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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 10.05.2004, 18:50
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Hallo,

Die Sache ist die, dass ueblicherweise das Gastland den Schein akzeptiert, der auch in deinem Heimatstaat vorgeschrieben ist. Nun ist logischerweise in A kein Kuestenschein vorgeschrieben. Jetzt waere nach dieser Auffassung fuer Österreicher theoretisch garkein Schein noetig. Man kann sich aber wieder nicht drauf verlassen, dass das Gastland fahren ganz ohne Schein akzeptiert :)

Wenn du jetzt ein HR Patent und den Rechtslagebescheid hast, wird dir das in Italien bei einer Kontrolle sehr hilfreich sein, wenn der Polizist was schriftliches haben will. Wobei, obwohl offiziell nicht anerkannt, mir kein einziger Fall bekannt ist, wo einer der unzaehligen Oesterreicher mit HR Patent in I irgendein Problem gehabt haetten.

Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufst du kurz die Botschaft in 1030 Wien an. Die sind nett dort. Ich hab aber die Nummer grad nicht hier...

cu
martin
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  #2  
Alt 10.05.2004, 20:01
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Berny
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So, nochmals nachgefragt und hier eine Erklärung:

Es gibt im Internationalen Führerschein nur den Unterschied des Inland Water und Costal Water.
Für den Begriff Inland Water werden auch Küstengebiete innerhalb der 3-Meilen Zone angesehen. Die 3-Meilen Zone ist von letzten Land (also auch Inseln!) aus zu sehen.

Schiffsführerpatente für Seen und Flüsse (in Österreich heißen die so) gelten im Internationalen Führerschein (Dieser muß natürlich vorhanden sein, kann aber nachgemacht werden, dabei sind nur die Druckkosten zu bezahlen) als Inland Waters . Damit gilt die 3 Meilen Zone.
Außerhalb dieser Zone muß der Führerschein für Costal Waters vorhanden sein.

Wenn in Zukunft über dieses Thema diskutiert wird, sollte dann auch die 3-Meilenzone entsprechend erwähnt werden.

Es ist also bei diesen Definitonen immer die 3-Meilen Zone zu berücksichtigen (zB Küstengewässer innerhalb der 3-Meilen Zone)

Soweit ich weiß, gibt es auch noch andere im Forum, die an einer Lösung bezüglich Donaupatent in Verbindung mit Costal Waters drann sind, da weiß ich über den Stand der Dinge nicht bescheid.

Die Bestätigungen, die von diversen Verbänden oder anderen Institutionen angeboten werden sind rechtlich nicht haltbar. Ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, dabei gehts aber meistens nur um das Geschäft.

Es macht keinen Sinn, etwas zu bestätigen, was rechtlich vorhanden ist.
Ebenso ist es bedenklich, etwas zu bestätigen, was rechtlich nicht vorhanden ist.

Zu was also überhaupt was bestätigen ?

Ich würde als Exekutivbeamter auf Bestätigungen irgendwelcher ausländischen Vereine sowieso nichts geben.

Wo wir bei den Patenten der Deutschen sind (Um Links zu sehen, bitte registrieren):
Ich gebe nichts auf ein Patent, welches von einem ausländischen Verein ausgestellt wurde. Wenn ein Patent aber von einer ausländischen Behörde stammt, dann wird das anerkannt.

So, ich hoffe jetzt, einiges zur Klärung beigetragen zu haben. :hä: :hä: :hä:
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  #3  
Alt 10.05.2004, 20:11
Ferdi
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Frage

Hi Berny,

super Abhandlung . Gibst Du auch Deine Quelle bekannt ? :weissnich Sonst muss ich dem ital. Beamten, wenn er mich kontrolliert, erzählen, das hat mir alles der Berny gesagt, dass ich in der Lagune von Venedig keinen Küstenschein brauche (weil das int. Flüsse, Seen und Wasserstrassen hab ich ja).

Gleichzeitig würde das aber auch bedeuten, dass ich, wenn ich innerhalb der 3 Meilen-Zone bleibe, und das ist ganz schön viel, über 5km, auch in HR kein HR-Patent brauche, sondern dort mit meinem int. Binnenschein herumschippern darf :confused: . Was sagt da der "Luca Capitanja" , oder wie immer man den schreibt, dazu ?

lg
Ferdi
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  #4  
Alt 10.05.2004, 20:27
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Vor allem wuerde das heissen, versicherungsrechtliches mal ausgelassen, dass du fahren kannst wo du willst mit deinem Binnenpatent, weil du ab 3sm ueberhaupt nix mehr brauchst. All die Fuehrerscheine brauchst du eigentlich nur um dich in den 3sm zu bewegen. Gabs auch ne schoene Abhandlung in einem anderen Forum...

