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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#4
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Also wie ich Dir gerade versprochen hatte, habe ich gerade mit einem Freund der Grenzgänger in die Schweiz ist , gesprochen.
erst mal zum Einlesen Um Links zu sehen, bitte registrieren Lt. seiner Aussage sollte es so funktionieren. Wenn Du in die Schweiz als Privatmann verkaufst, kriegst Du die Steuer eh nicht raus, wenn Du nicht vorsteuerberechtigt. d.h. Du verkaufst ganz normal Deinen Trailer.Mit der original Rechnung vom Ohlmayer Wenn der Schweizer den Trailer einführt, kann er die Differenz von Deutschland 19 % zu der Schweizer 7,6 % MwSt geltend machen, und bekommt die vom Schweizer Zoll zurück.Scheint jedoch mit vielen Papieren verbunden zu sein. Sollte jedoch nicht Dein Problem sein, da Du ja davon nicht profitierst. Könnte jedoch sein, das Du für den Schweizer vom dt. Hauptzollamt eine Bestätigung der abgeführten MwSt bringen mußt.Aber wie geschrieben,frag nochmal den OsKj**Oliver.Die Vorgehensweise scheint üblich ![]() Gruss Ralf
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
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