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#1
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Hallo
Das Märchen hat mir ein Polizist beim Wowa Fahrsicherheitstraining erzählt................Und vor kurzem wurde selbiges bei einer Verkehrskontrolle während der Urlaubszeit in den Medien erwähnt. ![]() Demnach Hänger bis 2t 5-10% 10 Euro (also erst ab 5%) 10-15% 30 Euro 15-20% 35 Euro danach Bußgeld + Punkte Hänger über 2t ab 2-5% 30 Euro danach Punkte
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LG Andi ![]() Geändert von Kleinandi (26.08.2008 um 14:12 Uhr) |
#2
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Hatte ich doch oben schon korregiert, so lautet es genau
Zitat:
![]() ![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Quelle Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Das Gewicht des Automotors lastet ja auf der Vorderachse, und beim Kfz dürften wir auch noch so viel Platz haben, dass uns die 50 kg Stützlast nicht über die für die Hinterachse (des Autos) zulässige Belastung bringen.
Werde aber auf jeden Fall noch den Anker und ein paar Kleinigkeiten mit nach vorne ins Auto nehmen, dann ist weder Hänger noch Zugfahrzeug, weder an- noch abgekoppelt, überladen. VG Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#4
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Guten Morgen Klaus,
wann und wo geht es bei Euch heuer hin?
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Lg Andy & Melanie ![]() |
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