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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 15.07.2004, 15:00
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Stefan
Quelle 1: Deutsche Polizei
Solange der Tatbestand der Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist (z.B. durch unsachgemäße Befestigung oder Überschreitung von Überhängen/Breite/Höhe) und das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird, besteht für die Deutsche Polizei kein Handlungsbedarf :schlaumai .

Quelle 2: Versicherung
Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden. Grob fahrlässig könnte es sein, wenn z.B. die Dachlast 50kg beträgt und das Dach mit 150kg beladen wird.
Aber der Begriff 'grob Fahrlässig' sei auslegbar :hä: .
Das ist absoluter Blödsinn und Verzerrung der Tatsachen:

Zu Quelle 1:
Klar kann ein Polizist an Ort und Stelle offensichtlich (außer zB er hat das gleiche Privat-KFZ und weiß die Dachlast) nicht beurteilen, wie hoch die Dachlast ist und daher wird er diesbezüglich nichts machen. Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Fazit: Nur deswegen, weil vielleicht in der Praxis nicht überprüft wird, kann nicht davon ausgegangen werden, daß das eh passt.
Die vom Hersteller "empfohlene" Dachlast steht im Typenschein und ist somit für dieses Fahrzeug typisiert. Wenn diese überschritten wird, übernimmt der Hersteller keine verantwortung über die Verkehrszuverlässigkeit. Sollte jemand eine Bestätigung für eine größere Dachlast vom KFZ-Hersteller haben, so muß er diese ebenfalls erst typisieren lassen, erst dann gilt dieser Umstand als gesetzmäßig.

(Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.)

Zu Quelle 2:
Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu
der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen
und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten
ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt
verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen
solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. (Grobe Fahrlässigkeit)

Fazit: Wenn jemand mit einer höheren Dachlast fährt, dies ist ihm auch bekannt und er nimmt aber trotzdem in Kauf, daß dieser Umstand gefährlich sein könnte, dann ist das grob fahrlässig wenn nicht sogar schon bedingt vorsätzlich.
Nur fahrlässig wäre zB wenn jemanden dieser Umstand nicht bekannt wäre.
Da gibts aber wiederum eine Haken, weil jeder KFZ-Lenker die Beladung eines KFZ auch überprüfen muß und spätestens dann müßte er über die Umstände Bescheid wissen.

PS.: bitte, ich bin aber kein Jurist !!! :schlaumai
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  #2  
Alt 15.07.2004, 17:54
Neptun Neptun ist offline
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Daumen runter

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Zu Quelle 1:
...... daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
....
Was bitte ist die typisierte Dachlast?
Wo steht die?
Hat die Polizei darauf online Zugriff???

Für mich als Autofahrer und für den Polizisten als Kontrolleur gelten die Daten des Kfz-Scheins, der ist amtlich und für beide Seiten verbindlich, und da steht nichts von wegen Dachlast!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
.... daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Das kann jeder mit seinem gesunden Menschenverstand beurteilen und gilt mit Sicherheit auch, wenn die empfohlene oder zulässige oder wie auch immer ... Dachlast noch lange nicht erreicht wird, aber die Verkehrssicherheit durch die Ladung auf dem Dach gefährdet wird!!!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
(Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.)
Was hat die Anhängelast deines Espace mit dem Thema hier zu tun?
Es geht um die Dachlast!
Die Anhängelast steht im Kfz-Schein, die Dachlast nicht!!!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das ist absoluter Blödsinn und Verzerrung der Tatsachen:
Hier herrscht normalerweise ein gesitteter Ton
Was soll die Pöbelei???!!!
Ich habe hier mehrfach erlebt, dass Leute wegen harmloserer Formulierungen gemaßregelt wurden, also, ...?????

Wenn du schon den Threadstarter als schwachsinnig bezeichnest, dann komm aber gefälligst mit eindeutigen Beweisen und nicht mit Behauptungen, die du dir aufgrund deiner Anhängelastgeschichte aus den Fingern saugst!

"Neptun"
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  #3  
Alt 15.07.2004, 18:24
Benutzerbild von Grisu1965
Grisu1965 Grisu1965 ist offline
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Boot Infos

Hey Leute jetzt kommt mal wieder runter In Deutschland ist es so das die Dachlast nicht in den Behördlichen Papieren eingetragen ist.
Es ist aber Sache des gesunden Menschenverstandes das die vom Hersteller erlaubte Dachlast nicht überschritten wird.
Wie das in Österreich gehabdthabt wird weis ich nicht :weissnich
Im Falle eines Unfalls wird aber bestimmt geprüft ob das Fahrzeug überladen war und somit auch die Dachlast kontroliert. Im Falle einer Überladung wird dann mit Sicherheit die Versicherung Theater machen.
Es gibt soetwas wie Eigenverantwortung. Schon mal gehört? :zwinkerer

Gruß
Jürgen
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  #4  
Alt 15.07.2004, 18:34
nordy
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@erich der wikinger


Zitat:
Aber mein Astra trägt eine Dachlast von 100 kg und ist dafür auch
zugelassen.
Der aktuelle Modell hat wie der Golf 75 kg und keinen Gramm mehr.


