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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 10.05.2004, 21:00
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Berny
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Ja, genau das meinte ich.
Ich denke, daß die Schilderung des Kollegen zwar richtig ist, aber dennoch eine ausländische Bestätigung für jemanden, der sicher gehen will, nötig sein wird.

Mal sehen, was du da bekommst.

Auf jedenfall sind Bestätigungen irgendwelcher Vereine (ach ja, lustig, daß sich gerade das BMVIT auf einen privaten Verein beruft, können die das nicht selber :glotz: :glotz: :glotz: ) mit Sicherheit keine Rechtsgültigkeit haben können.
Vielleicht im Inland, aber sicher nicht im Ausland.
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  #2  
Alt 10.05.2004, 21:10
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Patent

@Berni

Der Bund und das Land können ja nur Scheine Ausstellen über Gewässer die sich in Österreich befinden.

Ich nehme an mit dem Verein ist der Verband der konzess. Schiffsführer gemeint in ÖÖ zu hause.

Leider habe ich keine Kenntniß über die Ital. Scheine, unterscheiden die auch zwischen Segel und Motorschiff so wie bei uns ?
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Gruß
Herbert
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  #3  
Alt 10.05.2004, 21:21
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@Herbert: nein, "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und der "Österreichische Segelverband (ÖSV)"

@Rotti: Was meine Ansicht und auch die Ausführungen meines Kollegen bestätigt.

Zu Bemerken ist, daß selbst die von dir zitierte Fahrschule angibt, du sollst einen Schein (FB2 und FB3) machen, wenn du weiter fahren willst, aber im gleichen Atemzug sagt, daß diese möglicherweise in HR nicht anerkannt sind ("Es gibt keine Garantien...")
Demnach könnte deine These stimmen, daß selbst diese Sachen nur der Geschäftemacherei dienen.

Dennoch möchte ich eines dazu sagen: ich würde mich ohne einem FB2 oder FB3 Kurs nie in solche Gegenden hinaus wagen!

@dodl: Es gibt in Österreich kein Küstenpatent, demnach kann Kroatien diesbezüglich in Österreich keinen Unterschied machen !!!
Im Internationalen FS gibt es nur i (inland waters) und C (costal waters)

Wer hat in österreich einen internationalen FS mit costal waters, der möge jetzt vortreten und mir erklären, wo er diese Prüfung gemacht hat!!!
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  #4  
Alt 10.05.2004, 21:25
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Patent

@Rotti
Ich denke das du da etwas verwechselst.

Lassen wir einmal das internationale weg, das gibt es bei Küstenpatente gar nicht. Wenn du die Donau hast, das ist eine Internationale Wasserstraße und da darfst du auch auf allen Wasserstrassen fahren. Dann haben wir Ösis ja auch noch Flüsse und Seen.

Ich glaube es war so vor 4 Jahren in Punat Insel Krk, da sind reihenweise Bootfahrer aus D und A mit langen Gesichtern vom Hafenamt gegangen denn sie hatten nur Binnenscheine. Auch von anderen Orten auf Krk hörte ich das gleiche.
Von Rab, Zadar, Losinj kommen die selben Meldungen. Werde mal unseren FREUND F.Rink anfragen damit er aus Pula auch noch infos einholt. :schlaumai

Das es noch vorkommt das Binnenpatente in HR genommen werden kann schon sein. Über Versicherungsfragen möchte ich aber nicht schreiben.

Bei Binnen ist aber keine Navigation vorgesehen, wie soll da der nächste Hafen gefunden werden bitte nicht ernst nehmen.
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Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 10.05.2004, 21:39
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Zitat:
Zitat von herbert
@Rotti
Ich denke das du da etwas verwechselst.

Lassen wir einmal das internationale weg, das gibt es bei Küstenpatente gar nicht. Wenn du die Donau hast, das ist eine Internationale Wasserstraße und da darfst du auch auf allen Wasserstrassen fahren. Dann haben wir Ösis ja auch noch Flüsse und Seen.
Wieder falsch: C= Coastal water, I = Inland Water

In Österreich kann ich aber kein C machen, weil es in Österreich keine Küste gibt.
Ergo: Muß ein Österreicher überall in jedem Staat das entsprechende Küstenpatent machen. Das kanns ja dann auch nicht sein.
Demnach bin ich wieder der Meinung, daß die Schilderungen, daß der internationale I-Schein innerhalb der 3SM-Zone gilt.

