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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Bin ich froh das ich im hohen Norden wohne,mich hat die Wasserschutz noch nie nach einer Zulassung gefragt,nur nach Führerschein und Angelschein
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#17
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CE für Mariner 480
Hallo zusammen!
Jetzt muss ich auch noch meine Erfahrung niederschreiben.Ich bin noch im Besitz eines Mariner 480s und habe dieses zum Verkauf angeboten.Irgendwie bin ich dann draufgekommen das ich eigentlich gar kein Zertifikat für das Boot habe ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Also bis dann Andi |
#18
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Zitat:
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#19
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generell ein heisser tipp zum eruieren der vorbesitzer ist der typenschein des trailern. weiss nicht wies in deutschland oder italien ist, aber in österreich sind da alle vorbesitzer eingetragen. und meistens wird ja der trailer immer zusammen mit dem boot verkauft.
lg martin |
#20
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Ce
Zitat:
Da hast du eigentlich recht aber für den Bootsanhänger hatte ich nur den Einzelgenehmigungsbescheid von der Landesregierung und da steht nur mein Vorbesitzer drinnen!Was nun? ![]() ![]() lg Andi |
#21
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Schon klar Andi, war nur ein allgemeiner Tipp. Für den Fall, dass irgendwer mal den thread mit der Suchfunktion findet. In deinem Fall ist es ja zum glück gut ausgegangen.
Lg martin |
#22
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Zitat:
Keine Angst Andi, Markus liest hier mit. ![]() lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#23
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Nach der Zulassung meines Bootes hat mir der Sachverständige der Landesregierung erklärt, wo eigentlich die Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich liegen:
In Österreich ist die Zulassung gleich einer Typisierung, also eine Begutachtung, ähnlich dem Tüv, oder die jährliche Begutachtung des Autos. Deshalb wird hier alles genau gecheckt, nicht nur die CE, auch die Motornummer, die Bootsnummer, das Boot selber, usw. Dazu gleich ein interessantes Detail, mein Selva ist ansich für 9 Personen zertifiziert, aber nur für 6 Personen zugelassen, weil nicht mehr Sitzplätze im Boot vorhanden sind. Die Schläuche gelten zB nicht mehr als Sitzflächen, hier sollt jeder darauf achten, wenn er sein Boot zulassen will. Bei einem neuen Boot fällt die Begutachtung weg, weil durch die CE vom Hersteller ja versprochen wurde, dass das Boot den Vorschriften entspricht. Nach 10 (und später alle 5) Jahre erfolgt dann eine Begutachtung, ob noch alles entspricht. In Deutschland ist die Zulassung lediglich eine Registrierung des Bootes, also Daten werden bekannt gegeben, das Kennzeichen erteilt und die Stelle registriert und verwaltet dies. In Deutschland gibt es diese Begutachtung des Bootes nicht (noch nicht ![]() Im Zuge der Vereinheitlichung der ganzen EU Bestimmungen, wird auch in Deutschland früher oder später diese Typisierung eingeführt werden. Deshalb ist derzeit das Thema CE in DE noch kein wirkliches Thema, wird es aber werden. Trotz alledem ist ein Boot ohne CE wertlos, auch wenn viele das so nicht wahrhaben wollen, die CE ist ein wichtiger Bestandteil des ganzen Bootes. |
#24
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Zitat:
Bei Gebrauchtbooten, die bereits im Inland zugelassen waren genügt meist nur ein Umschreibung der alten Inlands-Zulassung. ![]() |
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