![]() |
|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#14
|
||||
|
||||
Hallo,
davor der § 2: § 2 Kennzeichnungspflicht ... Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist. Am Spiegelheck meines Kleinfahrzeuges hängt der Aussenborder der, jedenfalls bei meinem Boot, die Nummer zumindest teilweise verdecken würde. Grüße Harald
__________________
Bekennender Auf- und Abbauer |
|
|