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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#1
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Zitat:
Zu Quelle 1: Klar kann ein Polizist an Ort und Stelle offensichtlich (außer zB er hat das gleiche Privat-KFZ und weiß die Dachlast) nicht beurteilen, wie hoch die Dachlast ist und daher wird er diesbezüglich nichts machen. Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab. Fazit: Nur deswegen, weil vielleicht in der Praxis nicht überprüft wird, kann nicht davon ausgegangen werden, daß das eh passt. Die vom Hersteller "empfohlene" Dachlast steht im Typenschein und ist somit für dieses Fahrzeug typisiert. Wenn diese überschritten wird, übernimmt der Hersteller keine verantwortung über die Verkehrszuverlässigkeit. Sollte jemand eine Bestätigung für eine größere Dachlast vom KFZ-Hersteller haben, so muß er diese ebenfalls erst typisieren lassen, erst dann gilt dieser Umstand als gesetzmäßig. (Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.) Zu Quelle 2: Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. (Grobe Fahrlässigkeit) Fazit: Wenn jemand mit einer höheren Dachlast fährt, dies ist ihm auch bekannt und er nimmt aber trotzdem in Kauf, daß dieser Umstand gefährlich sein könnte, dann ist das grob fahrlässig wenn nicht sogar schon bedingt vorsätzlich. Nur fahrlässig wäre zB wenn jemanden dieser Umstand nicht bekannt wäre. Da gibts aber wiederum eine Haken, weil jeder KFZ-Lenker die Beladung eines KFZ auch überprüfen muß und spätestens dann müßte er über die Umstände Bescheid wissen. PS.: bitte, ich bin aber kein Jurist !!! :schlaumai |
#2
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![]() Zitat:
Wo steht die? Hat die Polizei darauf online Zugriff??? Für mich als Autofahrer und für den Polizisten als Kontrolleur gelten die Daten des Kfz-Scheins, der ist amtlich und für beide Seiten verbindlich, und da steht nichts von wegen Dachlast! Zitat:
Zitat:
Es geht um die Dachlast! Die Anhängelast steht im Kfz-Schein, die Dachlast nicht!!! Zitat:
Was soll die Pöbelei???!!! Ich habe hier mehrfach erlebt, dass Leute wegen harmloserer Formulierungen gemaßregelt wurden, also, ...????? Wenn du schon den Threadstarter als schwachsinnig bezeichnest, dann komm aber gefälligst mit eindeutigen Beweisen und nicht mit Behauptungen, die du dir aufgrund deiner Anhängelastgeschichte aus den Fingern saugst! "Neptun" |
#3
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Hey Leute jetzt kommt mal wieder runter
![]() Es ist aber Sache des gesunden Menschenverstandes das die vom Hersteller erlaubte Dachlast nicht überschritten wird. Wie das in Österreich gehabdthabt wird weis ich nicht :weissnich Im Falle eines Unfalls wird aber bestimmt geprüft ob das Fahrzeug überladen war und somit auch die Dachlast kontroliert. Im Falle einer Überladung wird dann mit Sicherheit die Versicherung Theater machen. Es gibt soetwas wie Eigenverantwortung. Schon mal gehört? :zwinkerer Gruß Jürgen |
#4
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@erich der wikinger
Zitat:
Siehe: Um Links zu sehen, bitte registrieren Meinst du, der Golf hätte nur 75 kg, wenn der Astra 100 hätte ? Gruss Nordy |
#5
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Hallo Nordy,
der vorgänger Astra wie auch der Vectra vor dem aktuellen Modell durften 100 kg aufladen, wie der Corsa. Vielleicht hat Erich ja noch diesen. :zwinkerer Und den Golf hat doch jetzt hier auch niemand beleidigt oder als Vergleich genommen. :weissnich ![]() ![]() ![]() @Neptun: Berny hatte das sicher nicht so gemeint wie Du es jetzt aufgefasst hast, da bin ich mir sicher. Der Beitrag ist nur etwas unglücklich begonnen worden. Auf jedenfall hat er meiner Meinung nach aber recht. Ich bin wirklich überrascht dass dieses Thema so kontrovers diskutiert wird. ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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@bootsboerse
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Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben. So wird er selbst dann, wenn er beim Betrachten des Bootes auf dem Dach ein mulmiges Gefühl hat, auf keinen Fall die Dachlast überprüfen. Polizisten tun immer nur das, wozu sie verpflichtet sind, und das sind sie hier nicht. Das Überschreiten der Dachlast und ihre Auswirkungen interessiert im Falle eines Unfalls erst den Unfall-Sachverständigen. Letztlich obliegt es nur einem Richter, aufgrund eines Gutachtens hieraus für den Fahrer ein Verschulden abzuleiten. Gruss Nordy |
#7
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Zitat:
Mich wollten sie im Juni an der österreichischen Grenze mit einem 4,7m Schlauchboot auf einem 800kg Trailer auf die Waage schicken. Bloss so. Was glaubst du haette der erst mit einem RIB am dach gemacht :) cu martin |
#8