Also rechtssicherheit hast du wohl nur, wenn du viel Geld beim MSVÖ liegen laesst :)

cu
martin
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  #5  
Alt 10.05.2004, 20:34
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Patent

@Berny
Zitat:
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.
Kannst du mir eine amtliche Stelle in Österreich nennen wo das steht ?

Bitte nur für Österreicher
Ist schon eigenartig das es KEINE Internationale Regelung gibt aber einige immer von EU Regelung schreiben, wieso ?
Wenn Österr. nix vorschreibt dann braucht man nix, ist auch bei den Engländern so wenn sie in Deutschland fahren. Wenn also auf der Internetseite des Ministerium steht das nichts vorgeschrieben ist, kann man davon ausgehen das dies der Wahrheit entspricht. Das dies auch auf Deutschland zutrifft wurde bereits von einem Redakteur einer Bootszeitschrift bestätigt. Als Ösi darf ich in Deutschland 1 Jahr ohne Schein fahren, ebensoalle Länder die keinen Schein für ihre Bürger vorschreiben.

Da ja auch Österreicher in Italien mit einem deutschen Schein fahren, ohne einen Wohnsitz in D zu haben, wäre dieser demnach dem HR Patent gleich zu schalten und damit ungültig, wenn es so wäre !!

So nun meine Frage: Was schreibt Österreich vor ?

Nichts !!

Und warum soll ein EU Bürger aus England andere Rechte haben als wir ?

so sehe ich das

herbert
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Gruß
Herbert
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  #6  
Alt 10.05.2004, 20:40
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Berny
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Diese Information stammt vom Fahrlehrer der Fahrschule Mittendorfer.
Er ist ein Gendarm und bei diesen Gesetzen sehr gewissenhaft und gut informiert.
Er hat letztens mit den Prüfern der OÖ Landesregierung über dieses Thema gesprochen, da genau diese Frage aufgetaucht ist.

Er wird mir auch das entsprechende Dokument zukommen lassen.

Laut seinen Angaben ist die Information auf der Homepage des BMVIT schlecht formuliert und damit unbrauchbar.
Wichtig
Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.

Wer sich also absolut sicher gehen will, dem wird es nicht ausbleiben, entweder sich die Bewilligung des jeweiligen Landes einzuholen (zB über die Botschaft) oder den entsprechenden Schein des dortigen Landes (zB Küstenpatent in HR für HR) zu machen.
Im österreichischen Verkehrsministerium bekommst auf jedenfall nichts:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Stummer !

Mein Wissensstand ist auf unserer homepage vollständig wiedergegeben;
möglicherweise können Sie über die jeweiligen Vertretungsbehörden in
Österreich Näheres bzw. Konkreteres über die im Ausland geltende
Rechtslage in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen !


Dr. Andreas LINHART
Ich denke aber, daß die Regelung, die mir der Fahlehrer gab, die richtige ist, da sie am logischten erscheint, zumal ich in A kein Küstenpatent machen kann.

Nicht so wichtig
Wer aber will, kann ja trotzdem sagen: Der Berny hat gsagt ...


@Herbert: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #7  
Alt 10.05.2004, 20:44
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Noe berny, du kannst sehr wohl fuer alle Fahrtenbereiche auf See bei uns ein Patent machen. Und du kannst in HR NICHT mit Binnenpatent fahren. Nicht mal aus dem hafen. Fortnox weiss das aus eigener Erfahrung...

cu
martin
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  #8  
Alt 10.05.2004, 20:46
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ZarRottiKer
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Stimmt nicht!!!!!!!!!!!!!

Rotti
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #9  
Alt 10.05.2004, 20:49
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Kurz und bündig
Aber was stimmt jetzt nicht??

cu
martin
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  #10  
Alt 10.05.2004, 21:08
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ZarRottiKer
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Was nicht stimmt!

1. kannst du in Italien ohne weiteres mit dem Binnenpatent fahren Es muss sich aber allerdings um das internationale Certifikat handel. (inernat. 10m Seen und Flüsse inkl. Wasserstraßen) Mehr wird von den Italienern nicht verlangt. FB1/2/3 sind Vereinspatente Punkt und fertig. Wer es nicht glaubt der soll in Italien bei einem Hafenkapitän anrufen.

