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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#16
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Dachlast
Zitat:
Im spaß: warum muss denn Opel die gleiche Dachlast haben wie VW ? Äpfel sind doch keine Birnen Gruß Erich |
#17
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So, noch was zum Schluß:
Ihr seid da alle etwas im Irrtum: Ebenso in D hat der Polizist die rechtliche Grundlage. Wie gesagt, nur deswegen, weil das im Zulassungsschein (Fahrzeugbrief) nicht eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, das das keine Gültigkeit hat. Typisierung: wo meinst du, wo die Dachlast drinnen steht ? Sobald eine Dachlast angegeben ist, ist diese auch gültig. Abweichungen müssen entsprechend typisiert werden. (Es kann sein, daß in D der Typenschein anders heißt, aber es gibt diesen in irgendeiner Form. Ansonsten könnte ja jeder irgendein Fahrzeug ohne Grundlagen anmelden.) Auch wenn eine Dachlast zB im Typenschein nicht angegeben wurde, diese aber vom Hersteller festgesetzt wurde, dann hat diese Angabe Gültigkeit. Man kann sich dann nicht darauf ausreden, daß das nicht drinnensteht. Anhängerlast Espace: Dies diente nur als Beispiel dafür, daß es auch möglich ist, Abweichungen von den Herstellerangaben zu typisieren. Es muß halt der Vorschrift entsprechen. Rechte der Polizei: Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, dann hat der Polizist das Recht oder vielmehr die Pflicht, das Fahrzeug abzustellen. Die Verkehrssicherheit ist insbesondere gegeben, wenn Vorschriften und auch Vorgaben der Hersteller nicht eingehalten werden (Überschreitung der Dachlast). Natürlich kann ein Sachverständiger klären, ob das KFZ mehr verträgt, aber dies muß eben, wie erwähnt, auch gesetzmäßig typisiert werden. Pöbelei: So war das nicht gedacht, aber dennoch sind die Angaben grundsätzlich verzerrt dargestellt. Deshalb mein Groll, vielleicht habe ich mich etwas zu scharf ausgedrückt. Ich habe auch niemanden als Schwachsinnig bezeichnet !!! Beweise: ich denke, die brauch ich jetzt nicht vorzulegen, du kannst ja nachlesen. Es sollte reichen, wenn du weißt, daß ich beruflich damit zu tun habe. Im Forum kommt es leider immer wieder vor, daß Empfehlungen zu illegalen Tätigkeiten ausgesprochen werden, das mißfällt mir. Es ist beim Thema Dachlast vielleicht nicht so schlimm, aber prinzipiell ist es so. Ich kann nur jedem empfehlen, die vorgeschriebene Dachlast einzuhalten. So, und jetzt fahr ich in den Urlaub :sonne: :sonne: :sonne: :zunge: :zunge: :zunge: |
#18
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@Michel
Zitat:
Es ging mir nur darum, auf die Wettbewerbssituation zwischen Opel und VW hinzuweisen. Jeder versucht den anderen zu überbieten, zumindest aber gleichzuziehen. Ich spreche aus Insidererfahrung. Deshalb, wenn der vorletzte Astra wirklich 100kg hatte - der Golfvorgänger hatte wie das aktuelle Modell nur 75kg - gibt es für mich nur eine Erklärung dafür: Die Entwicklungsabteilung bei VW wollte sich nicht soweit aus dem Fenster legen wie die Opel-Ingenieure. Vergleich mal Golf Variant und Astra Caravan miteinander: Welchem würdest du die 100kg wohl eher zutrauen ? Die angeblichen 100kg des Corsa lassen auch mal wieder Zweifel in die Glaubwürdigkeit der Opelangaben aufkommen. Mir ist auch ein Fall bekannt, dass sich bei Opel hartnäckig über Jahre verkehrte Gewichtsangaben in den Katalogen gehalten haben. So sollte der aktuelle Corsa bei sonst gleicher Ausstattung deutlich leichter als der Vorgänger geworden sein. Jeder weiss, dass das mit konventioneller Technik nicht geht. So gilt bei allen Herstellern die Regel, dass neue Modelle aufgrund gewachsener Grundausstattung und gestiegener Sicherheitsanforderungen immer z. T. sogar deutlich schwerer sind. Ausnahmen bilden nur teure Leichtbaukonzepte. Wenigstens scheint man bei Opel bei den aktuellen Modellen sich auf ehrliche Dachlasten besonnen zu haben, denn ungewöhnlich ist es schon, die Angaben bei einem neuen Modell so stark zurückzunehmen. Gruss Nordy |
#19
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Bootsbörse, du wiederholst dich und bringst nichts neues.
