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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren. |
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#1
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Dies ist zwar prinzipiell richtig, was der Händerl sagt, aber es wundert mich ein wenig, letztlich könnte man ja die Nummer ummelden.
Ich denke eher, dass es ein anderes Problem ist. Es gibt keinen Austauschmotor, den AB, den er hat, darf in der EU nicht mehr verkauft werden, ergo kann er nicht einfach aus 2 mach eins machen. |
#2
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Welche Nummer ummelden? Ich kann am Motorblock selbst keine Nummer entdecken, die "Nummer" des Außenborders ist ja am Schaft/Gehäuse, die würde ja bleiben.
Einen kompletten 2T-Neumotor BJ 2011 kann man natürlich nicht mehr zulassen, aber ich will ja einen alten zugelassenen Außenborder reparieren.(Mit Neu-Teilen die 100% dem alten Motor entsprechen - keine Änderung an Aussehen, Hub, Leistung usw). Ist das zwingend so, daß die Nummer am Schaft gleich Nummer des Motorblocks sein muß (sofern es überhaupt eine Nummer am Motorblock gibt). Wenn das so ist, dann wird es künftig keine orginalgetreuen fahrbereiten Oldtimerboote mehr geben können. Gruß Schorsch |
#3
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Schorsch,
natürlich darf man den Kraftkopf wechseln, das wird bei gröberen Motorschnäden natürlich auch andauernd gemacht. Ich würd sagen, der Händler will einfach nur nicht. |
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