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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Suche dir eine andere Fachwerkstätte und lass dir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur machen, kostet ev etwas, aber dafür hast du was in der Hand.
Damit kannst zumindest mal eine Preisminderung argumentieren. Noch etwas wichtiges, und daher unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten: Bei uns in Österreich (weiß jetzt nicht wie es in D ist) muß das Gerichtsverfahren innerhalb der 6 Monate Gewährleistung eröffnet werden, sonst fällt es da nicht mehr rein. Dann mußt du den Schaden beweisen, nicht der Verkäufer, somit dreht sich die Beweispflicht um. Deshalb ist es auch oft Taktik der Verkäufer, solche Sachen hinauszuziehen. Also Frist setzen, dann sofort mit Gericht drohen, wenn dann nix passiert auch Gericht einschalten, bevor es zu spät ist. Wie gesagt, geltendes Recht in Österreich, keine Ahnung wie das in DE aussieht. |
#2
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Zitat:
Hallo Berny Das ist bei uns laut Anwalt auch so.Da der Wagen aber erst 5 Wochen alt ist hab ich da noch etwas Zeit.Hab aber sicherheitshalber am Montag einen Termin zur Beratung beim Anwalt.
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LG Andi ![]() |
#3
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Zitat:
Zitat:
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#4
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Hallo
So nachdem die gehört haben das sich ein Anwalt drum kümmern will haben die wohl verstanden das ich nicht Pokern will..................Jetzt geht er zurück ins Werk zur Reperatur die ja eigentlich nicht möglich war ![]()
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LG Andi ![]() |
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