Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Trailer > Alles zum Thema Trailer

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.09.2010, 10:12
Benutzerbild von Roli14
Roli14 Roli14 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 400
abgegebene "Danke": 3

Boot Infos

Also ich brauche das Fahrrad immer um mich im Hafen zu bewegen. Also eindeutig zugehörig zum Boot.

Mit freundlichen Grüßen
R. Riecken
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.09.2010, 13:19
boreas10 boreas10 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 14
abgegebene "Danke": 0


Antwort des Vereins

Hallo an Alle,

eine Antwort die richtig ist mit der man aber nichts anfangen kann:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.

Wir gehen davon aus, dass der Bootstrailer sowohl als steuer- und versicherungsfreier Sportsanhänger als auch als nicht privilegierter Standard-Anhänger erhältlich ist. Die Zulassungsstellen machen die Einstufung von der jeweiligen Mitteilung der Schlüsselnummer durch den Hersteller abhängig.

In Ihrem Fall scheint der Hersteller die falsche Schlüsselnummer mitgeteilt zu haben.

Es bietet sich daher an, Kontakt zum Hersteller des Anhängers aufzunhemen und um eine Klarstellung zu bitten. Diese schriftliche Bestätigung sollte sdann der Zulassungsstelle weitergeleitet werden, so dass dort eine entsprechende Umschlüsselung in einen steuer- und versicherungsfreien Bootsanhänger vorgenommen werden kann.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein."

Den Hersteller gibt es leider nicht mehr. Zumindest habe ich diesen nicht gefunden.

Welche Schlüssel habt Ihr in den Scheinen und habt Ihr grün oder schwarz?

Grüße Stefan
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.09.2010, 13:38
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


grün oder schwarz

Hallo zusammen,

ich hatte im letzten Jahr meinen Trailer aus I hier zulassen wollen. Nachdem der TÜV eine Vollabnahme machte, hat er wohl eine falsche Schlüsselnummer angegeben. Daraufhin hat mir die Zulassungsstelle ´grün´ verweigert. Bin dann wieder zum TÜV und er hat das anstandslos umgeschrieben. Danach war grün kein Problem mehr.

Mittlerweile habe ich ja einen neuen Trailer gekauft, der wurde im November letzten Jahres mit grüner Nummer zugelassen, ohne Probleme.

Eine Kopie des Fahrzeugscheins versuche ich mal als .pdf anzufügen.


Viele Grüße

Wolfgang
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 2010-09-21 (5).pdf (262,1 KB, 23x aufgerufen)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.09.2010, 14:33
boreas10 boreas10 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 14
abgegebene "Danke": 0


Zulassungsbescheinigungen und ihre Schlüssel

Es kommt darauf an ob da 85 0100 in den Schlüsseln steht (=grün und frei, SDAH für Sportzwecke, Bootsanhänger) oder 68 und 1800 (=pflichtig, SDAH Bootstransporter).

Ob bei einer bisherigen Zulassung auf grün bei Halterwechsel noch Bestandsschutz besteht ist abzuwarten.

Betriebserlaubnis ist übrigens bei mir aus 2003, also für Trailer gar nicht so alt.

Grüße Stefan
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.09.2010, 14:48
boreas10 boreas10 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 14
abgegebene "Danke": 0


Aus grün wird schwarz

Hallo an Alle,

nun wohl der letzte Akt des Theaters: Heute morgen im Beisein eines Mitarbeiters der Zulassungsstelle schwarz über grün gedruckt. Damit entgehe ich zumindest der Diskussion, was zur Bootsausrüstung gehört und was nicht. Mit 13 € Versicherung (die ich eh hätte) und 29 € Steuer kann ich leben.
Die Antwort des großen gelben Vereins ist etwas unbefriedigend:

"das Problem Ihres Falles ist es, das weder die Fahrzeugzulassungsverordnung diesen Fall geregelt hat, noch dass es hierzu vergleichbare Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsgerichte gibt.

Von daher bleibt nur die Möglichkeit, einen Musterprozeß mit unsicherem Ausgang zu führen oder eine vermittelnde Praxislösung zu suchen. Diese könnte so aussehen:

Versuchen Sie mit der Zulassungsstelle zu vereinbaren, dass Sie den Hänger beim TÜV vorführen. Wenn der TÜV dann in einem kurzen Gutachten/Stellungnahme bestätigt, dass der Hänger unzweifelhaft den Charakter eines Sportbootanhängers hat, wird die Schlüsselnummer von TÜV/Zulassungsstelle abgeändert und der Hänger fortan als Sportbootanhänger geführt."

Für die Kfz.-Steuer sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig. Ansonsten fürfen nach meinem Kenntnistand die Zulassungsbehörden die Schlüsselnummern nicht ändern. Also Rechtsauskunft des gelben Vereins für die Füße.

Nach meiner Auffassung ist die Schlüsselung im Fahrzeugschein auch nicht bindend für die Kfz.-Steuer (Grundlagen- und Folgebescheid), sondern die Finanzbehörden entscheiden selbt (meistens, wenn es zu deren Gunsten ausgeht). So gibt es Fälle: Grün und Steuer.

Der ganze Ärger wäre vermeidbar gewesen, wenn das KBA das entsprechende Verzeichnis zumindest als Leseversion in der aktuellen Fassung veröffentlichen würde. Eine entsprechende Petition habe ich zwischenzeitlich dem Deutschen Bundestag eingereicht.

Grüße Stefan
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.09.2010, 15:48
Benutzerbild von free-willi
free-willi free-willi ist offline
Elba Freak
Treuesterne:
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1.201
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Ich habe mich einen Tag bevor in in den Urlaub gestartet bin, entschlossen von grün auf schwarz zu wechseln.
10 Uhr beim Tüv vorgefahren, etwas warten.
11 Uhr auf dem Weg zum Landratsamt von der Versicherung tel die Nummer erhalten.
12 Uhr schwarze Kennzeichen abgeholt. ferdisch.
Das Ganze hat grad mal 2 Stunden gedauert.
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Willi

Um Links zu sehen, bitte registrierenSchlauchoholikerUm Links zu sehen, bitte registrieren

Freiwilliger Seenot-Dienst e. V. (FSD) Bodensee
Um Links zu sehen, bitte registrieren


D -Villingen-Schwenningen / BaWü
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22.09.2010, 17:45
boreas10 boreas10 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 14
abgegebene "Danke": 0


Grün und Schwarz

Die Entscheidung der Verwaltung muss nur für jeden Bürger nachvollziehbar sein. Ich kann jetzt mit dem schwarzen Kuchenblech auch leben.

Grüße aus dem Taunus, Stefan
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:59 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com