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#1
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Natürlich keine Vorführung beim TÜV. Der Hänger wird ja nicht verändert oder zweckentfremdet. Daher gilt die ABE
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#2
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Hallo zusammen,
leider wird so Vieles bei den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt, oft mangels (Hintergrund) Wissen. Wenn ich da nur an den von mir (beim Boot) mitgekauften Trailer aus Italien denke, den jetzt der Ralf(Monoposti) fährt. Das war ein hin und her Gerenne. Ich musste eine Vollabnahme machen lassen und der Prüfer hat sich bei der Schlüsselnummer vertan und hat nicht den Schlüssel für Bootstransporter eingetragen. Somit war eine Zulassung mit grüner Nummer NICHT möglich !!! Es wurde dann eine neue ABE erstellt. Andersrum kann es natürlich sein, dass ein als Bootstransporter ´geschlüsselter´ Anhänger nicht als ´normaler´ Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfähig ist ?! Es wird also hier so gemeint sein, dass der TÜV eine neue ABE mit anderem Schlüssel erstellen soll. Ob das jetzt wirklich so sein muß, oder der Willkür/Ahnungslosigkeit der Verwaltung unterliegt entzieht sich meiner Kenntnis. Viele Grüße Wolfgang |
#3
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auch ich wollte dieses Jahr meinen Trailer mit sw Nummer zulassen und genau die Aussage von der Zulassungsstelle , wie Dieter beschreibt, bekommen.
Mir war das dann zuviel Stress mit umschreiben usw. Es wurde mir aber dann von der Zulassungsstelle empfohlen, wenn ich neben meinem Boot noch eine ander Sache transportiere und das nur einmal im Jahr für kurze Zeit ist, einfach auf dem Finanzamt die Steuer für den besagten Zeitraum bezahlen. Das Finanzamt würde dann für diesen Zeitraum eine Bescheinigung ausschreiben. Ich habs allerdings bis jetzt noch nicht versucht.
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Grüße vom Bodensee Martin |
#4
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Ich hatte das selbe Problem und darüber schon gepostet.
Man trifft auf Missverständnis beim TÜV und bei der ZulSt ![]() Also zuerst mit Papieren zum Tüv, denen dort klarmachen, dass mann einen schwarze Nr benötigt um z.B. Campingausrüstung und Gepack zu laden. Dann wird der Trailer in seiner Nutzung geändert und eine Umschlüsselung lt. Zulassungstelle im Brief vorgenommen. Kosten 18 EUro vorher stand im Brief: SDAH f. Sportgeräte jetzt: SDAH Bootstransporter kleine Bemerkung noch. Ich war seinerzeit zuerst bei der ZulSt. Die schicken mich zum TÜV. Der TüvMensch wusst auch nicht was er Schlüsseln sollte und hat sich dann mit der Dame von der ZulSt telefonisch ausgestauscht. Geändert von Michel (07.07.2010 um 20:25 Uhr) |
#5
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ok danke erstmal für eure infos.der hintergrund warum ich schwarze nummernschilder möchte ist der, dass wenn ich in urlaub fahre eventuell gepäck oder campingzubehör im boot verstauen kann.
gruß jörg |
#6
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das ist wohl allgemein der Grund dafür
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#7
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Hmmm, ist dafür eine Änderung notwendig?
Wo ist definiert, was genau im Boot sein darf und was nicht? Gits dafür überhaupt eine Definition? Anders sieht es sicherlich aus, wenn man zB ein Fahrrad auf der Deichsel montieren will, aber diese obige Schlußfolgerung verstehe ich nicht wirklich. Aber naja, es gibt ja in DE so manche komische Bestimmungen, wie woanders auch, der Amtschimmel wiehert... |
#8
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Hi,
jo, das ist irgendwo definiert. Man kann sagen dass das Boot voll ausgerüstet auf dem Trailer transportiert werden darf. Wer dann noch den Urlaubskoffer oder das Fahrrad ins Boot stellt bekommt eins auf die Mütze. |
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