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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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neu und unerfahren - bitte hilfe!
guten tag erstmal!
also ich bin neu hier (unschwer zu erkennen) und hoffe das mir hier geholfen werden kann...?! also ich bin der martin, wohne an der grenze oö / nö (direkt an der enns!) und habe schon lange eine gewisse "leidenschaft" für alles was schwimmt (und taucht). so nun zu meinem problem. als erstes - ich bin ehrlich. ich habe KEINE ahnung von booten! ich (wir) tauchen seit gut einem jahr (auch in der enns) und da währe ein kleines schlauchboot mit motor natürlich ideal. - in wieweit stimmt das "führerscheinfrei unter 6 ps"? - ich muss mein boot anmelden (so wie ein auto)? - darf ich auf der enns ein motorboot betreiben? oder wo kann ich das erfahren? - kann man mit einem 5 ps boot auch die donau befahren oder währe das dumm? seit einer weile lese ich im internet leider immer wieder total unterschiedliche dinge über den betrieb von booten - bin schon total verwirrt! vielleicht kann mir von euch fachleuten da wer weiterhelfen? bin schon gespannt - danke! lg. martin |
#2
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Hallo!
Also in Österreich sind Boote mit Motoren bis zu 6 PS führerscheinfrei zu fahren. Allerdings muss das Boot (mit Motor) ordentlich angemeldet werden und das Kennzeichen am Boot wie vorgeschrieben angebracht werden. Motorleistungen darüber bedingen ein Schifffahrtspatent (z.b. 10m-Patent). An der Donau kann man sehr wohl mit einem kleineren Schlauchboot mit 5(6)PS fahren. Warum denn nicht. Oft gehen die Dinger sogar ganz gut. In Deutschland ist die Führerscheinfreie Grenze bei 5 PS, in Italien bei 40 PS. |
#3
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ok viele dank! das hilft mir mal ein stück weiter.
ich nehme an das ich das boot sammt motor bei der bh melden muss? |
#4
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#5
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Hallo Martin,
erstmal einen Herzlichen Willkommensgruß über die Grenze - ich wohne bei Passau, quasi direkt an der Donau... Von unserer recht starken Oberösterreich-Fraktion wird sich sicher bald jemand melden, der Dir deine Fragen nach schiffbaren Gewässern in deiner Region beantworten kann. Ob Du auf der Enns mit Motor fahren darfst, bezweifele ich sehr stark. Meines Wissens darf man in A nur auf der Donau, sowie auf Traun- und Attersee (dort aber Sommersperre für Motorboote im Juli/Aug.) motorisiert fahren. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#6
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nicht bei der BH, ist ja kein Auto, sondern bei der Schiffahrtsbehörde, ist eine Abteilung der jeweiligen Landesregierung.
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#7
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sooo!
vielen dank für den netten einstand und die tipps! also ich habe gereade mit der bh telefoniert. die nette dame hat mich sogar 2 mal zurückgerufen! und JA - man darf laut bh amstetten auf ALLEN flüssen fahren da es sich um wasserstrassen und binnenverkehr handelt. hätte ich nicht gedacht! trotzdem nochmals vielen dank! *edit* sie hat mir das sogar recht ausführlich mit dem ce papieren erklärt... 2 daumen hoch für die bh amstetten (die kenn ich sonst ganz anders...;)) |
#8
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Zitat:
Wasserstrassen gibts nur 3, die Donau, die Enns (nur ein paar km von der Donau bis zum Ennshafen) und die March (nur für Behörden erlaubt). Seen - ditto, nur 2, wo man fahren darf, Atter- und Traunsee, mit Ausnahme im Juli und August. Flüsse gehen noch zum Teil die Drau und die Mur, die anderen sind verboten, soviel ich weiss. Geändert von hobbycaptain (27.08.2009 um 11:40 Uhr) |
#9
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hab das mit der donau, enns und march gerade gelesen!
bitte vielmals um entschuldigung! hat sich die bh dame doch getäuscht? |
#10
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die dame auf der bh ist auch nicht zuständig
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#11
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Hallo Martin,
auch von mir ein herzliches Willkommen.
Wenn du auf der OÖ Seite wohnst dann ist die zuständige Behörde die OÖ Landesregierung. Um Links zu sehen, bitte registrieren findest du alles wichtige dazu. Wenn du auf der NÖ Seite wohnst dann ist die zuständige Behörde die NÖ Landesregierung. Um Links zu sehen, bitte registrieren findest du alles wichtige dazu. Wie Ferdi schon geschrieben hat ist nur die Donau und Traun/Attersee frei für Verbrennungsmotoren. Am Traun/Attersee gilt die Sommersperre von 1 Juli bis einschließslich 31.August. Die Traun darf 1,8 km ab der Einmündung in die Donau befahren werden und die Enns 2,7 km. Setz dich mit der für dich zuständigen Landesregierung in Verbindung da erfährst du alles was du benötigst. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#12
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Zitat:
wie draf ich das verstehen? |
#13
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Steht doch da.
Ab der Einmündung in die Donau. Also Bergwärts Richtung Mündung.
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#14
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Also beide Flüsse nur ein winziges Stück bis zum nä. Hafen...?
Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#15
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geh bitte...
ich mein wir haben schon viele bananengesetze in Ö. aber sowas blödes ... wir missverstehen das ganz sicher nur... |
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