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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 15.07.2004, 20:13
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

So, noch was zum Schluß:
Ihr seid da alle etwas im Irrtum:

Ebenso in D hat der Polizist die rechtliche Grundlage.
Wie gesagt, nur deswegen, weil das im Zulassungsschein (Fahrzeugbrief) nicht eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, das das keine Gültigkeit hat.

Typisierung: wo meinst du, wo die Dachlast drinnen steht ? Sobald eine Dachlast angegeben ist, ist diese auch gültig. Abweichungen müssen entsprechend typisiert werden. (Es kann sein, daß in D der Typenschein anders heißt, aber es gibt diesen in irgendeiner Form. Ansonsten könnte ja jeder irgendein Fahrzeug ohne Grundlagen anmelden.) Auch wenn eine Dachlast zB im Typenschein nicht angegeben wurde, diese aber vom Hersteller festgesetzt wurde, dann hat diese Angabe Gültigkeit. Man kann sich dann nicht darauf ausreden, daß das nicht drinnensteht.

Anhängerlast Espace: Dies diente nur als Beispiel dafür, daß es auch möglich ist, Abweichungen von den Herstellerangaben zu typisieren. Es muß halt der Vorschrift entsprechen.

Rechte der Polizei: Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, dann hat der Polizist das Recht oder vielmehr die Pflicht, das Fahrzeug abzustellen.
Die Verkehrssicherheit ist insbesondere gegeben, wenn Vorschriften und auch Vorgaben der Hersteller nicht eingehalten werden (Überschreitung der Dachlast). Natürlich kann ein Sachverständiger klären, ob das KFZ mehr verträgt, aber dies muß eben, wie erwähnt, auch gesetzmäßig typisiert werden.

Pöbelei: So war das nicht gedacht, aber dennoch sind die Angaben grundsätzlich verzerrt dargestellt. Deshalb mein Groll, vielleicht habe ich mich etwas zu scharf ausgedrückt. Ich habe auch niemanden als Schwachsinnig bezeichnet !!!

Beweise: ich denke, die brauch ich jetzt nicht vorzulegen, du kannst ja nachlesen. Es sollte reichen, wenn du weißt, daß ich beruflich damit zu tun habe.

Im Forum kommt es leider immer wieder vor, daß Empfehlungen zu illegalen Tätigkeiten ausgesprochen werden, das mißfällt mir.
Es ist beim Thema Dachlast vielleicht nicht so schlimm, aber prinzipiell ist es so.

Ich kann nur jedem empfehlen, die vorgeschriebene Dachlast einzuhalten.




So, und jetzt fahr ich in den Urlaub :sonne: :sonne: :sonne: :zunge: :zunge: :zunge:
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  #2  
Alt 15.07.2004, 22:51
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
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Bootsbörse, du wiederholst dich und bringst nichts neues.

Du behauptest was, also beweise es.
Wenn du hier nicht zitieren willst, nenn die Paragraphen.

Der dt. Polizist hat KEINE rechtilche Grundlage NUR AUFGRUND DES GEWICHTS, der Dachlast!!!
Er HAT eine Grundlage, wenn der Gegenstand, der auf dem Dach transportiert wird, die Verkehrssicherheit gefährdet. (§ 1 Straßenverkehrsordnung)
Das hat aber MIT DER DACHLAST NICHTS ZU TUN!
Wie gesagt, der kann dich auch aus dem Verkehr ziehen, wenn du zwei Kubikmeter Styropor auf dem Dach transportierst, und damit hast du die Dachlast garantiert nicht überschritten, bist vermtulich wohl aber schon als VERKEHRSGEFÄHRDUNG unterwegs.

Ich sagte schon, dass es in D einen Kfz-Schein gibt,
ABER DA STEHT NICHTS VON DACHLAST DRIN
IN KEINEM AMTLICHEN DOKUMENT STEHT WAS VON WEGEN DACHLAST!!!!
DAHER HAT EIN DT: POLIZIST AUCH KEINE HANDHABE AUFGRUND DER DACHLAST!!!! DER KANN UND DARF NUR AUFGRUD AMTLICHER UNTERLAGEN!!!!
UND EINE BEDIENUNGSANLEITUNG IST KEINE AMTLICHE UNTERLAGE:

Das was du als Typenschein bezeichnest, könnte evtl. der Kfz-Brief sein. Aber das macht keinen Unterschied, denn das was im Kfz-Brief steht, wird bei der Zulassung nur in den Kfz-Schein reinkopiert, mehr nicht.

