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#1
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Sicherheit ist es Wert, das Funken zu lernen...
Hallo Schlauchis,
nachdem ich in GR 2008 bei einem etwas weiteren Turn Motorprobleme hatte und gerade an diesem Tag die Wellen rd. 2m hch waren, habe ich im nächsten Winter erst einmal den UBI und den SRC gemacht. Der Aufwand hielt sich in Grenzen, vergleichbar zum SBF See. Darüber hinaus hat es viel Spaß gemacht, sich auch im Winter mit dem Hobby zu beschäftigen. Auf der Boot 2009 habe ich dann eine Funke für rd. 270 € gekauft. Bei der Anmeldung bei der BNetzA erlebte ich eine positive Überraschung in Behördendeutschland: Da die alte Gebührenordnung außer Kraft war, die neue aber noch nicht gab, kostete die Rufnummernvergabe gar nicht, weder einmalig noch laufend. (Ein Anruf bei der BNetzagentur kann also nicht schaden... Wenn ich mir so überlege, für welche Spielereien am Boot Geld ausgegeben wird, ist die Funkausrüstung inkl. Lizenz eher zu vernachlässigen. Für uns ist es ein beruhigendes Gefühl, frühzeitig gewarnt zu werden, im Notfall Hilfe rufen zu können und letztendlich auch selber helfen zu können. Übrigens ist es im Binnenbereich sehr angenehm, die Schleusenwärter per Sprechfunk zu kontaktieren und nicht erst lange Fußwege zu machen... Übrigen ist das Abhören von Funk grundsätzlich wegen des Fernmeldegeheimnisses untersagt. Auch Lizenzinhaber dürfen nicht aus Neugier "abhören", Deshalb ist das benutzen von Scannern nicht zugelassen. Gruß aus der Kulturhauptstadt El Greco
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#2
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Zitat:
grundsätzlich stimmt das natürlich. Nur bei Anrufen an alle Seefunkstellen (wie Wetternachrichten) ist das Abhören selbstverständlich gewollt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
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Nö, das stimmt so nicht. Das hören von Funk ist nicht grundsätzlich verboten, CB, PMR, Freenet, LPD Rundfunk, alles dies ist erlaubt, auch mit Funkscannern. Man darf eben nur nicht spezielle Frequenzen hören. Ist wie mit dem Autofahren. Eben nicht auf jeder Strasse.
Dazu gibts auf der Seite der BNetzA eine Liste in der Beschrieben ist was nichtöffentlicher Mobilfunk ist: Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren Zudem gibts dort eine Gute Beschreibung über Funkscanner: Um Links zu sehen, bitte registrieren Seefunk habe ich komischerweise nicht gefunden, jedenfalls nicht in welche Sparte er einzuordnen ist.
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#4
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Ich habe jetzt bei der kroatischen Botschaft nachgefragt, was in Kroatien insoweit erlaubt ist. Habe leider noch keine Antwort zurück bekommen. Ich halte Euch auf dem Laufenden...
Gruß Siggi
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Das Leben ist nicht das schlechstete ![]() |
#5
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Sach mal, hast Du nicht sogar ein DO Lizenz?
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#6
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Das Leben ist nicht das schlechstete ![]() |
#7
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Kleine Aktualisierung zum Thema:
Auf der Verpackung des Midland Base Camp und in dem mitgelieferten Konformitäts-Zertifikat ist vermerkt, dass es auch in Kroatien frei betrieben werden darf. Leider habe ich von amtlicher Seite aus Kroatien keine wirklich befriedigende Antwort erhalten, aber ich denke das reicht so. Grüße Siggi
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Das Leben ist nicht das schlechstete ![]() |
#8
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Zitat:
Die Anwendungen sind allerdings streng reglementiert. Wenn also DC1234 DE4567 ruft so ist dies eindeutig ein nichtöffentliches Gespräch und darf nicht mitgehört werden. Ferner dürfen Dritte nicht einmal von der Tatsache des Gespräches ansich Kenntnis bekommen. Mit dem Wetter kann es ähnlich sein. Nimm die Küstenfunkstelle DP07. Vor dem Wetterbericht ruft DP07 DAAS - ein Sammelrufzeichen für alle Teilnehmer des Funkkreises - also schon wieder nicht öffentlich. Soweit die graue Theorie. Sofern du keine Frequenzen der BOS Dienste speicherst wird dich wohl niemand behelligen, auch nicht in Deutschland. Aber mach lieber das SRC und investier die Kohle in eine Funke denn ein HAndy hilft dir im Fall der Fälle nicht weiter... |
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