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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat. |
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#1
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..was meinst du denn was du da für 192€ kaufst??
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Gruß Stefan |
#2
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Das ist doch egal und wenn es ein Plastikbecher ist, wenn ich Dir sage was er kostet und Du ihn kaufst - Basta das war's
Man nennt so etwas Vertragsfreiheit ![]() ![]() ![]() ![]() Solange ich nicht behaupte, das sich der Becher in Gold verwandelt habe ich keinen Betrug begangen ![]() ![]() Oder wie man in München sagt : Jeden Tag geht ein Trottel durchs Isartor - man muß ihn nur auffangen !
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#3
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Das siehst du etwas verkehrt:
Man begeht in Österreich einen Betrug, wenn man sich oder einen dritten unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil erschleicht. Nun gut, die Vortäuschung, und das ist hier der Knackpunkt, sind die verschleierten oder auch verwirrenden Hinweise darauf, was man eigentlich bekommt oder wofür man bezahlen muss. Hier wird mit Skype geworben, obwohl Skype ansich kostenlos zum Downloaden ist. Die andere Seite ist dann eben deine Argumentation, auf deren (oder ähnlich) sich die Betreiber stützen werden. Und, naja, wie soll man es sagen, da gibts dann die Gerichte, die das klären werden. Nur, und das ist eben das Problem: bis dorthin vergeht Zeit, und so mancher, der bereits bezahlt hat, wird sich den Stress von Gericht usw nicht antun. Aber eh egal, Skype ist schon informiert, der Rest wird sicher bald kommen.
Off-Topic:
Ach ja, Österreich und Deutschland: Da gibts zB in Österreich immer noch die Möglichkeit aus einem Vertrag auszusteigen, wenn das gekaufte Teil weniger als die Hälfte wert ist. Das gibt es in Deutschland glaube ich nicht, und so schauns dann oft blöd..... Diese Regelung finde ich übrigens sehr gut, weil auch hier dem Betrug ein bisschen der Riegel vorgeschoben wird. |
#4
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Hallo Berny,
auch bei uns in D haben "Abzockseiten" i.d.R. keine Chance. Wenn die Preisangaben zu klein sind oder die Leistung unverhältnismäßig teuer sieht es für den Verbraucher ganz gut aus (Horoskope, Lebenserwartung und für was für ein Quatsch sonst noch geworben wird). Man sollte solche Rechungen nicht zahlen (wenn das Geld schon bezahlt ist wird es meistens schwierig wieder ans Geld zu gelangen) und die ganzen Mails mit Drohungen (Inkasso) ignorieren. Erst wenn was Schriftliches ins Haus fliegt, dann wird es langsam Zeit für den RA.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#5
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Falsch!
1. Abhängig vom Produktnutzen (z.B. Wert 1l Wasser in München oder in der Wüste) 2. Es den § 138 Abs.1 BGB (-> Wucher) gibt
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Gruss Thomas |
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