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Alt 22.04.2009, 00:00
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot

Jaja, die Schweiz! Da gibt es aber auch Straßen, wo Du nur mit maximal "Schweizer Breite" (2,32 oder 2,33 m???) fahren darfst. Dafür werden bei MAN in München extra schmälere Fern-Trucks einschl. der Schlafkabine gebaut. Auf den große Durchgangsstraßen in der Schweiz sind aber auch 2,55 m Fahrzeugbreite frei gegeben. Für Überbreiten sind die Sondergenehmigungen sehr schwer zu bekommen.
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