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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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In de Niederlände ist es so; (mal aus das internet geholt)
Führerschein: Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote"). Es werden nur folgende deutsche Führerscheine akzeptiert: Der amtliche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1.4.1989. Er gilt nur auf den Binnengewässern. Der amtliche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, oder das Sportschifferpatent für den Rhein (jetzt Sportpatent). Diese Scheine gelten auf allen niederländischen Gewässern. Waddenzee, Ijsselmeer, Markermeer und Randmeere sowie Ooster- und Westerschelde sind nach nieder-ländischem Recht Küstengewässer, die nur mit dem Sportbootführerschein See bzw. dem Sportpatent befahren werden dürfen! Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. "Schnelle Boote" müssen ein den deutschen Vorschriften entsprechendes Kennzeichen führen. Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden. Sonstiges: Besondere Ausrüstungsvorschriften für "Schnelle Boote" (siehe BOOTE-Extrabeilage 12/99 "Holland"). Ich habe selber ein Lodestar NSA300 mit ein 4ps Yamaha 4takt, und der komt nicht im gleiten mit mir (90Kg) an bord, aber der ist auch ziemlich breit. Grusse aus Holland, Jan Willem |
#2
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bauartbedingt über 20km/h. das ist eine so schwammige formulierung, dass eigentlich die polizei machen kann, was sie will. da steht nichts von der motorisierung. wenn ich mir an ein 6m rib einen 5ps motor dranhäng, kann das boot trotzdem bauartbedingt einen knappen hunderter fahren. motorbedingt aber nicht mehr als rumpfgeschwindigkeit.
im prinzip kann sowieso jedes boot über 20km/h fahen, vorausgesetzt, die motorisierung stimmt. wär mal interessant von einem dortigen polizisten zu hören, wie die tatsächlich festlegen, wer einen schein braucht und wer nicht. lg martin |
#3
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Hi,
wenn dein Boot mit dem montierten Motor schneller als 20 Km/h fahren kann benötigst du einen FS , egal was du zugeladen oder wieviele Personen auf dem Boot sind. Nützt auch nix wenn du ne Zündkerze oder zwei rausschraubst ![]() Es wird immer von der optimalen leistung ausgegangen Ist doch eine einfach zu verstehende Regelung , ich finde es gut so. Gruß udo |
#4
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Naja vieleicht ist das hier einfacher;
Um Links zu sehen, bitte registrieren Der Niederlandischen wassersport führer in Deutsch.. Und verratet dochmal wie du mit ein 5ps gerät hinter ein Rib um die hundert geht ![]() Grusse Jan Willem |
#5
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Zitat:
lg martin |
#6
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Ist doch eigentlich völlig Wurscht !
Der Peter wollte einen Rat zum noch kommenden Ticket: Ja, zahlen Und die Regelung schneller 20km/h ist doch auch klar. Müsst Euch doch nicht streiten. Fakt ist: Besser ists immer mit Führerschein, egal wo, egal mit welchem Boot.
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
#7
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Empfehle auch aus eigener Erfahrung
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Gruß vom Garda- oder Baldeneysee, Ingo 45°33'58,42" N 10°33'01,47" O |
#8
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Hallo,
du solltest auf jeden Fall zahlen. Bei der nächsten Niederland-Einreise kann es sonst soweit kommen, das du entweder zahlst, oder z.B. dein Auto o.ä. beschlagnahmt wird (Ist einem Freund von mir passiert; er hat dann gezahlt mit kräftig Verzugszinsen). Die Niederländer verstehen in dieser Hinsicht keinen Spaß, auch wenn es sonst ein freundliches Volk ist. Was die Regelung des SBF angeht, so gilt für dich die deutsche Regelung (5 PS = führerscheinfrei); ABER nicht schneller als 20 Km/h! Weitere Hilfe kannst du dir bei der Wasserschutzpolizei Duisburg holen. Die sind sehr freundlich dort! In jedem Fall solltest du dich mit dem Vermieter des Bootes auseinandersetzten. Gruß aus dem Bergischen Stefan Geändert von lancelot65 (22.07.2010 um 15:50 Uhr) |
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