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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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@Hermann: Du solltest, wenn du schon derartige Dinge behautest, diese auch richtig darstellen und nicht durch unvollständige Zitate hier falsche Tipps geben! Es gibt immerhin viele Newbees hier im Forum, die dann womöglich von falschen Voraussetzungen ausgehen.
Zur Klarstellung: Die CE ist für Boote ab Baujahr 16 06 1998 notwendig, hat aber mit der Überprüfung ansich nichts zu tun. Wenn du ein neues Boot incl aller Papiere (eben auch incl CE) hast, kann die erste Überprüfung bei Booten entfallen, das ist alles. Die Überprüfung (bzw Zulassung) ist 10 Jahre gültig, dannach kann sie neu gemacht werden, dabei wird das Boot dann auch im Regelfall überprüft (auch wenn du CE hast!). Auch dass eine Pinne, wenn vorgeschrieben, bei der Anmeldung nicht überprüft wird, ist falsch. Wenn eine Überprüfung stattfindet, dann wird auch das überprüft. Klar, wenn es bei einer Neuanmeldung keine Überprüfung gibt, kann auch keine Pinne überprüft werden. Aber auch die Polizei kann diese Dinge bei einer Kontrolle überprüfen, und gegebenfalls bei Nicht Vorhandensein einer geforderten Pinne das Boot stilllegen. Deshalb solltest du nicht den Eindruck vermitteln, es sei egal, ob man ein Boot mit oder ohne Pinne steuert!!! Auch das mit den 20 PS stimmte nicht, es waren 21 (über 15 KW), bezeichnend waren immer die ganzzahligen KWs, auch bei der damaligen PS-Grenze am See waren es 80 KW und nicht wie so oft behauptet 110 PS. Man sollte sich deshalb auch in Zukunft angewöhnen, die KW zu erwähnen, die PS einfach in Klammer setzen (in den Gesetzen werden kaum noch PS erwähnt!). Übrigens bemerkenswert, dass die NÖ Landesregierung anscheinend die neuen Bestimmungen (Pinne ab 23 KW (ca 31 PS für Schlauchboote usw) schon online gestellt hat, OÖ noch nicht. Um Links zu sehen, bitte registrieren Für die Zulassung sind zwar die Länder zuständig, die Gesetzgebung aber obliegt dem Bund, demnach sollten die Zulassungsbestimmungen in allen Bundesländern gleich sein (diverse lokale Ausnahmen zB Fähren usw kanns schon geben, vermute ich jetzt mal) Eine Ausnahme dazu bildet lediglich der Bodensee, da gelten eigene Bestimmungen. Nachsatz: es dürfte sich in diesem Jahr etliches an den Bestimmungen geändert haben, also immer nachlesen. Dazu ein Zitat aus der Homepage der NÖ Landesregierung, welches bezeichnend ist: Zitat:
Geändert von Berny (18.05.2009 um 09:16 Uhr) |
#2
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Pinnenzulassung in NÖ seit 2007
Hi Leute!
Mein 430er Quicksilver HD wurde 2007 neu mit einem auch noch nie zugelassenen 30PS Mercury Lightning Bj. 2004 (neu aus der Kiste) mit Pinnensteuerung zugelassen, ich hab das vom Vorbesitzer Nov. 2008 übernommen und sogar die gleiche Zulassungsnummer wieder bekommen, das Ganze ohne Auflagen mit Steuerstand, gerade mal der 8kg Anker, den diese Idioten eingetragen haben, So long Roman |
#3
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Heute zugelassen 30 PS mit Pinne
Hallo leute
Ich kann euch bestätigen daß die Regel für das Fahren mit Pinne so gehandhabt ist wie es weiter oben im Link zu finden ist. Ich habe heute in OÖ eine Zulassung bekommen für Lava Marina 4,20 Aluboden Yamaha 30 PS mit Pinne Mich hat er gefragt ob ich mit Pinne oder Steuerstand fahre. LG Andi Wir sehen uns am 25.05.2009 in Schlögen fest büffeln nicht vergessen. |
#4
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Zitat:
wenn ich recht gelesen habe, ist das Boot Baujahr 2008, also neu. Ich habe speziell auf das Posting vom Andi geantwortet! Dass es bei einer Überprüfung nach 10 bzw. später 5 Jahren dann anders ist, ist ja klar. Auch dass es bei einer Überprüfung durch die Wasserschutzpolizei Beanstandungen geben kann, ist klar, hat aber mit der Erstanmeldung nix zu tun. Das nur zu Klarstellung. Weil sonst hätte ich, um nicht unvollständig zu sein, auch darauf hinweisen müssen, dass bei einer Überprüfung auch die Mindestausrüstung mitzuführen ist, unter anderem auch die Beleuchtung. Wenn man auf jede Anfrage mit allen Wenn und Abers antworten muss, hört sich hier jede Diskussion auf. Auch steht im 'Merkblatt zur Binnenschiffszulassung für Motorboote bis 20m Länge, Merkblatt 2008' vom Amt der NÖ Landesregierung unter Punkt 26 ausdrücklich 'über 14,7kW (20PS)'. Also stimmt Deine Behauptung mit den 21PS und den geraden kW-Zahlen leider auch nicht. Also 'bitte genau informieren' gilt auch für Dich. Dass jetzt im neuen Merkblatt vom Februar 2009 schon 23kW/31PS steht, ist ja sehr lobenswert. Aber danke für Deine ausführliche Zusammenfassung, kann ja nie schaden.
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net Geändert von hermann2441 (19.05.2009 um 08:59 Uhr) |
#5
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Seit einiger Zeit werden in Gesetzen keine PS mehr genannt, sondern KW, und diese fast alle Ganzzahlig (außer zB 4,4 KW) Über 20 PS heißt übrigens nicht ab 20 PS, sondern eben ab 21 PS (waren übrigens 15 KW). Gerade bei Gesetzen sind diese Feinheiten von besonderer Bedeutung, auch wie die berühmte 6 PS Grenze, die eigentlich eine 5,984 (weil 4,4 KW!) ist. Wenn du eine Antwort speziell auf ein bestimmtes Posting mit bestimmten Voraussetzungen geben willst, dann tituliere es auch so, weil für mich ist es ganz anders rübergekommen, deshalb auch meine "Kritik". Aber man lernt ja bekanntlich nie aus Wusste übrigens bis dato nicht, dass es in Österreich eine "Wasserschutzpolizei" gibt ... |
#6
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Bei Dir muss ich mich in Acht nehmen, Du bist ein ganz Genauer
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net Geändert von hermann2441 (19.05.2009 um 20:12 Uhr) |
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