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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Funke ohne Zulassung in HR - Folgen?
Hallo,
ich habe mit dem neuen Gebrauchten auch ein fest installiertes italienisches Seefunkgerät erworben. Ich würde dieses gern aus Sicherheitsgründen für den HR-Urlaub an Bord lassen. Das Gerät hat keine Zulassung von der Bundesnetzagentur. Ich habe den SRC-Funkschein. Hat jemand schon mal erlebt oder gehört, daß bei einer Kontrolle in Kroatien nicht nur die gültige Funklizenz, sondern auch die Frequenzzuteilungsurkunde der BNA verlangt wurde? Wie wahrscheinlich ist das? Welche Konsequenzen würde das neben der Beschlagnahme des Gerätes nach sich ziehen? Mein Glück hängt (hoffentlich) nicht von dem Funkgerät ab, notfalls baue ich es aus. Zur gefühlten Sicherheit würde es aber schon beitragen. Ich habe auch nicht vor, die Kanäle dicht zu quasseln. Es muß sich niemand outen, allgemein gefaßte Antworten oder eine PN würden mir reichen. Es geht mir darum, Kosten/Nutzen abzuwägen.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#2
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????
ich fahr mit einem auto ohne zulassung, die nummer hab ich selber gedruckt. ich fahr aber eh sehr vorsichtig, und führerschein hab ich auch. was könnte das für konsequenzen haben. mein glück ist ja davon nicht abhängig, ich könnt auch mit dem fahrrad fahren, ............
ich bin immerwieder entsetzt was für fragen hier gestellt werden. es gibt gesetzt, und an die haben wir uns gefälligst zu halten. das gilt für jeden hier, für mich genauso wie für dich. was hält dich davon ab, dir die erforderliche zulassung für dein funkgerät zu besorgen? oder warum hast du ein nicht zugelassenes? |
#3
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Hi,
frag beim Hersteller. Wenn es für die Kiste eine EU Zulassung gibt ist die Sache geritzt und zulassungsfähig. Wenn nicht und nur die internationalen Kanäle verfügbar sind KANN eine Einzelzulassung erfolgen, ansonsten ist die Quetsche auf deutschen Booten illegal - auch im Ausland. Aber: Im Notfall darf kein Gesetz jemanden daran hindern einen Notruf abzusetzen, sprich im Falle des Falles aus der Kiste gezaubert ist besser als nix.
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Beste Grüße Dobs + Astrid Bekennende Aufbauer |
#4
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Hallo Dobs,
die Bundesnetzagentur kennt den Hersteller nicht und sagt deshalb, das Gerät ist nicht zulassungsfähig. Die Anfrage beim Hersteller und der EU-Zulassung ist aber eine gute Idee. Das Gerät ist höchstens 2 Jahre alt und der Hersteller eine italienische Firma namens PolMar. Ich ruf da mal an.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#5
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Die Netzfuzzis kennen nix.
PolMar hat einen holländischen Importeur KBC IMPORT / EXPORT · Argonstraat 6 · 6718 WT Ede · Nederland Telefoon: +31(0)318 552491 · Fax +31(0)318 437801 - Bedrijfsgegevens - E-mail: info@k-po.com oder hier DIMENSIONE MARE ROMA s.r.lGIOVANNI CAMPANA LUNGOMARE DUCA DEGLI ABRUZZI 84 Porto turistico di ROMA int. 890 Ostia Lido 00121 Roma, RM Italia Telefon: 063290766 Fax: 0645474852 E-Mail: info@dimensionemareroma.it Telefono negozio 06/5672968 Ist es ein Nautico Shark??? Das Ding hat ITU Standard und sollte damit eintragungsfähig sein wenn da ein CE Zeichen drauf ist.
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Beste Grüße Dobs + Astrid Bekennende Aufbauer |
#6
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Zitat:
Aber egal was ich getan habe, wenn Du eines ohne FZU mitnehmen möchtest, benötigst Du offiziell eine gebührenpflichtige Genehmigung der Fernmeldeverwaltung Kroatiens welche Du bei der HR-Botschaft in Berlin oder bei einem der Konsulate erhältst. Damit musst Du dann offiziell an der Grenze Ein- und dann auch wieder Ausklarieren. Hier der Link zur Botschaft Kroatiens in D: Um Links zu sehen, bitte registrieren Irgendwelche hanebüchenden Stories über Beschlagnahmung des Bootes, Zerstörung des Funkgerätes oder Haftaufenthalte, sind für mich nur Ammenmärchen von Unwissenden. Solltest Du tatsächlich erwischt werden, weil Du lieber ohne Papierkram und Zollaction entspannt MIT Funke in den Urlaub willst, stelle Dich auf Strafen bis 5.000 Kn ein. Aus ergiebigen Erlebnissen kann ich Dir berichten, dass eigentlich immer 5.000 kn angedroht werden, am Ende reicht das Strafenspektrum allerdings von mündl. Verwarnung bis zu ca. 1.000 kn - also: ALLES HALB SO WILD! By the way: PMR44 Handquetschen sind frei erlaubt - LDP allerdings nicht.
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#7
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Hallo Dobs,
ja, es ist ein Shark Black, mit CE und Declaration of Confirmity, aber Polmar hat für Deutschland keine Zulassung beantragt, damit gibt es auch keine Referenz/Zulassungsnummer. Einzige Möglichkeit wäre, daß das Gerät unter einem anderen Namen in D registriert ist und damit die Zulassungsnummer hat. Ich frage mal bei dem holländischen Importeur nach. Ich habe das Gerät auf die Schnelle auf der Homepage nicht gefunden. Vielen Dank für Deine Hilfe. Vielleicht ist das Ding ja doch nicht für die Tonne.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#8
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Zitat:
vielen Dank. Das ist im Rahmen des Erträglichen. Ich habe gerade mit dem holländischen Importeur gesprochen, die haben zufälligerweise sowieso nächste Woche ein Gespräch mit PolMar und werden dann darauf hinweisen, daß für D die Zulassung beantragt wird. Wird zwischen 4 Wochen und 4 Monaten dauern und in den nächsten Urlaub kann ich dann mit Zulassung fahren.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#9
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Im Notfall ist alles gerechtfertigt.
Small Talk würde ich sowie nicht über Funk machen.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein) Jochen Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#10
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Gerät für 90,-- in der Bucht verticken und für 120,-- eines mit Papieren kaufen und gut ist!
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