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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:
Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland. Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen??? Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt! |
#2
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Zitat:
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#3
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Ich finde leider nicht den passenden Artikel beim Um Links zu sehen, bitte registrieren, aber da diese Regelung der Heimatflaggenführung doch sehr einheitlich international umgesetzt wird, gehe ich davon aus, dass die Staaten im Rahmen der IMO (Um Links zu sehen, bitte registrieren) darüber ein Abkommen geschaffen haben.
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
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Und nochmals Berny für Dich als Österreicher gilt in erster Linie das Österreichische Flaggenrecht nachzulesen wie gesagt bei RIS und zusätzlich die übereinkunft über das Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste.
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#5
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Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.
Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht. Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist. Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt. |
#6
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Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber : Zitat:
Seeschiffahrtsgesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 174/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2005 Inkrafttretensdatum 10.06.2005 Abkürzung SeeSchFG Geändert von rotbart (15.06.2009 um 21:09 Uhr) |
#7
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liebe freunde!
es war nicht beabsichtigt, einen seekrieg zwischen bayern, preussen und österreichern zu schüren! ich danke für die vielen konstruktiven anregungen! außerdem habe ich per mail (aufgrund der nicht ganz einheitlichen aussagen) beim kroatischen tourismusverband angefragt; diese haben mir zugesichert, mir in den nächsten tagen per post unterlagen zukommen zu lassen. sobald ich im besitz der informationen bin, werde ich sie an euch weiterleiten! nochmals danke und viele grüße hermann |
#8
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Es ist halt eher so, dass sich ein alter Seefahrer, der öfters vorm PC sitzt vielleicht im RIS leichter sucht als ein Polizist, der seine Gesetze zur meisten Zeit in Büchern sucht und sehr wenig mit Seerecht zu tun hat Ich finde das RIS leider sehr unübersichtlich, weshalb ich mir dort mit der Suche auch sehr schwer tue, manches finde ich leicht, aber zum Flaggenrecht habe ich eben nur die Verordnungen gefunden, nicht die eigentlichen Bestimmungen. Aber auch Asche über mein Haupt, wenn man nach "Flaggenrecht" sucht, kann kein Artikel über Flaggenführung auftauchen Aber jetzt weiß ich auch, wen ich fragen muss Zum Thema selber: Es steht: Zitat:
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Jetzt wirds aber schwierig..... aber vielleicht liegts einfach daran, dass kleine Boot einfach nur so tun wollen, als wären sie große |
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