2 Kannst du genauso mit dem intern. 10m Seen und Flüsse... auch in Kroatien fahren. Siehe hiezu folgende Anfrage an den Touristikverband in Labin/Rabc von menem Sohn.

Dear Sirs,



concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.



Or in other words: Does the Croatian administration accept the Austrian international licence as certificate of competence to drive a boat in the Croatian sea.

If yes, is there any limitation how far I can drive away from the coast (e.g. 2 sm or more).

Thank you for you support or advise which ministry or official administration could provide me a reasonable answer to my question!

Best regards from Austria![/B]


Antwort:

Dear sir,



Regarding your question about Austrian int. boat driving licence - it is valuable in Croatia and you can drive your boat with no problem. Also, there is no limit as to the distance from the coast. What is forbidden is the the distance of 300 meters from the coast - safety rules which regard swimmers on the beaches - it is not safe for them to go to that length and also, the boats must respect it when driving by the beach areas.

Best regards

Labin tourist association

Weiters eine Anwort von einer österreichischen Bootsfahrschule welche alle Ausbilungsgenehmigungen hat:


1-Anfrage an die Bootsschule:

Sehr geehrte Damen und Herren!



Wie auf Ihrer Website beschrieben, findet sich unter dem Punkt Internationales Patent (Zertifikat) folgender Satz: „Bei Fahrten im Ausland (Italien, Kroatien, Griechenland) von Vorteil.“ Kann ich nun davon ausgehen, dass ich mit einem solchen Patent in Kroatien ohne Probleme fahren kann, oder benötige ich zusätzlich noch ein Küstenpatent im Fahrbereich 2, 3 oder 4.



Sie würden mir in diesem Fall sehr weiterhelfen, da ich mich im Moment hinsichtlich der Schiffsführerpatente schlau machen möchte, um abzuwägen, welches für meine Bedürfnisse geeignet ist.



Vielen Dank


Antwort:

Sehr geehrter Herr Ro........r!



Vielen Dank für Ihre Anfrage.



Was wollen sie in Zukunft machen. Wollen sie nur "Insel Hupfen, einen Badeurlaub, Wasserschifahren oder nur eine Küstennahe Fahrt machen " oder wollen sie doch größere Ausfahrten unternehmen.

Sollte das zweitere der Fall sein FB II (20 SM) FB III (200SM) so ist es unumgänflich eine gute Ausbildung zu absolvieren.

In diesem Ausbildungsprogramm muß die Navigation, die Seemanschaft, die Sicherheit, das Wetter, Richtiges umgehen mit einem Schiff enthalten sein. ( Ausbildungsdauer für die Theoríe ca. 40 h ) Dann ist es sicherlich auch unverantwortlich ein Patent zu erwerben ohne Praxisausbildung am Meer. Sie sind auch dann sicher kein Profi, aber sie erhalten eine Berechtigung zum "selbsttätigen Weiterüben" mit welcher sie eine Gute Ausgangsbasis für Ihr Hobby haben.

Fragen sie nach, es ibt hier sicher die tollsten Angebote, lassen sie sich die Angebote mit genauer Beschreibung zusenden.

Wer ist die Prüfungskommission, wieviele Stunden Ausbildung, Gesamtkosten für dieTheorie, mit sämtlichen Kosten, Karte, Lehrbuch, Prüfungskosten, Prüferspesen usw. Was kostet die Praxis, wo ist die Prüfung sind hier alle Spesen in dem Angebot enthalten. (Treibstoff, Hafengebühr, Prüfungskosten, Spesen usw.)



Sollten sie weitere Fragen haben bin stehe ich gerne zur Verfügung.



ab 16.00 Uhr 0664/135....



mfg Karl!


Nochmalige Nachfrage:

Sehr geehrter Herr H...!



Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte Ihnen noch einmal kurz den Hintergrund meiner Anfrage darlegen. Ich besitze seit nunmehr 2 Jahren das 10 m Schiffführerpatent für Seen und Flüsse mit dazugehörigem Internationalen Zertifikat und die Prüfung für die Donau abgelegt. Da ich aber seit geraumer Zeit mit meinen Bekannten immer wieder diskutiere, ob nun dieses internationale Zertifikat auch für die Fahrt auf kroatischen Gewässern gültig ist – wie Sie so treffen formulierten ausschließlich für „Insel Hupfen, einen Badeurlaub, Wasserschifahren oder nur eine Küstennahe Fahrt machen“ – oder nicht, habe ich schon das Bundesministerium angeschrieben. Dieses konnte mir aber auch keine eindeutige Antwort geben.



Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kann ich dieses „Insel Hupfen“ sehr wohl mit diesem Patent ausüben, sofern ich mich nicht mehr als 2-3 sm von der Küste entferne. Sollte ich aber größere Ausfahrten machen, ist aber ein FB II bzw. FB III unumgänglich, das klarer Weise aus der Sicht der eigenen Sicherheit und Kenntnis vorteilhaft ist.



Könnten Sie mir nur kurz mitteilen, ob ich Sie richtig verstanden habe? Weiters möchte ich mich vorab bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort bedanken, was nicht selbstverständlich ist! Und sollten sich meine Interessen hinsichtlich der Schiffsfahrt noch vertiefen – womit ich fest rechne – weiß ich genau bei welcher Fahrschule meine Präferenzen liegen.



Schöne Grüße aus Salzburg

Wolfgang R..........


Darauf hin die Antwort:

Sehr geehrter Herr R..........!



Leider gibt es in Kroatien keine garantien, man ist aber sicher mit dem 10m Patent lieber gesehen , überhaupt mit dem Internationalen Zertifikat als mit irgend einem selbstgeschnitzten. Auch in Italien und Grichenland wurde von mir schon erpropt und es gab keine Propleme. Also ab in den Süden.



mfg Karl H....


Weiters habe ich bei der Bootsüberprüfung von dem Herrn der Sbg. Landesregierung genau das selbe bestätigt bekommen. Intern. Patent genügt meiner Meinung nach. Alles andere ist Geschäft.


Genau noch was. Auch die deutschen Patente welche von Österreichern gemacht werden sind weder in Italien noch in Kroatien gültig.
D.H. entweder das kroatische Küstenpatent in Kroatien oder das intern. österr. Patent. Detto Italien.

Gruß Rotti

P.S.: Ich werde es heuer genau so machen. Mein Sohn macht es auch so!! Alles andere ist Geschäftemacherei!!!!!!!
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #11  
Alt 08.06.2004, 01:26
birndi birndi ist offline
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Patente

Hallo Leute !!!!!!
Ich fahre schon seit einigen Jahren mit mit folgenden Patenten:
Österreichisches Binnenpatent Wasserstrassen, Seen und Flüsse 10 m und das internationale und
Küstenpatent FB II des VKSÖ und
SRC (GMDSS) - neues Funkpatent
und hatte weder bei Charteragenturen in HR, I, und D Probleme damit.
Mache jetzt am 12. Juni das Kroatische Küstenpatent nur wegen dem Segeln nach.
Ich glaube dann bin ich fürs erste mit Patenten eingedeckt.
Grüsse
Birndi :sonne: :coool:
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  #12  
Alt 10.05.2004, 20:51
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Berny
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@dodl: woher nimmst du das, daß du ab der 3-sm Zone nichts mehr brauchst?

Das stimmt nicht!!!
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  #13  
Alt 10.05.2004, 20:53
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Jetzt such ich es dir extra raus :)
Dauert a bissl...

bis dann
martin
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  #14  
Alt 10.05.2004, 20:57
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herbert herbert ist offline
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Patent

@Berny

Ich würde eher dem Ministerium trauen.

Die Prüfer werden sich doch nicht das Wasser abgraben :hä:

Wir werden in den nächsten Wochen so eine Rechtsmittelbescheinigung besorgen, bin gespannt wie lange so etwas dauert. Muß aber einen Umweg über ein anderes Ministerium gehen vielleicht hilft dies etwas.

Wie du richtig schreibst,
Zitat:
Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.
Ob die Botschaft dieses Jahr es schafft
__________________
Gruß
Herbert
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  #15  
Alt 10.05.2004, 21:00
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Ja, genau das meinte ich.
Ich denke, daß die Schilderung des Kollegen zwar richtig ist, aber dennoch eine ausländische Bestätigung für jemanden, der sicher gehen will, nötig sein wird.

Mal sehen, was du da bekommst.

Auf jedenfall sind Bestätigungen irgendwelcher Vereine (ach ja, lustig, daß sich gerade das BMVIT auf einen privaten Verein beruft, können die das nicht selber :glotz: :glotz: :glotz: ) mit Sicherheit keine Rechtsgültigkeit haben können.
Vielleicht im Inland, aber sicher nicht im Ausland.
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