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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #18  
Alt 21.11.2008, 21:59
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
§ 2 Kennzeichnungspflicht
... Der Schiffsführer
hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.


Na ja, so wirklich gut ist die Kennzeichnung bei mir am Spiegel auch nicht zu sehen - meint zumindest die Waschpo

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Zweimal haben mich die Jungs auf dem Rhein schon beigewunken aber dann doch ihr o.k. gegeben.

Ich habe nur eine freundliche ! Ermahnung erhalten, dass ich doch bitte mit Radarreflektor fahren soll.
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Gruss Jörg
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