|
Hallo Klaus & Freunde,
die Unterscheidung der CE-Klasse C (= Küstengewässer) zu CE-Klasse B (= außerhalb der Küstengewässer) unterscheidet sich sicherlich in der Zertifizierungsmethode von der Werft und dem Kostenaufwand, der für die einzelne Zertfizierung durchgeführt werden muß. Daniels hat es ja so schön erklärt.
Grundsätzlich muß aber ein Boot robust genug gebaut und ausreichend motorisiert werden um beide Klassen und das erweiterte Einsatzgebiet zu erfüllen.
Das war aber bei den MARLIN 16' und der ersten Serie der MARLIN 18' nicht der Fall. Auch heute ist das MARLIN 16' nur C zertifiziert.
Aber bei der zweiten Serie der MARLIN 18' etwa ab dem Bj. 19999/2000 (kLAUS) waren Versteifungen und weiter Rumpfänderungen eingeführt worden, die auf Wunsch gegen zusätzliche Kostenerstattung die Klassifizierung B möglich machen.
Zum Vergleich, das ehemalige MARLIN 18' von Rotti aus 1997 (?) , heute bei Dani, hat nur die Klassifizierung C.
Ob das neue MARLIN 17', das derzeit in Vorbereitung für 2009 ist und damit das MARLIN 16' ablösen wird, die Klassifizierung B bekommen wird, weiß ich noch nicht. Möglich wäre es aber, weil der Rumpf starke Veränderungen bekommt und es für überragende starke Motorisierung mit Outboarder (bis 115 PS) und auch Innenborder ( Mercury Vazer mit 100 PS) vorgesehen ist.
|