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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Habe für weite Strecken meine 4-5 Wechseltanks, die auch alle mitkommen wenn etwas Entsprechendes geplant ist.
Schau mal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften. Auch sehr interessant: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
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Moment mal...
Das PDF-Dokument ist ja seeehr interressant. ![]() Als ich vor einigen Wochen für die Elbe beim örtlichen Shell-Fuzzi getankt hatte, bekam ich den Kommentar: "Das habe ich aber jetzt mal nicht gesehen.". Ich dürfe das nicht mit soviel Litern in Tanks. (Ich hatte 2x 25 Liter plus 4x5 Litern jeweils in ordnungsgemäßen Kunststofftanks gebunkert.) Dem Schreiben der Bremer Polizei zur Folge ist dies aber in Ordnung. ![]() Hätte ich damals den Ausruck parat gehabt, hätte der Tank-Oberwächter was zum Staunen gehabt. ![]() .
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Viele Grüße, Thomas _________________________ Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen... ![]() |
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