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#1
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Hallo Peter,
mir waren die 25 PS auch zu heftig am Boot. Ich habe einen Sportbootführerschein/ Binnen und habe das Boot auch mit 25 PS angemeldet und einen Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich möchte hier nicht eine weitere Diskussion aufmachen, bin aber neugierig, wie es sich versicherungstechnisch verhält bei einer "Übermotorisierung"? Gemäß Aussagen aus dem Bekanntenkreis (Mitglied in der Marinekameradschaft) ist die Herstellerangabe eine Maximalangabe wegen ihrer Gewährleistung. Es liegt aber in der eigenen Verantwortuzng ein Boot stärker zu motorisieren. Es muss lediglich zugelassen und versichert werden. Fahre ich dann ohne Versicherungsschutz, obwohl ich die benötigten Daten wahrheitsgemäß angegeben habe?? |
#2
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wenn ein Gutachter feststellt, daß ein Schaden durch Übermotorisierung entstand, wird die Versicherung bestimmt nicht zahlen.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Das hatten wir aber schon oft hier und auch im Nachbarforum! Das werden die Leute im "Blauen" auch gleich schreiben.
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Oder Dich rausschmeissen :-)
Roland meinst Du mein Boot verträgt den 175PS Suzuki :-)
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#4
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Zitat:
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#5
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