Du behauptest was, also beweise es. Wenn du hier nicht zitieren willst, nenn die Paragraphen. Der dt. Polizist hat KEINE rechtilche Grundlage NUR AUFGRUND DES GEWICHTS, der Dachlast!!! Er HAT eine Grundlage, wenn der Gegenstand, der auf dem Dach transportiert wird, die Verkehrssicherheit gefährdet. (§ 1 Straßenverkehrsordnung) Das hat aber MIT DER DACHLAST NICHTS ZU TUN! Wie gesagt, der kann dich auch aus dem Verkehr ziehen, wenn du zwei Kubikmeter Styropor auf dem Dach transportierst, und damit hast du die Dachlast garantiert nicht überschritten, bist vermtulich wohl aber schon als VERKEHRSGEFÄHRDUNG unterwegs. Ich sagte schon, dass es in D einen Kfz-Schein gibt, ABER DA STEHT NICHTS VON DACHLAST DRIN IN KEINEM AMTLICHEN DOKUMENT STEHT WAS VON WEGEN DACHLAST!!!! DAHER HAT EIN DT: POLIZIST AUCH KEINE HANDHABE AUFGRUND DER DACHLAST!!!! DER KANN UND DARF NUR AUFGRUD AMTLICHER UNTERLAGEN!!!! UND EINE BEDIENUNGSANLEITUNG IST KEINE AMTLICHE UNTERLAGE: Das was du als Typenschein bezeichnest, könnte evtl. der Kfz-Brief sein. Aber das macht keinen Unterschied, denn das was im Kfz-Brief steht, wird bei der Zulassung nur in den Kfz-Schein reinkopiert, mehr nicht. Das schließt natürlich nicht aus, dass im Falle eines Unfalles der Richter dir eine Schuld/Mitschuld gibt, weil du gegen die Empfehlungen des Herstellers verstoßen hast und die vom Hersteller angegebene Dachlast überschritten hast. Der Richter wird dich aber dann nicht aufgrund der überschrittenen Dachlast direkt verurteilen, sondern weil du gegen deine Pflicht verstoßen hast, für die Sicherheit deines Fahrzeugs zu sorgen. Du wirst also deshalb wohl INDIREKT verurteilt. Dass jeder die vom Hersteller empfohlene Dachlast einhält, ist ja wohl klar, denn dadurch verschlechtert sich ja die Straßenlage deutlich, das gehört wohl zum gesunden Menschenverstand. "Neptun" |
#20
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So um dem Thema nun den richtigen Brandbeschleuniger zu verpassen.
Neptun hat recht Um Links zu sehen, bitte registrieren Sicherung ist wohl die wichtige Sache. Eigentlich ist das aber der Hammer, es gibt was wofür wir hier in D kein Gesetz haben. Trotzdem hier aber noch ein Bild zum Lachen: :glotz: :schlaumai :schlaumai |
#21
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Ja, ein Volltreffer, Michael.