Siehe:

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Meinst du, der Golf hätte nur 75 kg, wenn der Astra 100 hätte ?

Gruss Nordy
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  #5  
Alt 15.07.2004, 18:39
Michel
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Hallo Nordy,

der vorgänger Astra wie auch der Vectra vor dem aktuellen Modell durften 100 kg aufladen, wie der Corsa.

Vielleicht hat Erich ja noch diesen. :zwinkerer

Und den Golf hat doch jetzt hier auch niemand beleidigt oder als Vergleich genommen. :weissnich



@Neptun:

Berny hatte das sicher nicht so gemeint wie Du es jetzt aufgefasst hast, da bin ich mir sicher. Der Beitrag ist nur etwas unglücklich begonnen worden.

Auf jedenfall hat er meiner Meinung nach aber recht.

Ich bin wirklich überrascht dass dieses Thema so kontrovers diskutiert wird.

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  #6  
Alt 15.07.2004, 18:49
nordy
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@bootsboerse

Zitat:
Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
So wird er selbst dann, wenn er beim Betrachten des Bootes auf dem Dach ein mulmiges Gefühl hat, auf keinen Fall die Dachlast überprüfen.

Polizisten tun immer nur das, wozu sie verpflichtet sind, und das sind sie hier nicht.

Das Überschreiten der Dachlast und ihre Auswirkungen interessiert im Falle eines Unfalls erst den Unfall-Sachverständigen.

Letztlich obliegt es nur einem Richter, aufgrund eines Gutachtens hieraus für den

Fahrer ein Verschulden abzuleiten.


Gruss Nordy
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  #7  
Alt 15.07.2004, 18:59
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dodl dodl ist gerade online
nomen est omen
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Zitat:
Zitat von nordy
@bootsboerse



Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
Gruss Nordy
In A macht er das wenn er will.

Mich wollten sie im Juni an der österreichischen Grenze mit einem 4,7m Schlauchboot auf einem 800kg Trailer auf die Waage schicken. Bloss so.

Was glaubst du haette der erst mit einem RIB am dach gemacht :)

cu
martin
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  #8  
Alt 15.07.2004, 19:16
nordy
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@dodl

Zitat:
In A macht er das wenn er will.

Gut dass die Polizei in D nicht machen kann, was sie will, sondern dass sie nur das

tut, wozu sie aufgrund von Vorschriften verpflichtet ist.

Der Gefahr der Willkür und des Machtmissbrauches sind sonst Tür und Tor geöffnet.


Gruss Nordy
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  #9  
Alt 15.07.2004, 19:40
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Dachlast

Zitat:
Zitat von nordy
@erich der wikinger




Der aktuelle Modell hat wie der Golf 75 kg und keinen Gramm mehr.


Siehe:

Um Links zu sehen, bitte registrieren


Meinst du, der Golf hätte nur 75 kg, wenn der Astra 100 hätte ?

Gruss Nordy
Hallo Nordy, was ist denn für Dich das aktuelle Modell. Meiner ist etwas über 4 Jahre alt und ich hatte mich genau informiert, mit welchen Träger ich welche Last auf das Dach packen kann. Ich habe nämlich keine Lust, im Falle eines Falles auf meinen Kosten sitzen zu bleiben. Empfehle daher jedem, sich genau zu informieren, was bei seinem Modell geht.

Im spaß: warum muss denn Opel die gleiche Dachlast haben wie VW ?
Äpfel sind doch keine Birnen

Gruß Erich
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  #10  
Alt 15.07.2004, 20:13
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Berny Berny ist offline
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So, noch was zum Schluß:
Ihr seid da alle etwas im Irrtum:

Ebenso in D hat der Polizist die rechtliche Grundlage.
Wie gesagt, nur deswegen, weil das im Zulassungsschein (Fahrzeugbrief) nicht eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, das das keine Gültigkeit hat.