Nochwas: Wenn du in Österreich das Donaupatent machst, heißt das nicht, daß du eine internationale Befähigung besitzt, nur weil die Donau eine Wasserstraße ist.
Dies ist ein fataler Kurzschluß in der Denkweise. Das Donaupatent gilt nur in Österreich. Es wird eventuell von anderen Staaten für die Donau oder andere Wasserstraßen anerkannt, ist aber deswegen noch lange nicht, ein internationaler Führerschein !

Bez Coastal Waters siehe Grafik (ist leider etwas schlecht geworden)
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg coastal.jpg (52,3 KB, 25x aufgerufen)
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  #6  
Alt 10.05.2004, 21:27
Ferdi
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Rotti,

in Deinem (oder Deines Sohnes) brief an die Kroaten steht folgendes:
Zitat:
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.
da steht nix von Binnenpatent. Wenn ich das als Kroate lesen würde, wenn einer bei mir am Meer fahren will, dann würde ich annehmen "Küstenpatent" und mit "no problem" oder "nema problema" antworten. Hast schon auf Deinem int. Binnenschein geschaut ? Ich hab auch geglaubt, dass der jetzt überall gültig ist, bis ich gesehen habe, dass bei Punkt 10 nur "I" und "M" steht. Auf der Rückseite ist die Erklärung dazu, nämlich
I = Inland Waters , M = motorized craft, und C wäre Coastal Waters, steht aber leider nicht drauf .

lg
Ferdi

PS: edit - hab grad gesehen, dass das auch auf Deinem steht - da war ich wohl etwas langsam mit dem Schreiben, in der Zeit haben sich mehrere Beiträge überschnitten
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  #7  
Alt 10.05.2004, 21:35
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Patent

Wo fahren die meisten Boot ???

In Kroatien
Und was macht man dann für ein Patent ???? das kroatische
und warum ? :schlaumai weil es VIEL preiswerter ist und auch noch Funk dabei ist

@ Rotti

Beim chartern wird das Patent verlangt.
Wenn du das alte Permit vorlegst wird der Hafenkapitän denken das du ein gültiges Patent hast.
__________________
Gruß
Herbert
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  #8  
Alt 10.05.2004, 21:37
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ZarRottiKer
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Servus Ferdi!

Ich weis dass ich nur I und M habe. Es ist ja international dieser Schein, aber leider hat Österreich keine Küste- deshalb auch nur M und I.

(Wie sieht eigentlich der Schein für FB 2/3 aus???)

Zitat
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.


Ich glaube aus der Frage geht heror, dass es sich um ein internationales Patent und sich nicht nicht um ein intern. Küstenpatent handelt. Aber das werden wir noch nachholen.

Zu deutschen Scheinen:

Was machen dann die Österreicher die ein deutsches Küstenpatent haben, wenn die dort gefilzt werden??


Versicherung:

Letzten Winter machte ich bei meiner Bootsversicherung eine Anfrage welchen Schein ich den für Kroatien oder Italien brauche, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.

Antwort meiner Versicherung:

...das können wir Ihnen nicht genau sagen

Sorry noch mal, ich weis das der Thread unter der Frage ital. Genehmigung stand.



Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #9  
Alt 10.05.2004, 21:40
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Hallo,

die wollen definitiv keinen Binnenschein.

Zitat:
Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 2), für die nahe Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 3) und die Schifffahrt auf dem offenen Meer (Schifffahrtsgebiet 4).
Die Schwierigkeiten vor 2-3 Jahren mit dem Binnenschein, der ja frueher anerkannt wurde, sind eh mehrfach beschrieben in allen einschlägigen Foren.


Rotti, zu dem Schreiben:

Zitat:
Hier das Patent welches ich meine im Anhang.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft Republic of Austria
Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...

cu
martin
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  #10  
Alt 10.05.2004, 21:46
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ZarRottiKer
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Alos Leute!

