![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Hallo Reini,
bist nicht up to date, Profilbild ist doch schon geändert ![]() ![]()
__________________
Grüße Denny und Hartmut |
#2
|
||||
|
||||
Doch, doch habs ja schon rausgefunden. hihiiiii
Gratuliere ![]() lg reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
|
#3
|
||||
|
||||
Hallo Hartmut,
kann hier Torsten nur bestätigen, die gesamte Seitenbeleuchtungen am Rahmen fehlen, damit entspricht dieser Trailer bestimmt nicht den EU-Vorschriften für gebremste Trailer. Außerdem sollten alle wichtigen Teile so Auflaufkupplung, Achse (Achsen), Bremsachsberechnungen (vom Trailer-Hersteller!) und deren Auslegungen den EU-Vorschriften entsprechen, somit auch die EU Schlangenlinien Kennnummer haben, sonst darfst Du teuer umbauen lassen! Auch benötigt die Bremsanlage eine Rückfahrautomatik, sonst wird es garnichts mit der TÜV-Abnahme für die Zulassung. In D gehören auch zwei Keile dazu mit Halterungen am Trailer, und alle Lampen müssen die innerhalb der EU vereinbarten Leistungen haben, auch an der Lichtleiste hinten. Also Vorsicht, eine CE-Zertifizierung aus GB sagt überhaupt nichts aus, da die dort ihren "eigenen Brei" anmischen. Es muß eine EU-Homologation im Zulassungspapier vorliegen, und wegen der schon fehlenden Seitenbeleuchtung hat dieser Trailer keine EU-Homologation. Die CE-Zertifizierung ist nur eine Hersteller Erklärung für Qualitätsarbeit, nix mehr. Habe noch keinen guten englischen Trailer gesehen, der eine EU-Homologation gehabt hätte. Eine einfache TÜV-Abnahme ohne Nachrüstungen oder Umrüstungen liegt bei ca. € 80 - 100,00 . Dazu kommen dann die Zulassungskosten bei der Zulassungsstelle mit dem Nummerschild um die € 50,00. Ist der Trailer nagelneu, so kannst Du direkt bei Deiner Zulassungsstelle ohne TÜV zulassen, aber Du brauchst vom Hersteller in UK unbedingt ein EU-Homologationspapier! |
#4
|
|||
|
|||
Zitat:
![]() ![]() |
#5
|
||||
|
||||
Mein alter Dixxon Bate! Hatte mit der Zulassung keine Probleme. Wobei der auch Seitenlichter, Kennzeichenbeleuchtung und Keile hatte.
|
#6
|
||||
|
||||
@ Torsten
Danke für den Link zum TÜV. Wenn ich das aber richtig verstehe sind nicht unbedingt "Begrenzungsleuchten" seitlich am Trailer pflicht, sondern es genügt wohl diese mit reflektierenden Streifen kenntlich zu machen. Zitat aus dem TÜV Link: Vom Gebotenen zum Zulässigen: Zwei Spurhalteleuchten, die weißes Licht nach vorne abstrahlen, dürfen zusätzlich am hinteren Ende der Anhänger-Längsseiten montiert werden. Bei Anhängern über sechs Meter Länge ist auch eine ergänzende Markierung ihres Umrisses mit reflektierenden Streifen in Weiß oder Gelb erlaubt ("Konturmarkierung"). Dann sind die Vorgaben des StVZO-Paragraphen 53, Absatz 10, und der ECE-Regelung Nr. 104 zu beachten. Manchmal frage ich mich sind wir durch die EU denn nun näher zusammen gerückt oder nicht ![]() ![]()
__________________
Grüße Denny und Hartmut |
#7
|
|||
|
|||
hallo,
ich bin mir nicht sicher, hängt glaube ich von der länge ab, kann morgen einen freund fragen der ist fahrzeugbau meister, ich bin zulange raus, leider |
#8
|
|||
|
|||
Hallo,
wichtig ist eigentlich nur die Bremsanlage. Ist eine Berechnung vorhanden oder nicht? Am Besten natürlich, wenn die Anlage von Peitz, Kober usw wäre. Sonst gibt es ein Problem, und der Tüv muss alles nachrechnen. Nebelschlussleuchte hinten dran und Refelktoren in gelb seitlich alle 2 Meter aufkleben. Ich hab dieses Jahr schon 2 Trailer ohne Papiere TÜV gemacht und war nach 30 Minuten fertig. Vielleicht bekommst Du eine EC Konformitätserklärung mit, dann kannst Du den Trailer sofort zulassen. Muss nur eine normale HU gemacht werden. Gruss Micha |
![]() |
|
|