Typisierung: wo meinst du, wo die Dachlast drinnen steht ? Sobald eine Dachlast angegeben ist, ist diese auch gültig. Abweichungen müssen entsprechend typisiert werden. (Es kann sein, daß in D der Typenschein anders heißt, aber es gibt diesen in irgendeiner Form. Ansonsten könnte ja jeder irgendein Fahrzeug ohne Grundlagen anmelden.) Auch wenn eine Dachlast zB im Typenschein nicht angegeben wurde, diese aber vom Hersteller festgesetzt wurde, dann hat diese Angabe Gültigkeit. Man kann sich dann nicht darauf ausreden, daß das nicht drinnensteht.

Anhängerlast Espace: Dies diente nur als Beispiel dafür, daß es auch möglich ist, Abweichungen von den Herstellerangaben zu typisieren. Es muß halt der Vorschrift entsprechen.

Rechte der Polizei: Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, dann hat der Polizist das Recht oder vielmehr die Pflicht, das Fahrzeug abzustellen.
Die Verkehrssicherheit ist insbesondere gegeben, wenn Vorschriften und auch Vorgaben der Hersteller nicht eingehalten werden (Überschreitung der Dachlast). Natürlich kann ein Sachverständiger klären, ob das KFZ mehr verträgt, aber dies muß eben, wie erwähnt, auch gesetzmäßig typisiert werden.

Pöbelei: So war das nicht gedacht, aber dennoch sind die Angaben grundsätzlich verzerrt dargestellt. Deshalb mein Groll, vielleicht habe ich mich etwas zu scharf ausgedrückt. Ich habe auch niemanden als Schwachsinnig bezeichnet !!!

Beweise: ich denke, die brauch ich jetzt nicht vorzulegen, du kannst ja nachlesen. Es sollte reichen, wenn du weißt, daß ich beruflich damit zu tun habe.

Im Forum kommt es leider immer wieder vor, daß Empfehlungen zu illegalen Tätigkeiten ausgesprochen werden, das mißfällt mir.
Es ist beim Thema Dachlast vielleicht nicht so schlimm, aber prinzipiell ist es so.

Ich kann nur jedem empfehlen, die vorgeschriebene Dachlast einzuhalten.




So, und jetzt fahr ich in den Urlaub :sonne: :sonne: :sonne: :zunge: :zunge: :zunge:
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  #11  
Alt 15.07.2004, 22:51
Neptun Neptun ist offline
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Bootsbörse, du wiederholst dich und bringst nichts neues.

Du behauptest was, also beweise es.
Wenn du hier nicht zitieren willst, nenn die Paragraphen.

Der dt. Polizist hat KEINE rechtilche Grundlage NUR AUFGRUND DES GEWICHTS, der Dachlast!!!
Er HAT eine Grundlage, wenn der Gegenstand, der auf dem Dach transportiert wird, die Verkehrssicherheit gefährdet. (§ 1 Straßenverkehrsordnung)
Das hat aber MIT DER DACHLAST NICHTS ZU TUN!
Wie gesagt, der kann dich auch aus dem Verkehr ziehen, wenn du zwei Kubikmeter Styropor auf dem Dach transportierst, und damit hast du die Dachlast garantiert nicht überschritten, bist vermtulich wohl aber schon als VERKEHRSGEFÄHRDUNG unterwegs.

Ich sagte schon, dass es in D einen Kfz-Schein gibt,
ABER DA STEHT NICHTS VON DACHLAST DRIN
IN KEINEM AMTLICHEN DOKUMENT STEHT WAS VON WEGEN DACHLAST!!!!
DAHER HAT EIN DT: POLIZIST AUCH KEINE HANDHABE AUFGRUND DER DACHLAST!!!! DER KANN UND DARF NUR AUFGRUD AMTLICHER UNTERLAGEN!!!!
UND EINE BEDIENUNGSANLEITUNG IST KEINE AMTLICHE UNTERLAGE:

Das was du als Typenschein bezeichnest, könnte evtl. der Kfz-Brief sein. Aber das macht keinen Unterschied, denn das was im Kfz-Brief steht, wird bei der Zulassung nur in den Kfz-Schein reinkopiert, mehr nicht.

Das schließt natürlich nicht aus, dass im Falle eines Unfalles der Richter dir eine Schuld/Mitschuld gibt, weil du gegen die Empfehlungen des Herstellers verstoßen hast und die vom Hersteller angegebene Dachlast überschritten hast.
Der Richter wird dich aber dann nicht aufgrund der überschrittenen Dachlast direkt verurteilen, sondern weil du gegen deine Pflicht verstoßen hast, für die Sicherheit deines Fahrzeugs zu sorgen. Du wirst also deshalb wohl INDIREKT verurteilt.

Dass jeder die vom Hersteller empfohlene Dachlast einhält, ist ja wohl klar, denn dadurch verschlechtert sich ja die Straßenlage deutlich, das gehört wohl zum gesunden Menschenverstand.

"Neptun"
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