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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 10.05.2004, 21:27
Ferdi
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Rotti,

in Deinem (oder Deines Sohnes) brief an die Kroaten steht folgendes:
Zitat:
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.
da steht nix von Binnenpatent. Wenn ich das als Kroate lesen würde, wenn einer bei mir am Meer fahren will, dann würde ich annehmen "Küstenpatent" und mit "no problem" oder "nema problema" antworten. Hast schon auf Deinem int. Binnenschein geschaut ? Ich hab auch geglaubt, dass der jetzt überall gültig ist, bis ich gesehen habe, dass bei Punkt 10 nur "I" und "M" steht. Auf der Rückseite ist die Erklärung dazu, nämlich
I = Inland Waters , M = motorized craft, und C wäre Coastal Waters, steht aber leider nicht drauf .

lg
Ferdi

PS: edit - hab grad gesehen, dass das auch auf Deinem steht - da war ich wohl etwas langsam mit dem Schreiben, in der Zeit haben sich mehrere Beiträge überschnitten
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  #2  
Alt 10.05.2004, 21:35
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schwerer Leichtmatrose
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Patent

Wo fahren die meisten Boot ???

In Kroatien
Und was macht man dann für ein Patent ???? das kroatische
und warum ? :schlaumai weil es VIEL preiswerter ist und auch noch Funk dabei ist

@ Rotti

Beim chartern wird das Patent verlangt.
Wenn du das alte Permit vorlegst wird der Hafenkapitän denken das du ein gültiges Patent hast.
__________________
Gruß
Herbert
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  #3  
Alt 10.05.2004, 21:37
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ZarRottiKer
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Servus Ferdi!

Ich weis dass ich nur I und M habe. Es ist ja international dieser Schein, aber leider hat Österreich keine Küste- deshalb auch nur M und I.

(Wie sieht eigentlich der Schein für FB 2/3 aus???)

Zitat
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.


Ich glaube aus der Frage geht heror, dass es sich um ein internationales Patent und sich nicht nicht um ein intern. Küstenpatent handelt. Aber das werden wir noch nachholen.

Zu deutschen Scheinen:

Was machen dann die Österreicher die ein deutsches Küstenpatent haben, wenn die dort gefilzt werden??


Versicherung:

Letzten Winter machte ich bei meiner Bootsversicherung eine Anfrage welchen Schein ich den für Kroatien oder Italien brauche, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.

Antwort meiner Versicherung:

...das können wir Ihnen nicht genau sagen

Sorry noch mal, ich weis das der Thread unter der Frage ital. Genehmigung stand.



Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #4  
Alt 10.05.2004, 21:40
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nomen est omen
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Hallo,

die wollen definitiv keinen Binnenschein.

Zitat:
Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 2), für die nahe Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 3) und die Schifffahrt auf dem offenen Meer (Schifffahrtsgebiet 4).
Die Schwierigkeiten vor 2-3 Jahren mit dem Binnenschein, der ja frueher anerkannt wurde, sind eh mehrfach beschrieben in allen einschlägigen Foren.


Rotti, zu dem Schreiben:

Zitat:
Hier das Patent welches ich meine im Anhang.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft Republic of Austria
Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...

cu
martin
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  #5  
Alt 10.05.2004, 21:46
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ZarRottiKer
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Alos Leute!

Das alles ist ganz einfach. Wir müssen uns nur um einen kroatischen Staatsbürger umschauen der bei uns im Forum mitmacht oder um Leute die die engl.Sprache gut beherrschen. Wenn wir das haben, dann wird mal für eine Woche lang ein Mailbombardement an die kroatischen Behörden abgefeuert. Mal sehen ob wir dann nicht ganz genau wissen was Sache ist :coool: :blemblem:

Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #6  
Alt 10.05.2004, 21:53
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Berny
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Zitat:
Zitat von dodl
Hallo,

die wollen definitiv keinen Binnenschein.
Wo steht jetzt das wieder?

Zitat:
Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...
Jetzt verstehe ich das aber nicht.
Lt Kroatischer Behörde ist der internationale Führerschein für die österreichischen Patente gültig.
Indem es in Österreich kein Küstenpatent gibt, gibt es nur I (übrigens auch für das Donaupatent, da gibts auch kein C !!!)

Wie soll der Kroate feststellen, ob ich das Donaupatent habe, wenns im internationalen Führerschein nicht angeführt ist.
Ich brauche aber nur den internationalen.

Ergo: laut diesen Aussagen sind beide Patente gültig!

Nachsatz: Ich formuliere das anders:
Der internationale Führerschein der Klasse I (Inland Waters) wird für Österreich in Kroatien anerkannt.
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  #7  
Alt 10.05.2004, 22:06
Ferdi
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@Reini,
was Du da hast, da steht nix von Kroatien, da steht, dass Du in Cres fahren darfst :moon: .

@Berni
wie soll ein österr. intern. Patent für die Küste/Meer gültig sein, wenn Du es in A nicht machen kannst ?
Am int. Patent steht eindeutig drauf, wo es gültig ist - weltweit auf I = Inland Waters. Und dazu gehören auch alle Wasserstrassen, solange diese zu Binnengewässern zählen. Der St. Laurent Sea-Way z.b. gilt da nicht, der zählt glaub ich bis zu den großen Seen als Seeweg.
Wenn C drauf stehen würde, dann würde es auch weltweit auf Coastal Waters gelten. Basta.

lg
Ferdi

PS: ich fahr trotzdem/auch mit meinem HR Patent und dem int. Binnen nach I in die Lagune von Venedig :moon:
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  #8  
Alt 10.05.2004, 22:09
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OK, ich gebe auf

Hab gerade beim verkehrsministerium gesehen, dass Inhaber der Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in kuestennahen Gewaessern fahren duerfen.