Das schließt natürlich nicht aus, dass im Falle eines Unfalles der Richter dir eine Schuld/Mitschuld gibt, weil du gegen die Empfehlungen des Herstellers verstoßen hast und die vom Hersteller angegebene Dachlast überschritten hast.
Der Richter wird dich aber dann nicht aufgrund der überschrittenen Dachlast direkt verurteilen, sondern weil du gegen deine Pflicht verstoßen hast, für die Sicherheit deines Fahrzeugs zu sorgen. Du wirst also deshalb wohl INDIREKT verurteilt.

Dass jeder die vom Hersteller empfohlene Dachlast einhält, ist ja wohl klar, denn dadurch verschlechtert sich ja die Straßenlage deutlich, das gehört wohl zum gesunden Menschenverstand.

"Neptun"
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  #3  
Alt 16.07.2004, 08:02
Michel
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So um dem Thema nun den richtigen Brandbeschleuniger zu verpassen.

Neptun hat recht

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Sicherung ist wohl die wichtige Sache.

Eigentlich ist das aber der Hammer, es gibt was wofür wir hier in D kein Gesetz haben.

Trotzdem hier aber noch ein Bild zum Lachen:

Click the image to open in full size. :glotz:

:schlaumai :schlaumai
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  #4  
Alt 16.07.2004, 09:10
nordy
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Ja, ein Volltreffer, Michael.

Aber nicht vergessen, dass die völlig unzureichende Befestigung der Matten eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Und da ist genau das Problem.

Wegen der blossen Dachlastüberschreitung können sie dich in D nicht belangen.

Die Polizei kann aber bei einer 50 %-igen Überschreitung sicherlich behaupten, die Ladung sei nicht ausreichend gesichert, weil Auto und Halter nicht dafür ausgelegt wären.
Und dann liegt eben doch eine Ordnungswidrigkeit vor.

Was heisst das für uns:

Geringfügige Überschreitungen sind von Seiten der Sicherheit und des Risikos eines Vergehens völlig unproblematisch, weil die Herstellerangaben immer Toleranzen aufweisen.
Der Tatbestand der nicht ordnungsgemässen Sicherung ist nicht bei 10kg sondern vielleicht bei 50kg also erst bei grösseren Überschreitungen erfüllt.

Diese sollten schon aus Sicherheitsgründen immer vermieden werden.


Übrigens, ich möchte noch eines zu Bootsboerse sagen, hier hat niemand zu illegalen Handlungen aufgerufen !!
Weiss nicht, wie er darauf kommt.

Gruss Nordy
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  #5  
Alt 16.07.2004, 09:13
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Dachlast

Hallo nochmal von Erich

Bitte bleibt doch sachlich und motzt Euch nicht gegenseitig an.

Zum Astra sei hier noch gesagt. Mein derzeitiges Modell hat verdeckt in einer Dachreling ein Profil, in welchem ein spezieller Astra-Träger topsicher verankert werden kann, und zwar durch Doppelverschraubung an allen 4 Lastpunkten.

Glaube, dass das auch schon beim vorigen Astra so war. Leider weiß ich nicht, wie dies beim neuen Astra und Golf ausschaut. Vielleicht hat Nordy ja recht, dass die neuen Modelle nur 75 kg tragen. Damit habe ich mich nicht befasst.

Aber I C H darf bei mir 100 kg auf das Dach packen.

Aber nochmal: Der Träger wiegt schon einiges. Also 100 kg Boot mit Träger
Gesamtlast beachten.

Übrigens wiegt mein Boot + Träger "nur" ca. 70 kg, auch wenn 100 zulässig sind.

Noch mal Achtung: Wenn der Träger nur eine Zuladung von 50 kg hergibt, helfen die 100 kg Dachlast gar nix.

:weiner: :schlaumai

So und jetzt sage ich zu dem Thema nix mehr

Gruß Erich
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  #6  
Alt 16.07.2004, 13:14
marcus marcus ist offline
Meteorit
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hallo
Ich muß jetzt trotz allem meinen Senf auch dazugeben,

Hinsichtlich der Überschreitung der Dachlast und deren Ahndung mögen zwar keine Möglichkeiten zur Ahndung bestehen,
Aber eine Pflicht zur ordnungsgemäße Ladungssicherung besteht, wie Ihr ja schon mehrfach geschrieben habt.