Aber nicht vergessen, dass die völlig unzureichende Befestigung der Matten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Und da ist genau das Problem. Wegen der blossen Dachlastüberschreitung können sie dich in D nicht belangen. Die Polizei kann aber bei einer 50 %-igen Überschreitung sicherlich behaupten, die Ladung sei nicht ausreichend gesichert, weil Auto und Halter nicht dafür ausgelegt wären. Und dann liegt eben doch eine Ordnungswidrigkeit vor. Was heisst das für uns: Geringfügige Überschreitungen sind von Seiten der Sicherheit und des Risikos eines Vergehens völlig unproblematisch, weil die Herstellerangaben immer Toleranzen aufweisen. Der Tatbestand der nicht ordnungsgemässen Sicherung ist nicht bei 10kg sondern vielleicht bei 50kg also erst bei grösseren Überschreitungen erfüllt. Diese sollten schon aus Sicherheitsgründen immer vermieden werden. Übrigens, ich möchte noch eines zu Bootsboerse sagen, hier hat niemand zu illegalen Handlungen aufgerufen !! Weiss nicht, wie er darauf kommt. Gruss Nordy |
#22
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Dachlast
Hallo nochmal von Erich
Bitte bleibt doch sachlich und motzt Euch nicht gegenseitig an. Zum Astra sei hier noch gesagt. Mein derzeitiges Modell hat verdeckt in einer Dachreling ein Profil, in welchem ein spezieller Astra-Träger topsicher verankert werden kann, und zwar durch Doppelverschraubung an allen 4 Lastpunkten. Glaube, dass das auch schon beim vorigen Astra so war. Leider weiß ich nicht, wie dies beim neuen Astra und Golf ausschaut. Vielleicht hat Nordy ja recht, dass die neuen Modelle nur 75 kg tragen. Damit habe ich mich nicht befasst. Aber I C H darf bei mir 100 kg auf das Dach packen. Aber nochmal: Der Träger wiegt schon einiges. Also 100 kg Boot mit Träger Gesamtlast beachten. Übrigens wiegt mein Boot + Träger "nur" ca. 70 kg, auch wenn 100 zulässig sind. Noch mal Achtung: Wenn der Träger nur eine Zuladung von 50 kg hergibt, helfen die 100 kg Dachlast gar nix. :weiner: :schlaumai So und jetzt sage ich zu dem Thema nix mehr Gruß Erich |
#23
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hallo
Ich muß jetzt trotz allem meinen Senf auch dazugeben, Hinsichtlich der Überschreitung der Dachlast und deren Ahndung mögen zwar keine Möglichkeiten zur Ahndung bestehen, Aber eine Pflicht zur ordnungsgemäße Ladungssicherung besteht, wie Ihr ja schon mehrfach geschrieben habt. Wie sieht diese ordnungsgemäße Ladungsicherung nun aus: Nach vorne muß die Ladung mit dem 0,8 fachen des Gewichts gesichert werden (Bei Formschluß mit dem 0,5 fachen) nach hinten und zur Seite mit dem 0,5 fachen des Gewichts. Eine Sicherung einer Ladung mit nur einem Spanngurt ist unzureichend, da eine Drehbewegug der Ladung nicht auszuschließen ist Die Sicherung hat an Lastaufnahme-Punkten zu erfolgen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die entsprechende Höchstlast aufzunehmen. Beim Niederzurren (Spanngurt in die Dachreling/Träger) eingehakt muß ich dieses Gewicht mit der Spann-Ratsche aufbringen, da brauch ich schon 2 Gurte aus dem Profi (LKW) Bereich Zudem müsste ich noch in der Umreifung zumindest mit Antirutschmatten arbeiten, am Besten auch noch auf dem Träger. und dann drückt den Träger/Reling ein Gewicht von 50-60 kg (pro Seite) nach unten und gleichzeitig wird mit der selben Kraft der Träger mit einer Punktbelastung nach oben gezogen Die Grenzen der Physik gelten für alle. hmmmmm. ich bin kein Sachverständiger aber ich habe so meine Zweifel, ob ein Boot dass einfach auf die Dachreling gelegt wird, vernünftig gesichert werden kann. Ähnliches gilt auch für die Überschreitungen der empfohlenen Höchstgeschwindigkeit z. B. mit Dachbox bzw. mit Seitenkoffern beim Motorrad. M.E. handelt es sich bei all diesen Angaben um einen Schutz des Herstellers vor Regressansprüchen. Wie es mit dem zulässigen Gesamtgewicht und den Achslasten ausschaut, lass ich dahingestellt sein, wenn dann hinten noch ein Wohnwagen auf die Hinterachse drückt, und auf dem Rücksitz die Kinder sitzen und der Kofferraum voll ist, stößt auch ein großer PKW langsam an die Grenzen. Auch das Fahrverhalten wird sich gravierend ändern, und wenn dann was passiert, ist eine nicht (an die Beladung) angepasste Geschwindigkeit schnell unfallursächlich. Das bei einer Ladungssicherung stark gesündigt wird , sei es