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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 17.08.2009, 16:37
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Freunde,

das ist meine Not-Signalausrüstung und diese halte ich für ausreichend auch bei meinen Meerfahrten im Küstenbereich am Mittelmeer, trotz meiner deutschen Aprobation für eine Notsignal-Leuchtfeuer-Pistole, die ich als zu aufwendig für ein 5 m RIB halte:

1 x NICO - Signalgeber -
Gefertigt aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit 6 Schuß Magazin. Innenteile wie Schlagbolzen, Federn & Schrauben aus Edelstahl rostfrei. Der NICO-Signalgeber ist seewasserfest, wartungsfrei und hat eine Befestigungsleine. Zum Lieferumfang gehört ein 6-schüssiges Magazin (rot). Frei ab 18 Jahre. Steighöhe 80 m, Brenndauer ca.6 Sek. Lichtstärke 10.000 Candela.

3 x französische Rot Hand-Leuchtfeuer -
selbstzündend nach SOLAS 1974, Brenndauer etwa 50 sec, 10.000 candelas, allerdings Verfalldatum überzogen,

1 x rote Not-Flagge -


alles trocken verpackt in einem wasserdichten Schraubbehälter, gekennzeichnet mit Seenot-Signale, sie hier

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Ein Risiko diese an Bord ev. am Heck in Lee abzubrennen, kann ich nicht sehen.

Geändert von DieterM (17.08.2009 um 16:41 Uhr)
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  #2  
Alt 17.08.2009, 17:05
rotbart
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Dieter
Wenn Du dem Signalgeber und abgelaufenen Fackeln vertraust ist das ja für Dich OK - als Ratschlag kann ich es nicht akzeptieren aber jeder kann ja machen was er will !

ABER

Zitat:
Zitat von Taucher.net
Achtung das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal) ist kein waffenscheinfreier Signalgeber!

Auf eine Anfrage beim BMJ hat mir Herr Papsthart vom BMI am 22. Juli 2004 mitgeteilt, dass das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal), deren Erwerb und Besitz nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 des Waffengesetzes (WaffG) zwar erlaubnisfrei ist, jedoch deren Führen im Sinne der Begriffsbestimmung in Anlage l Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 in Verbindung mit §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG des Kleinen Waffenscheins bedarf. ....................................

Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau erteilt keine Einzelfallausnahme z.B. für Crewmitglieder auf Segelbooten nach §12 Abs. 5 WaffG und verlangt für das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal), einen kleinen Waffenschein (Kosten € 50).
Quelle : Kommentar eines Users aus dem Taucher-Net

und hier die Beschreibung von Rheinmetall Defence dem Hersteller :

Zitat:
Zitat von Rheinmetall Defence
Das Nicosignal dient der Kommunikation während Gefechts-, Sicherheits- oder Trainingssituationen. Die Signalpatronen sind in den Farben rot, grün und weiß erhältlich. Eine spezielle Infratrot-Patrone verbessert die Leistung von Restlichtverstärkern. Speziell bei Operationen hinter feindlichen Linien ist eine Signalgebung erforderlich, die von feindlichen Kräften nicht erkannt wird. Die Patronen sind wasserdicht bis zu einer Tauchtiefe von 40 Metern und eignen sich daher auch für Kampfschwimmer oder UDTs (underwater demolition teams
Quelle Rheinmetall Defence

Fazit : es ist ein Kommunikationsmittel und ein Signalgeber aber KEIN Seenotsignalgerät (SOLAS)

Trotzdem - wem's langt - für den ist es OK jeder muß den Wert seines Lebens selbst einschätzen !!!

So wie eben auch die Tauglichkeit von 35 Jahre alten Fackeln
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  #3  
Alt 17.08.2009, 18:43
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Hufi Hufi ist offline
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Moin Rotbart,

Du führst aber keine Waffe, wenn Du den Signalgeber auf Deinem Boot dabei hast (befriedetes Besitzum). Sonst müßte ich für meine SigPi den großen Waffenschein haben (den man aber nicht bekommt).

