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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Dann hab ich das wohl falsch verstanden
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So long Roman |
#32
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Zitat:
Das soll sogar heuer im Frühjahr in einem bekannten "Schiffs- oder Bootsmagazin" ich kann mich auch leider nicht an den Namen dieser Zeitschrift erinnern, gestanden sein. Ich habs auch nur von einem Skipper so nebenbei gehört, das war leider nur so eine kurze Kursbekanntschaft beim Mittagessen.
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So long Roman |
#33
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[QUOTE=herbert;217181]und wo trinken wr das Bier
Hi Herbert! Na entweder auf hoher See in der Wachau, oder wo es eben sonst noch schmeckt. Das mit dem kroatischen Patent hab ich beim FB1 Kurs von einem Skipper gehört, hat mich aber nicht weiter interessiert, dachte wenn´s wirklich noch niemand gehört oder gelesen hat, vieleicht hilfts Jemandem. Wenn´s ein "Flop" oder falsch verstanden war tut mir das natürlich leid. Mich hat heuer auf KRK niemand kontrolliert, sonst wüßte ich das sicher genau.
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So long Roman |
#34
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Bier
Zitat:
2010 fahre ich nicht privat sondern nur für die Firma und da kann ich wirklich nie sagen wo die Kunden hin wollen. Wachau geht leichter Im Jänner bin ich auf der Ferienmesse in Wien auf einem Stand. na dann schu ma amoi
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Gruß Herbert |
#35
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Zitat:
Aber trotzdem interessant, insoferne, weil: Wenn endlich schriftlich festgelegt ist, wo welches Patent von Österreich in HR angerkannt ist, dann gäbe es unzählige Diskussionen nämlich nicht mehr! Aber ich denke auch, dass es letztlich so sein wird, dass die Kroaten ab Einführung des FB1 in Österreich jetzt Unterschiede machen werden. Dieses Dokument ist für mich der erste wirkliche eindeutige Hinweis auf Regelungen in dieser Frage von HR, zumal die letzte bekannte Version dieses Dokumentes noch von Charterbooten sprach, in dieser neuen Version erstmals von privaten Bootssport die Rede ist, und auch hier die FB-Patente erstmals in dieser Frage eindeutig zugeordnet werden. Ich denke, dass mit diesem Dokument die Frage der Gültigkeit von Binnenpatenten in Kroatien für Österreicher eindeutig geklärt ist. Weiters wird vermutlich in naher Zukunft die Patentproblematik ausländischer Patente angesehen werden, auch das wird vermutlich ein Thema in Hr werden. Es ist also jedem Österreicher zu empfehlen, den FB1 oder einen HR-Schein zu machen! Abgesehen davon, immer wieder der Hinweis darauf: Versicherungstechnisch schaut das sowieso ganz anders aus, weil die Versicherungen eine Küstenausbildung fordern! Das sollten sich alle Binnenpatentfahrer bewußt sein, ich hab leider auch erst später davon erfahren. |
#36
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Zitat:
Da sind alle vom FB1 bis FB4 aufgelistet und "natürlich" kein Binnenschein, weil der halt auf der Adria nicht gültig ist! (Sorry Woddy, aber da hat die stille Post vom unbekannten Bootsmagazin über Deine Kurzbekanntschaft beim Mittagessen halt nicht so richtig funktioniert) L.G. Edwin
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#37
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Zitat:
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#38
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Zitat:
bitte hilf mir zu verstehen: ich habe seit einigen Jahren das kroatische Patent. Solange ich in Kroatien fahre, ist das doch auch versicherungstechnisch in Ordnung? FB1 möchte ich nächstes Jahr machen, ist aber für mich nicht so dringend, da ich die nächste Zeit nur in Kroatien (und in Ö Binnen, aber dieses Patent habe ich ja sowieso extra gemacht) fahren werde.
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net |
#39
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Schein
Zitat:
Wer setzt den so etwas in die Welt ? Auch in anderen Ländern ist man damit versichert. Auf alle Fälle würde ich, egal welches Patent, die Länder und den Schein in den Versicherungsvertrag reinnehmen lassen. Der FB1 hat durchaus seine berechtigung, wenn die 3 meilen reichen. Ich würde mir eher die Frage stellen ist der Versicherungsschutz auch gegeben sollte man die 3 Meilen überschreiten
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Gruß Herbert |
#40
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Zitat:
ganz kurz und Bündig. Das kroatische Patent wird auch von den Versicherungen ebenso anerkannt wie der neue FB1. Der FB1 wird natürlich auch in HR annerkannt. Das kroatische Patent eröffnet dir in HR mehr möglichkeiten, z.B. Charter, keine Seemeilenbeschränkung (FB1 3SM), usw. Wobei für mich diese Seemeilenbeschränkung nicht relevant ist da mein Boot die Kat. C (trifft auch auf die meisten hier im Forum zu) hat, eben Küstennahe Gewässer. Das österreichsche 10m Patent und das Binnenpatent wurden zwar nicht offiziell anerkannt aber bei der Bootsanmeldung in den meisten Fällen geduldet. Versicherungen haben die letzteren Patente meist nicht anerkannt und verlangten auch das kroatische Patent oder jetzt auch den neuenFB 1. ich denke damit ist deine Frage beantwortet. Christian hat sicher nichts dagegen wenn ich hier mal einen Schlußstrich ziehe und den Thread mal schließe. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Geändert von reini0077 (06.12.2009 um 11:07 Uhr) |
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