Also, wenn sie kurz vorher dem "Schwarzen" den Weg abgeschnitten haben, und ihnen dabei der Sprit ausging - dann waren sie selber schuld. Wenn sie aber bereits längere Zeit manövrierunfähig waren, und der andere nur fälschlicherweise davon ausging "die werden schon noch wegfahren", dann ist das schon eine vollendete fahrlässige Körperverletzung.
Meine Erfahrung mit der Berufsschiffahrt ist die, dass sich die Binnenschiffer um nichts, aber auch gar nichts sch... , und keinen Strich vom Kurs abweichen, schon mal gar nicht wegen eines Sportbootes. Es ist mir schon klar, dass ein 80-Meter-Schubverband nicht so eben einen Bogen machen kann... aber in gewissem Sinne sind auch die großen Pötte manövrierfähig.
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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