im LKW, PKW oder auch Kleintransporter Bereich, ist mir auch klar. Übrigens ein Einklinken des Bootes in das Windenseil auf dem Trailer genügt ebenfalls nicht zur ausreichenden Sicherung, zusätzliche Verspannung ist erforderlich. Sollte jemand die Fundstelle der obigen Zahlen wissen wollen, die kann ich nach dem Wochenende noch genau zitieren. Viele Grüße Marcus PS: Großbuchstaben ist schreien - muss dass im Forum sein? wer schreit hat Macht und unrecht oder keine Macht und recht. Lasst doch dem Berny seine Aussagen so stehen, er will, da bin ich mir sicher Euch lediglich vor Problemem mit der österr. Gendamerie bewahren, und wenn ich durch ein fremdes Land fahre, sitze ich mit Sicherheit am kürzeren Hebel. Und wenn was passiert, sollte keiner auf das Forum zeigen können und sagen der oder der, ihr habt doch gesagt das geht so. Lasst doch die Emotionen bei solchen Threads etwas draußen, ihr verschreckt nur andere Mitglieder, die sich dann nciht mehr beteiligen wollen und nur noch passiv sind. |
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Danke Marcus,
der Beitrag ist super und vor allem der letzte Absatz. Und nochmal danke, das Du Dich jetzt auch mal gemeldet hast um vielleicht wieder ein wenig die Wogen zu glätten. |
#25
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@Marcus
Zitat:
Wozu gibt es Querträger, Körbe, Spezialhalter usw. ? Zitat:
Alles hat eine Ursache und Wirkung, oder wie man in den Wald reinruft, so tönt es zurück. Gruss Nordy |
#26
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Ich bin von der Verwendung von Querträgern ausgegangen
gruß Marcus |
#27
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Hallo Schlauchi´s,
ich habe heute meine neuen Dachträger ausprobiert, mit Dreimeterschlauchboot drauf. Ich fahre einen Vito und habe Aluminiumdachträger von Thule drauf und in jeder Herstellervorgabe sind die Dachlasten für die Träger angegeben und die lauten bei mir 80 Kg und diese Vorgabe wird die Polizei, denke ich kontrollieren. Auch wenn 100 kg für ein Auto angegeben sind, wird es sich auch immer nach der Dachträgerlast des Herstellers richten und die weiß die Polizei mit Sicherheit, genau wie die Achslast bei fast jedem Wohnmobil.Wer schon mal auf die Waage an der Autobahn musste, hat bestimmt auch die Liste gesehen, die der Polizist in der Hand hatte. Wer höhere Dachlasten laden will, muss erst mal die Bauartgenehmigung des Fahrzeugherstellers beachten und zusätzlich die des Dachträgerherstellers. Darum gibt es Industrieschwerlastträger für Firmen zum Beispiel. Da hat man dann einen "richtigen Panzer" auf dem Dach, auf den man auch alles laden kann. :schlaumai :liebhaben Salve Seepferd |
#28
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@seepferd
Ist klar, Dachlast vom Auto und vom Halter müssen gleich gross sein. Sonst gilt immer der kleinere Wert. Gruss Nordy |
#29
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Hallo Marcus,
Zitat:
Dann verstehe ich deine Bedenken in bezug auf die Reeling nicht. Die Reeling hat an jeder Seite 3 von der Dachinnenseite verschraubte Pfosten. Bietet also wesentlich mehr Festigkeit, als wenn du nur zwei seitlich angeklemmte Querträger verwendest. Gruss Nordy |
#30
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Hi,
zum Thema "Schreien" zum ersten .... lies mal meine Beiträge durch, und du wirst bemerken, dass ich mich im Regelfall an die Etikette halte, also, bitte nicht maßregeln, bevor man sich nicht vergewissert hat. zum zweiten .... wenn Leute sich wiederholen und offensichtlich nicht auf vorher geschriebenes eingehen, MUSS man diesen Leuten mal klar machen, was Sache ist, und wenn es nicht anders geht, auch mit Großbuchstaben. zum anderen, Befestigen der Dachlast: Zitat:
Ich war VOR der Abfahrt mit BELADENEM Gespann auf einer Waage, habe alle Achslasen gewogen, einschließlich der Gesamtlasten, so dass in der Hinsicht keinerlei Gefahr bestand. Man hätte mich auf der Autobahn auf eine mobile Kontrollwage fahren lassen können, mir wäre nichts passiert, Gerade weil mein Gespann damals so abenteuerlich ausgesehen hat, habe ich mich peinlich genau an die Vorschriften gehalten Und das würde ich jedem im Interesse der eigenen Sicherheit (und des eigenen Geldbeutels :zunge: ) raten!!!! Grüße "Neptun" |
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