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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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bezüglich wohnort: es kommen dann immer wieder fragen wie: wo bekomm ich dies und das. und was nützen dir dann die tipps zu bezugsquellen in meiner gegend?
bezüglich CE: mach wie du willst, aber fakt ist: die papiere gehören zu einem boot dazu, wie frank es schon richtig geschrieben hat. wenn manche ämter es auch ohne machen, ist das in deren ermessen. nach österreich kannst du das boot zb nicht verkaufen. da wird die CE verlangt. lg martin |
#2
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Ich habe ja nicht nach Österreich gefragt, sondern was für mich wichtig ist, weil ich so etwas nicht habe und ob ich mein Boot so weitergeben kann. Ich habe halt noch nie davon gehört und denen gesagt ich habe im Schlauchbootforum gelesen, ohne das Zertifikat geht nichts und ob ich mein Boot jetzt wegschmeißen muss. Ich glaube nicht, das einer von Österreich kommen wird und mein Boot haben will. Die Gesetze in Österreich interessieren mich jetzt wirklich nicht.
mfg. Klaus |
#3
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klaus, wenn du gelesen hättest, was ich geschrieben habe, dann sollte dir mein posting klar sein. dieter ist hier mod und hat es gern, wenn das profil ausgefüllt ist. in anderen foren wird ein unvollständiges profil nichtmal freigeschaltet. manchmal ist ein wohnort für infos wichtig. und wenn du das jetzt schon ausfüllst, tut man sich in zukünftigen threads vielleicht leichter.
und zum boot: wenn du österreicher explizit vom kreis deiner verkäufer ausschliesst, dann ist das dein gutes recht. wenn du allerdings das fehlen wichtiger dokumente verschweigst, dann grenzt das an betrug. gesetzteslage hin oder her, du weisst jetzt, dass es ce papiere gibt und fertig. lg martin |
#4
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Zitat:
gerade weil ich das nicht wusste und das jetzt gelesen habe, habe ich beim Wasser- und Schifffahrtsamt angerufen und nachgefragt, weil ich niemanden Betrügen will. Wenn mir ein Amt, welches für die Anmeldung von Boote zuständig ist, die Auskunft gibt, ich brauche das nicht, weil mein Boot vor dieser Bestimmung zugelassen war und deshalb unter Bestandsschutz fällt, ist es nett von dir zu schreiben, das würde an Betrug grenzen, wenn ich es ohne diese CE abgebe. Zumal ich bei dem Telefongespräch schon auf die Meinung hier im Forum hingewiesen habe und der zuständige Sachbearbeiter sich daraufhin nochmal rückversichert hat und ich dafür 5 Minuten am Telefon gewartet habe.Ich werde jetzt sicherlich nicht nochmal dort anrufen und sagen, im Forum sind sie aber anderer Meinung. Mein Boot ist zur Zeit defekt, entweder geht es für einen Apfel und ein Ei weg oder ich mache es und behalte es. In beiden Fällen interessiert mich die CE eigentlich ziemlich wenig, weil ich mich darauf verlasse, eine richtige Antwort bekommen zu haben. Wenn ich mir im Frühjahr ein neues Boot kaufen sollte, werde ich natürlich auf diese CE achten, weil ich sie dann ja haben muss. Auf jeden Fall mache ich das so, wie ich es von der zuständigen Behörde erklärt bekommen habe und ich verlasse mich darauf, was mir das Amt sagt, welches für die Zulassung von meinem Boot zuständig ist und fertig. mfg. Klaus |
#5
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passt schon.
betrug ist es nur, wenn du einem käufer sagst, dass man die ce nicht braucht und das schon so passt. wenn du es ihm genauso sagst, wie du es hier geschrieben hast, dann passts. nur sollte sich jeder mündige käufer dann selber nochmal bei seinem zuständigen amt versichern, dass das bei ihm auch so stimmt. weil gerade weil zb. manche ämter in deutschland es mit der CE nicht so genau nehmen, wird eine deutsche anmeldung in österreich nicht als beweis für die existenz einer CE akzeptiert. lg martin |
#6
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So meine lieben, ich hab mir nun doch das Zodiac C310s von 2000 geholt, es fehlte zwar die ce konformitätserklärung, aber ich kann es trotzdem zulassen.
der Verkäufer war Anwalt und hat sich mit dem Schiffartsamt auseinandergesetzt.....die gesetzlich Regelung besagt, das Boote aus dem Ausland (Importe) ab ...äh ich glaube ab juni 1998 eine CE-Prüfung für eine Zulassung nachweisen müssen. Da auf meinem Boot am Heckspiegel auf dem Tollen Blechschildchen sowohl das CE-Zeichen als auch die CE NUmmer dahinter steht, reicht es bei mir, Fotos des Schildes als Nachweis für eine CE Prüfung mitzusenden. So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert? mfg Sören |
#7
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Zitat:
Ich habe vorsorglich auch noch eine Kopie der original quittierten Kaufrechnung vom Boot dabei, wegen der bezahlten MWST, da ich viel über Grenzen in Europa unterwegs bin, und es könnte ja mal kontrolliert werden. Das original Flaggenzertifikat vom BSH fehlt auch nicht wegen Frabnkreich-Küste, es wird dort als Eigentumsnachweis verlangt, wird aber außerhalb der EU auch immer wieder nützlich. |
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