Das alles ist ganz einfach. Wir müssen uns nur um einen kroatischen Staatsbürger umschauen der bei uns im Forum mitmacht oder um Leute die die engl.Sprache gut beherrschen. Wenn wir das haben, dann wird mal für eine Woche lang ein Mailbombardement an die kroatischen Behörden abgefeuert. Mal sehen ob wir dann nicht ganz genau wissen was Sache ist :coool: :blemblem:

Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #11  
Alt 10.05.2004, 21:53
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Zitat:
Zitat von dodl
Hallo,

die wollen definitiv keinen Binnenschein.
Wo steht jetzt das wieder?

Zitat:
Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...
Jetzt verstehe ich das aber nicht.
Lt Kroatischer Behörde ist der internationale Führerschein für die österreichischen Patente gültig.
Indem es in Österreich kein Küstenpatent gibt, gibt es nur I (übrigens auch für das Donaupatent, da gibts auch kein C !!!)

Wie soll der Kroate feststellen, ob ich das Donaupatent habe, wenns im internationalen Führerschein nicht angeführt ist.
Ich brauche aber nur den internationalen.

Ergo: laut diesen Aussagen sind beide Patente gültig!

Nachsatz: Ich formuliere das anders:
Der internationale Führerschein der Klasse I (Inland Waters) wird für Österreich in Kroatien anerkannt.
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  #12  
Alt 10.05.2004, 22:06
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@Reini,
was Du da hast, da steht nix von Kroatien, da steht, dass Du in Cres fahren darfst :moon: .

@Berni
wie soll ein österr. intern. Patent für die Küste/Meer gültig sein, wenn Du es in A nicht machen kannst ?
Am int. Patent steht eindeutig drauf, wo es gültig ist - weltweit auf I = Inland Waters. Und dazu gehören auch alle Wasserstrassen, solange diese zu Binnengewässern zählen. Der St. Laurent Sea-Way z.b. gilt da nicht, der zählt glaub ich bis zu den großen Seen als Seeweg.
Wenn C drauf stehen würde, dann würde es auch weltweit auf Coastal Waters gelten. Basta.

lg
Ferdi

PS: ich fahr trotzdem/auch mit meinem HR Patent und dem int. Binnen nach I in die Lagune von Venedig :moon:
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  #13  
Alt 10.05.2004, 22:09
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OK, ich gebe auf

Hab gerade beim verkehrsministerium gesehen, dass Inhaber der Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in kuestennahen Gewaessern fahren duerfen.

Unter anderem HR hat 2001 die Anwendung der ECE-Resolution Nr. 13 gemeldet. Womit Rotti und Ferdi aus dem Schneider sind :)

Das Problem vom martin war ja scheinbar, dass sein vater ein "normales" Binnenpatent hatte.

Hmm, bleibt die Frage, wie weit darf man damit rausfahren?
Und was genau muss man nun in Italien haben?

cu
martin
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  #14  
Alt 10.05.2004, 22:27
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ZarRottiKer
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Martin D.!

Gib mir mal den Link bitte vom Ministerium - danke.

Rotti
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LG
Mathias

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  #15  
Alt 10.05.2004, 22:29
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Hallo Feunde,

wenn Österreich noch bis an die ADRIA herunterreichen würde, wie es mal war, dann hättet Ihr auch Euren echten Küsten Sportbootfürerschein und könntet mit der österreichischen Marine Eure Flagge dippen... :sonne:

Nachdem das ja alles schon vor vielen Jahren abgeschafft wurde und Österreich diese Gebiete an andere Kaiserhäuser abtreten durfte ... damals, habt Ihr es leider garnicht mehr so leicht. :weiner:

Trotzdem würde ich meinen, hier mit dem Dokument von Mathias Rotti problemlos an der Küste Italiens genauso wie an der von HR fahren zu können. Weiter draußen fährt sowieso jeder auf eigene Gefahr, und da ist eigentlich weiteres Wissen insbesondere über Navigation und über See- und Wetterkunde unbedingt zu empfehlen. Das bekommt man in der Praxis mit Skipperkursen bei Herbert / Wien und in den Bootsfahrschulen. Ich sehe das nicht unbedingt als Geldmacherei, da solche Ausbildung nun mal Arbeit macht und eben Geld kostet um das nötige Wissen zu erabeiten.

Gruß
Dieter
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