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@dodl
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Gut dass die Polizei in D nicht machen kann, was sie will, sondern dass sie nur das tut, wozu sie aufgrund von Vorschriften verpflichtet ist. Der Gefahr der Willkür und des Machtmissbrauches sind sonst Tür und Tor geöffnet. Gruss Nordy |
#9
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Dachlast
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Im spaß: warum muss denn Opel die gleiche Dachlast haben wie VW ? Äpfel sind doch keine Birnen Gruß Erich |
#10
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So, noch was zum Schluß:
Ihr seid da alle etwas im Irrtum: Ebenso in D hat der Polizist die rechtliche Grundlage. Wie gesagt, nur deswegen, weil das im Zulassungsschein (Fahrzeugbrief) nicht eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, das das keine Gültigkeit hat. Typisierung: wo meinst du, wo die Dachlast drinnen steht ? Sobald eine Dachlast angegeben ist, ist diese auch gültig. Abweichungen müssen entsprechend typisiert werden. (Es kann sein, daß in D der Typenschein anders heißt, aber es gibt diesen in irgendeiner Form. Ansonsten könnte ja jeder irgendein Fahrzeug ohne Grundlagen anmelden.) Auch wenn eine Dachlast zB im Typenschein nicht angegeben wurde, diese aber vom Hersteller festgesetzt wurde, dann hat diese Angabe Gültigkeit. Man kann sich dann nicht darauf ausreden, daß das nicht drinnensteht. Anhängerlast Espace: Dies diente nur als Beispiel dafür, daß es auch möglich ist, Abweichungen von den Herstellerangaben zu typisieren. Es muß halt der Vorschrift entsprechen. Rechte der Polizei: Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, dann hat der Polizist das Recht oder vielmehr die Pflicht, das Fahrzeug abzustellen. Die Verkehrssicherheit ist insbesondere gegeben, wenn Vorschriften und auch Vorgaben der Hersteller nicht eingehalten werden (Überschreitung der Dachlast). Natürlich kann ein Sachverständiger klären, ob das KFZ mehr verträgt, aber dies muß eben, wie erwähnt, auch gesetzmäßig typisiert werden. Pöbelei: So war das nicht gedacht, aber dennoch sind die Angaben grundsätzlich verzerrt dargestellt. Deshalb mein Groll, vielleicht habe ich mich etwas zu scharf ausgedrückt. Ich habe auch niemanden als Schwachsinnig bezeichnet !!! Beweise: ich denke, die brauch ich jetzt nicht vorzulegen, du kannst ja nachlesen. Es sollte reichen, wenn du weißt, daß ich beruflich damit zu tun habe. Im Forum kommt es leider immer wieder vor, daß Empfehlungen zu illegalen Tätigkeiten ausgesprochen werden, das mißfällt mir. Es ist beim Thema Dachlast vielleicht nicht so schlimm, aber prinzipiell ist es so. Ich kann nur jedem empfehlen, die vorgeschriebene Dachlast einzuhalten. So, und jetzt fahr ich in den Urlaub :sonne: :sonne: :sonne: :zunge: :zunge: :zunge: |
#11
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Bootsbörse, du wiederholst dich und bringst nichts neues.
Du behauptest was, also beweise es. Wenn du hier nicht zitieren willst, nenn die Paragraphen. Der dt. Polizist hat KEINE rechtilche Grundlage NUR AUFGRUND DES GEWICHTS, der Dachlast!!! Er HAT eine Grundlage, wenn der Gegenstand, der auf dem Dach transportiert wird, die Verkehrssicherheit gefährdet. (§ 1 Straßenverkehrsordnung) Das hat aber MIT DER DACHLAST NICHTS ZU TUN! Wie gesagt, der kann dich auch aus dem Verkehr ziehen, wenn du zwei Kubikmeter Styropor auf dem Dach transportierst, und damit hast du die Dachlast garantiert nicht überschritten, bist vermtulich wohl aber schon als VERKEHRSGEFÄHRDUNG unterwegs. Ich sagte schon, dass es in D einen Kfz-Schein gibt, ABER DA STEHT NICHTS VON DACHLAST DRIN IN KEINEM AMTLICHEN DOKUMENT STEHT WAS VON WEGEN DACHLAST!!!! DAHER HAT EIN DT: POLIZIST AUCH KEINE HANDHABE AUFGRUND DER DACHLAST!!!! DER KANN UND DARF NUR AUFGRUD AMTLICHER UNTERLAGEN!!!! UND EINE BEDIENUNGSANLEITUNG IST KEINE AMTLICHE UNTERLAGE: Das was du als Typenschein bezeichnest, könnte evtl. der Kfz-Brief sein. Aber das macht keinen Unterschied, denn das was im Kfz-Brief steht, wird bei der Zulassung nur in den Kfz-Schein reinkopiert, mehr nicht. Das schließt natürlich nicht aus, dass im Falle eines Unfalles der Richter dir eine Schuld/Mitschuld gibt, weil du gegen die Empfehlungen des Herstellers verstoßen hast und die vom Hersteller angegebene Dachlast überschritten hast. Der Richter wird dich aber dann nicht aufgrund der überschrittenen Dachlast direkt verurteilen, sondern weil du gegen deine Pflicht verstoßen hast, für die Sicherheit deines Fahrzeugs zu sorgen. Du wirst also deshalb wohl INDIREKT verurteilt. Dass jeder die vom Hersteller empfohlene Dachlast einhält, ist ja wohl klar, denn dadurch verschlechtert sich ja die Straßenlage deutlich, das gehört wohl zum gesunden Menschenverstand. "Neptun" |
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