Wie sieht diese ordnungsgemäße Ladungsicherung nun aus:

Nach vorne muß die Ladung mit dem 0,8 fachen des Gewichts gesichert werden
(Bei Formschluß mit dem 0,5 fachen)
nach hinten und zur Seite mit dem 0,5 fachen des Gewichts.
Eine Sicherung einer Ladung mit nur einem Spanngurt ist unzureichend, da eine Drehbewegug der Ladung nicht auszuschließen ist

Die Sicherung hat an Lastaufnahme-Punkten zu erfolgen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die entsprechende Höchstlast aufzunehmen.

Beim Niederzurren (Spanngurt in die Dachreling/Träger) eingehakt
muß ich dieses Gewicht mit der Spann-Ratsche aufbringen, da brauch ich schon
2 Gurte aus dem Profi (LKW) Bereich
Zudem müsste ich noch in der Umreifung zumindest mit Antirutschmatten arbeiten, am Besten auch noch auf dem Träger.
und dann drückt den Träger/Reling ein Gewicht von 50-60 kg (pro Seite) nach
unten und gleichzeitig wird mit der selben Kraft der Träger mit einer Punktbelastung nach oben gezogen

Die Grenzen der Physik gelten für alle.
hmmmmm. ich bin kein Sachverständiger aber ich habe so meine Zweifel, ob
ein Boot dass einfach auf die Dachreling gelegt wird, vernünftig gesichert werden kann.

Ähnliches gilt auch für die Überschreitungen der empfohlenen Höchstgeschwindigkeit z. B. mit Dachbox bzw. mit Seitenkoffern beim Motorrad.
M.E. handelt es sich bei all diesen Angaben um einen Schutz des Herstellers vor Regressansprüchen.

Wie es mit dem zulässigen Gesamtgewicht und den Achslasten ausschaut, lass ich dahingestellt sein, wenn dann hinten noch ein Wohnwagen auf die Hinterachse drückt, und auf dem Rücksitz die Kinder sitzen und der Kofferraum voll ist, stößt auch ein großer PKW langsam an die Grenzen.

Auch das Fahrverhalten wird sich gravierend ändern, und wenn dann was passiert, ist eine nicht (an die Beladung) angepasste Geschwindigkeit schnell unfallursächlich.

Das bei einer Ladungssicherung stark gesündigt wird , sei es im LKW, PKW oder auch Kleintransporter Bereich, ist mir auch klar.

Übrigens ein Einklinken des Bootes in das Windenseil auf dem Trailer genügt ebenfalls nicht zur ausreichenden Sicherung, zusätzliche Verspannung ist erforderlich.

Sollte jemand die Fundstelle der obigen Zahlen wissen wollen, die kann ich nach dem Wochenende noch genau zitieren.

Viele Grüße

Marcus

PS: Großbuchstaben ist schreien - muss dass im Forum sein?
wer schreit hat Macht und unrecht oder keine Macht und recht.
Lasst doch dem Berny seine Aussagen so stehen, er will, da bin ich mir sicher Euch lediglich vor Problemem mit der österr. Gendamerie bewahren, und wenn ich durch ein fremdes Land fahre, sitze ich mit Sicherheit am kürzeren Hebel.
Und wenn was passiert, sollte keiner auf das Forum zeigen können und sagen der oder der, ihr habt doch gesagt das geht so.
Lasst doch die Emotionen bei solchen Threads etwas draußen, ihr verschreckt nur andere Mitglieder, die sich dann nciht mehr beteiligen wollen und nur noch passiv sind.
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  #7  
Alt 16.07.2004, 13:20
Michel
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Danke Marcus,

der Beitrag ist super und vor allem der letzte Absatz. Und nochmal danke, das Du Dich jetzt auch mal gemeldet hast um vielleicht wieder ein wenig die Wogen zu glätten.

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  #8  
Alt 16.07.2004, 16:11
nordy
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@Marcus

Zitat:
hmmmmm. ich bin kein Sachverständiger aber ich habe so meine Zweifel, ob ein Boot dass einfach auf die Dachreling gelegt wird, vernünftig gesichert werden kann.
Macht doch auch keiner.
Wozu gibt es Querträger, Körbe, Spezialhalter usw. ?

Zitat:
Lasst doch die Emotionen bei solchen Threads etwas draußen, ihr verschreckt nur andere Mitglieder, die sich dann nciht mehr beteiligen wollen und nur noch passiv sind.
Das gilt aber erst einmal für die, die damit angefangen sind.
Alles hat eine Ursache und Wirkung, oder wie man in den Wald reinruft, so tönt es zurück.

Gruss Nordy
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