiten..............................Also bist Du mit 740 KG im grünen Bereich.
Ab einer überschreitung von 5 % würdest Du im Kontrollfall zur Kasse gebeten.

So wurde es mir bei einer Überprüfung mit Wowa gesagt..........................
Hi
ich frage mich immer wo das 5% Märchen herkommt ???? von 2% bis 5% kostet es € 30,-- !!

und die Sache mit der Stützlast 50 kp ist nur dann richtig, wenn damit die Achslast der Hinterachse (Zugfahrzeug) nicht überschritten wird, hast Du also noch den 200 kw Motor im Kofferraum wird es eng !!!!

Korrektur :

die 30,-- gelten nur für KFZ mit Anhänger deren zuläss. Ges.-Gewicht 2t übersteigt !! (das war bei mir so)

Geändert von rotbart (26.08.2008 um 13:25 Uhr)
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  #2  
Alt 26.08.2008, 14:04
Benutzerbild von Kleinandi
Kleinandi Kleinandi ist offline
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Hallo

Das Märchen hat mir ein Polizist beim Wowa Fahrsicherheitstraining erzählt................Und vor kurzem wurde selbiges bei einer Verkehrskontrolle während der Urlaubszeit in den Medien erwähnt.

Demnach Hänger bis 2t 5-10% 10 Euro (also erst ab 5%) 10-15% 30 Euro 15-20% 35 Euro danach Bußgeld + Punkte

Hänger über 2t ab 2-5% 30 Euro danach Punkte
__________________
LG Andi


Geändert von Kleinandi (26.08.2008 um 14:12 Uhr)
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  #3  
Alt 26.08.2008, 15:40
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Hatte ich doch oben schon korregiert, so lautet es genau
Zitat:
a) bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Man könnte nun philosophieren was "deren" bedeutet denn es gibt ja auch noch (b)
Zitat:
b) bei andere Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
und da steht nix von Anhängern. Also könnte man........


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  #4  
Alt 27.08.2008, 10:21
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KlausB KlausB ist offline
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Das Gewicht des Automotors lastet ja auf der Vorderachse, und beim Kfz dürften wir auch noch so viel Platz haben, dass uns die 50 kg Stützlast nicht über die für die Hinterachse (des Autos) zulässige Belastung bringen.

Werde aber auf jeden Fall noch den Anker und ein paar Kleinigkeiten mit nach vorne ins Auto nehmen, dann ist weder Hänger noch Zugfahrzeug, weder an- noch abgekoppelt, überladen.

VG

Klaus
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #5  
Alt 27.08.2008, 10:28
Benutzerbild von Andyfabi
Andyfabi Andyfabi ist offline
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Guten Morgen Klaus,

wann und wo geht es bei Euch heuer hin?
__________________
Lg Andy & Melanie

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