![]() |
|
allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Hallo Leute
Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein ![]() Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren ![]()
__________________
Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
|
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ansonsten sage mir wo DAS steht ! |
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
Hallo Roland dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht. Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein. Wie gesagt dass stammt nicht von mir. ![]()
__________________
Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
|
#4
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
das stimmt nicht (auch nicht in groß und rot ![]() Das "eingebaut aber nicht in Betrieb" bezieht sich nicht auf die Bewilligungsurkunde der Anlage sondern auf das Funkerzeugnis des Skippers etc. Also angemeldet muss sie in jedem Fall sein, weil sonst - siehe oben - freut sich die kroatische Behörde über ein beschlagnahmtes Gerät. (Und wenn's die nicht tun, machen es unsere im Falle einer Kontrolle - die ich zugegebener Maßen noch nie erlebt habe). Hinsichtlich des Kroatischen Funkerzeugnis: Wie bereits in anderen Threads hier beschrieben, fällt das UKW-Funkerzeugnis der Kroaten, das im Zuge des kroatischen Bootsführerscheins erworben wird, nicht unter die im Funkerzeugnisgesetz aufgezählten Funkerzeugnisse. (Die Kroatischen ROGC, GOC, ROC sehen so ähnlich aus wie unsere Funkerzeugnisse und sind genauso bezeichnet, wie im Funkerzeugnisgesetz bzw. der Funkerzeugnisdurchführungsverordnung beschrieben.)
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
#6
|
||||
|
||||
Das Thema denke ich hat sich fürs erste zuminmdest für mich erledigt.
War heute kurz beim Boot und habe beim nachmessen festgestellt, dass ich garkeinen Platz mehr am Steuerstand habe ![]() ![]() ![]() |
#7
|
||||
|
||||
Hmmm ... also Freunde, wer hier meint privat ohne den amtlichen SRC (short range certificate) Funkbefähigungsnachweis und ohne ein amtliches angemeldetes UKW-Funkgerät mit zugeteiltem Funkzeichen auf See (oder auch Binnen) funken zu können, ist einfach auf dem Holzpfad und riskierte Beschlabnahme des Gerätes und hohe Bestrafung. Abgesehen davon ist das absolute Disziplinlosigkeit weil es den bereits überlasteten Funkverkehr mit seinen begrenzten Funkfrequenzen zusätzlich erheblich stört.
Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran. Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß. Leute laßt die Finger von unangemeldeten UKW-Geräten und noch dazu ohne amtlichen Funkzeugnissen. Ein UKW-Gerät an Bord ist kein Spielzeug und schon garnicht ein Statussymbol. Und hier im FORUM sollte der Schwarzfunkerei genauso wenig Vorschub geleistet werden wie die technische Auskunft zu PS-Steigerung an führerscheinfreien Outboardern. Ich sagte schon, für dem bequemen Empfang von Wetterdienstmeldungen benötigt man kein verbotenes UKW-Funk-Gerät, da gibt es andere und bessere Wege um an aktuelle Meldungen ran zu kommen. Für den privaten Sprechverkehr egal welcher Art sind diese Funkgeräte nicht bestimmt. Also bitte Finger weg davon! ![]() |
#8
|
|||
|
|||
Zitat:
![]() Nur beim English ein kleiner Zusatz : Ja international wird so etwas wie englisch gesprochen - wenn sich einem auch manchmal der Magen umdreht ![]() ![]() Aber genau dafür gibt es die vereinfachten Redewendungen und die kann jeder lernen ! und dafür gibt es DSC und GMDSS an einer solchen Funkstation braucht man im Notfall nur noch die richtige Taste drücken und die ist Deutsch bezeichnet. (gesendet wird ein internationaler Code + Englisch) sooo tragisch ist das nicht !!!! Da war früher manchmal Mailand Air Traffic Control schwerer zu verstehen ![]() ![]() ![]() |
#9
|
|||
|
|||
aber sowas ist doch legal, oder?
![]() Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden. Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#10
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#11
|
|||
|
|||
wenn ich Dich richtig verstehe, kann man also den Seefunk (Wetterbericht) mit den definierten Frequenzen damit nicht abhören?
![]() Was ich eignetlich nicht verstehen kann, denn die UKW Bandbreite ist ja vorhanden ![]() |
#12
|
||||
|
||||
Zitat:
Der Besitz und Betrieb auf öffentlichen Frequenzen ist erlaubt. Und zu Michel, gehen tut das. Das Teil deckt zuindest mal den Frequenzbereich ab. Wichtig wäre vor dem Kauf aber zu klären ob der Seefunkdienst ein öffentlicher Funk ist. Amateurfunk darfst Du beispielsweise mithören. Ebenfalls CB, PMR oder Freenet. Bei Seefunkdienst bin ich mir da nicht ganz sicher. Dort solltest Du mal auf den Seiten der BNetzA nachschauen, dort gibt es Bandpläne und die Nutzung. Wichtig ist beim Gerät: - hat das Gerät die richtige Abstimmschrittweite: Schritweite in KHz damit du auf die gewünschte Frequenz kommst - hat das Gerät die richtige Betriebsart: AM/FM oder SSB für die Frequenz die DU hören willst. Ich betone nochmals vor Betrieb oder Anschaffung die bestimmungen für die Bestimmte Frequenz ausfindig zu machen. Die Herren und Damen von der BNetzA sind da recht hilfsbereit. Grüße von einem Funkamateur
__________________
Grüße aus Tübingen Mirco |
![]() |
|
|