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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Lieber Gordan,
Du bist neu hier als Bootsbesitzer und einfach zu gutgläubig. ![]() Wie willst Du denn Deine Haftversicherung erledigen ohne Bootszulassung? Außerdem hast Du mit einem nicht beglaubigten und übersetzten KV im Ausland überhaupt garkein gültiges Dokument. Und was willst Du in HR denn für Bootspapiere vorlegen die Dein Eigentum ausweisen. Was ist wenn das Boot geklaut wird oder gar wegen Übertretung von Vorschriften oder Unfall beschlagnahmt wird? Zu den Dukumenten, die in Deinem HR Hafenamt zur Erlangung einer einjährigen Küsten-Fahrgenehmigung vorgelegt werden müssen, gehören - Personalausweis oder Paß - einheimische Bootszulassung - Motor Haftversicherung (ich glaube ab 15 PS) - Bootsführerschein Küste (Patente) österr. FB1 oder FB2, oder einfacher HR Küste, - mitfahrende Personenliste (ev. mit Ausweisnummer), max. bis zu einer bestimmten Zahl je nach Bootsgröße. Die Gebühr fällt an je nach Bootsgröße und Motorisierung, aber dieses Zulassungs-Procedere in HR kannst Du hier im FORUM über Suchen nachlesen. ![]() |
#2
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Lieber Dieter,
ich glaub du hast mich somit vor einer bösen überraschung gerettet das heisst ich muss mein Boot erst in Österreich zulassen und dann mit der Zulassung usw. zum Hafenkapitän gehen und dann kriege ich die HR vignette? Ich glaube das geht sich in einer woche nicht aus. mfg Gordan |
#3
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Zitat:
ja du brauchst genau das alles was dir dieterm aufgelistet hat !!!! Sonst ist nix mit der vignette ABER BEMÜH DICH TROTZDEM ICH HAB DIE PAPIERE RUCK ZUCK BEKOMMEN !!!!! IN WIEN WAR EINE FRAGE VON 1 STUNDE !!!!
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Liebe Grüße Benni ![]() Lion Rib 660 Suzuki 175 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Geändert von DieterM (04.08.2009 um 17:49 Uhr) |
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