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  #8  
Alt 26.03.2010, 14:45
Stefan_W
Gast
 
Beiträge: n/a


Definition Außenstände

Ahoi,

als Außenstände bezeichnet man offene Forderungen eines Unternehmens gegenüber einem Abnehmer/ Käufer einer Ware oder Dienstleistung des Unternehmens.
Diese offenen Forderungen können die Liquidität eines Unternehmens einschränken.
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