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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.
Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite. |
#2
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Zitat:
Wer hat die Minderung festgelegt?
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LG Andi ![]() |
#3
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Zitat:
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#4
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hallo,
bei meinem freund lag der schaden an der seitenwand bei ca 5000.-, bei meinem knaus war es weniger, lag bei 2800.-, waren aber außenschäden, mach es über einen gutachter den du bestimmst, den ersten bei mir habe ich abgelehnt, vorrausgestetzt das er auch schon auf dich zugelassen ist, steht ja noch beim händler, oder, kommt darauf an wie man es richten kann, ob man komplett tauschen muß die wand, oder teil ersetzen, handel dir einen guten nachlaß raus, danach interessiert es keinen mehr, war bei mir auch so, habe ihn für das geld was ich bezahlt habe 2 jahre später wieder verkauft, mit schaden, habe ihn aber bei verkauf auch angegeben,
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gruß Torsten |
#5
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Zitat:
Im gerichtlichen Verfahren wird der Sachverständige vom Gericht bestellt.
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#6
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Hallo
Kurz zur Info für alle Interessierten........... Ein Gutachter rät mir jetzt noch kein "Privates" Gutachten machen zu lassen da dies falls es zur Verhandlung kommt nicht bindend wäre und das Gericht selber einen Gutachter bestellt. Das Problem ist das der eigentliche Schaden "Gering" ist aber die beseitigung sehr teuer.Deshalb für mich auch recht schwierig hier dem Händler bzw. dem Hersteller eine Minderung vorzuschlagen. Da der Händler Vertragspartner ist habe ich diesen nochmal angerufen.Er bestätigte mir das er das selber nicht machen kann und das Werk dies machen müsse!!Er will dies mit dem Werk jetzt nochmal selber besprechen so das ich einen Werkstermin erhalten soll.Ich glaube man spielt mit dem gedanken den Kunden "Mürbe" zu machen ![]()
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LG Andi ![]() |
#7
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Suche dir eine andere Fachwerkstätte und lass dir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur machen, kostet ev etwas, aber dafür hast du was in der Hand.
Damit kannst zumindest mal eine Preisminderung argumentieren. Noch etwas wichtiges, und daher unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten: Bei uns in Österreich (weiß jetzt nicht wie es in D ist) muß das Gerichtsverfahren innerhalb der 6 Monate Gewährleistung eröffnet werden, sonst fällt es da nicht mehr rein. Dann mußt du den Schaden beweisen, nicht der Verkäufer, somit dreht sich die Beweispflicht um. Deshalb ist es auch oft Taktik der Verkäufer, solche Sachen hinauszuziehen. Also Frist setzen, dann sofort mit Gericht drohen, wenn dann nix passiert auch Gericht einschalten, bevor es zu spät ist. Wie gesagt, geltendes Recht in Österreich, keine Ahnung wie das in DE aussieht. |
#8
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Hallo Andy,
wenn das zu vermuten ist solltest Du, da Du ja eine Rechtschutzversicherung hast, erwägen kurzfristig einen Anwalt einzuschalten. Grundsätzlich halte ich nichts von unnötigen juristischen Auseinandersetzungen und ziehe gütliche Einigungen vor, aber in diesem Fall wirst Du, je näher die Urlaubszeit kommt, immer mehr unter Druck stehen und am Ende mehr Zugeständnisse machen als Du willst und musst, nur um den Urlaub zu retten. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
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