Unter anderem HR hat 2001 die Anwendung der ECE-Resolution Nr. 13 gemeldet. Womit Rotti und Ferdi aus dem Schneider sind :)

Das Problem vom martin war ja scheinbar, dass sein vater ein "normales" Binnenpatent hatte.

Hmm, bleibt die Frage, wie weit darf man damit rausfahren?
Und was genau muss man nun in Italien haben?

cu
martin
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  #9  
Alt 10.05.2004, 22:27
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Martin D.!

Gib mir mal den Link bitte vom Ministerium - danke.

Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #10  
Alt 10.05.2004, 22:29
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jetzt muass i scho wieder suchen...

kommt gleich...

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Der Teil mit der ECE13 steht ganz unten.

cu
martin
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  #11  
Alt 10.05.2004, 22:46
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Patente

Kann es sein das es da verschiedene Patente gibt ? Ich meine alte und neue Scheine. Mein Freund hat noch keine Scheckkarte also die alten Patente.

Morgen kommt er zu mir da werden wir einmal nachsehen was da draufsteht.

Ist ja bei den Autoführerscheinen auch so ähnlich, da steht auch meinem etwas anderes als bei den neuen.

Ist doch immer wieder ein Thema was vielen am Herzen liegt :zerschepp

Jetzt noch ein plus für den HR Schein, du "darfst" auch Segelschiffe als Skipper führen. Bitte beachten du darfst

Mit den MSVÖ Patent darfst du das nicht.
Und ein Segler mit SVÖ Schein darf zwar sein Segelboot unter Maschine fahren aber ein Motorboot darf er nicht fahren, das versteh einer.
Jetzt wird mir auch klar warum die Segler auf ihren Beibooten nur max. 5 PS haben.
Viel Aufwand für ein Binnenland
__________________
Gruß
Herbert
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  #12  
Alt 10.05.2004, 22:54
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schwerer Leichtmatrose
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Patent

@Dieter Danke

Bei unserer Ösi Diskusion gehts ja nur ums dürfen. Ich nehme schon an das das können bei den meisten schon vorhanden ist.

Würde mich aber freuen auch einige aus diesem Forum nächstes Jahr auf den Schrottkuttern zu treffen.

Die ersten Fotos sind ja schon in unserem Um Links zu sehen, bitte registrieren und auch im Cayo Forum gibt es auch welche und Videos sind auch schon da. Ich hoffe das ich es diese Woche noch schaffe die Skippertrainingsseite auf den neuesten Stand zu bringen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #13  
Alt 10.05.2004, 22:29
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In Memoriam
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Hallo Feunde,

wenn Österreich noch bis an die ADRIA herunterreichen würde, wie es mal war, dann hättet Ihr auch Euren echten Küsten Sportbootfürerschein und könntet mit der österreichischen Marine Eure Flagge dippen... :sonne:

Nachdem das ja alles schon vor vielen Jahren abgeschafft wurde und Österreich diese Gebiete an andere Kaiserhäuser abtreten durfte ... damals, habt Ihr es leider garnicht mehr so leicht. :weiner:

Trotzdem würde ich meinen, hier mit dem Dokument von Mathias Rotti problemlos an der Küste Italiens genauso wie an der von HR fahren zu können. Weiter draußen fährt sowieso jeder auf eigene Gefahr, und da ist eigentlich weiteres Wissen insbesondere über Navigation und über See- und Wetterkunde unbedingt zu empfehlen. Das bekommt man in der Praxis mit Skipperkursen bei Herbert / Wien und in den Bootsfahrschulen. Ich sehe das nicht unbedingt als Geldmacherei, da solche Ausbildung nun mal Arbeit macht und eben Geld kostet um das nötige Wissen zu erabeiten.

Gruß
Dieter
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  #14  
Alt 10.05.2004, 21:52
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reini0077 reini0077 ist offline
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Reden @ Ferdi,

der Sohn von Mathias hatten dieses Thema bereits am Attersee diskutiert.

Wir hatten beide Erkundigungen eingeholt.

Hier die Antworten die ich erhalten habe:

1. Vom Fremdenverkehrsamt in Cres:

Hallo,


ich mache schon seit 4 Jahren Urlaub in Martinscica (Mobilheime Gebetsroither) und möchte heuer mein Schlauchboot 4,3m mit 30 PS Motor mitnehmen.

Brauche ich unbedingt ein Küstenpatent um mit dem Boot in Küstennähe zu fahren oder genügt dazu mein Donaupatent 10m mit internationaler Zertificierung?


Die Antwort:

Sehr geehrter Herr ...........,

Es ist genugt Ihre Donaupatent und das Boot mussen Sie bei der Hafenkapitan in Cres Anmelden .

Wir freune uns auf Ihr Kommen und verbleiben mit freundliche Grusse




2. Hafenamt in Cres:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte im heurigen Sommerurlaub mein Schlauchboot (4,3m und 30 PS Motor) in den Urlaub nach Croatien (Insel Cres) mitnehmen.

Ich habe bei uns in Österreich das Donaupatent 10m gemacht.

Genügt dieses Patent um mein Boot in Croatien anzumelden und in Küstennähe ( 2 - 3 SM) zu steuern, oder benötige ich dazu eine andere Ausbildung (Küstenpatent) oder ähnliches.


Antwort:

Dear Sir,

you Austrian licence is sufficient.

Best regards



Also hier kann man sehen das man mit dem Donaupatent auch in HR fahren darf.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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