Der Taucher täuscht sich, was der Stadt immerhin 50 € bringt.
__________________
cu

Stefan

------------------------
das wird sicher ein Spass
James T. Kirk

Geändert von Hufi (17.08.2009 um 19:00 Uhr)
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  #4  
Alt 17.08.2009, 20:03
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Rotti Rotti ist offline
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Hallo Dieter!

Nachdem ja deine Signalfackeln lt. Herstellerstempel abgelaufen sind , zünde doch mal eine an. Du wirst staunen wie die spritzen. Wenn mich nicht alles täuscht sind die Fackeln mit Magnesium gefüllt. Und dieses erreicht eine Verbrennungstemperatur von bis zu ( ich glaube) 2-3000° C . Und da lass ich dich ordentlich weit weg vom Schlauch sein. Ich hatte mir schon überlegt - falls ich mir solche Handfackeln kaufe - mir einen langen Stock zu machen mit dem ich die Fackel min. 1,5-2,0 m vom Boot weghalten kann. Denn soviel LEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE wie Thom es sagt hat meine Armlänge nicht damit mir der Schlauch nicht abbrennt .

Dieter vielleicht opferst du eine Fackel, zündest sie an und berichtest uns. Mit Bildern bzw. kleinen Video. Wäre toll mehr zu erfahren.


LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #5  
Alt 17.08.2009, 20:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Hallo Dieter!


Dieter vielleicht opferst du eine Fackel, zündest sie an und berichtest uns. Mit Bildern bzw. kleinen Video. Wäre toll mehr zu erfahren.


LG
Mathias
Hi Matthias

also wenn Du rot schießen MUSST ist eine heiler Schlauch wohl Dein kleinstes Problem
Aber Video - bitte hier => Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #6  
Alt 17.08.2009, 20:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Moin Rotbart,

Du führst aber keine Waffe, wenn Du den Signalgeber auf Deinem Boot dabei hast (befriedetes Besitzum). Sonst müßte ich für meine SigPi den großen Waffenschein haben (den man aber nicht bekommt).

Der Taucher täuscht sich, was der Stadt immerhin 50 € bringt.
Stefan
aus dieser Diskussion was nach Waffenrecht gilt oder nicht halte ich mich 'raus - nur der saloppe Ausbruck "kleiner..." beutet ja Besitzkarte ohne Prüfung nicht tatsächlich Führen wie bei einer scharfen Waffe. Du braucht ja auch für eine Pistole keinen Waffenschein sondern nur eine Waffenbesitzkarte, ich habe z.B. die Waffenbesitzkarte wg einer scharfen Waffe gemacht, nicht wegen eine SigPi - zum Schießen auf dem Schießstand (Schützenverein) - aber wie gesagt das war mal, als ich das machte !
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  #7  
Alt 17.08.2009, 20:24
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Holger K. Holger K. ist offline
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Solas 1974 ist die Norm oder Regelung für die Fackeln

Nachtrag : Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Gruß
Holger

Geändert von Holger K. (17.08.2009 um 20:36 Uhr)
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  #8  
Alt 17.08.2009, 21:14
rotbart
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Zitat:
Zitat von Holger K. Beitrag anzeigen
Solas 1974 ist die Norm oder Regelung für die Fackeln

Nachtrag : Um Links zu sehen, bitte registrieren
Hi
ich gehe mal davon aus, Du willst ausdrücken " welche eine alte Regelung"

Keine Angst, das Ding wird permanent überarbeitet und da es lange braucht es international festzulegen sind Übergangsfristen lang
Beispiel :
Zitat:
May 2006 amendments
Adoption: May 2006
Entry into force: 1 July 2010
und gerade die Savety Regulation wurden mehrfach überarbeitet und werden auch weiter angepasst.
Seit 2002 sind eben auch Kleinfahrzeuge aufgenommen worden.

RKR
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  #9  
Alt 17.08.2009, 21:23
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Nö , ich will damit ausdrücken das 1974 nicht das Herstellungsdatum von Dieters Fackel ist.
__________________
Gruß
Holger
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