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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Der Staat. Nicht genehmigtes Glückspiel ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Die Rahmenbedingungen für eine Verlosung ("Gewinnspiel") sind sehr eng.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
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