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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Jetzt hab ich es raus wie es geht
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Zitat:
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#3
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Naja, so ganz unrecht hat jetzt F.Rink nicht:
Wenn der WSA Schein kein internationaler Schein ist, dann kann es durchaus sein, dass der in HR nicht anerkannt wird. Dafür gibt es ja die internationalen Scheine. Dazu wissen aber die Deutschen Freunde sicherlich mehr. Eines aber gleich dazu: Argumente wie "Es war bisher kein Problem" zählen nicht, weil, nur wenn etwas von einem Hafenkapitän akkzeptiert oder gedultet wird, heißt das noch lange nicht, dass es rechltich auch gültig ist ![]() Es kann also durchaus sein, dass diese Akkzeptanz unterschiedlich gehandhabt wird, und dann schaut man blöd... Einfach eine Internationale Zulassung organisieren, dann passt das. Die Österreichsiche Boots-Zulassung ist automatisch auch eine internationale, so ein Glück ![]() |
#4
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Hallo
Erst mal vielen Dank nach Östereich. Aber Ihr habt ja dieses Problem nicht. Nur wie steht es mit uns Deutschen ??? Ich hoffe das kein negatiefer
![]() ========== Gruß Walter ![]() |
#5
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Also ich bin schon der Meinung, dass es ausreicht, wenn Dutzende von Forumsmitgliedern seit Jahren/Jahrzehnten ihre Boote in den unterschiedlichsten Hafenkapitanerien anmelden. Und zwar mit WSA-Zulassung, und das gänzlich ohne Schwierigkeiten. Das spricht in meinen Augen schon dafür, dass die WSA-Zulassung AUSREICHT.
Sollte mal jemand mit der WSA-Zulassung tatsächlich Schwierigkeiten haben, so wäre das entweder hier, oder im blauen Forum oder im Boote-Forum (denn das sind, so würde ich mal sagen, die "großen" deutschsprachigen Foren)sofort eine Riesen-Diskussion. Ist aber nicht der Fall. Das hier zitierte Forum "Bootfahren in Kroatien" ist doch schon was die Menge der User und der Beiträge angeht, eher eine Privatsache. 18 (!) User und 51 (!) Beiträge. Sorry, aber hierbei handelt es sich um eine Einzelmeinung.
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#6
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Hallo Klaus
Zitat:
![]() Dabei hat der juristisch durchaus Recht...Nur gibt er eine Antwort auf eine Frage, die in Kroatien niemand stellt. ![]() Die WSA Zulassung hat sich über Millionen Touristen etabliert und funktioniert in der Praxis. Viele Grüße, Oliver |
#7
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Stellt sich aber für mich die Frage, warum stellt das WSA keine internationalen Dokumente aus, wäre ja einfach, einfach zusätzlich alles auf englisch und das wäre es (naja, fast...)
Es freut mich übrigens zu sehen, dass auch die deutschen Freunde so ihre Problemchen mit den Dokumenten haben ![]() (ja, war ja nur ein Scherz ![]() Zitat:
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#8
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Hallo
Zitat:
- Die WSA Anmeldung ist ein nationales Binnenkennzeichen - Innerhalb der EU ist geregelt, daß nationale Kennzeichen anerkannt werden => In diesen Gewässern bist Du also mit der WSA Zulassung auf der sicheren Seite. - Kroatien gehört (noch) nicht zur EU. Daher kann niemand die Kroaten zwingen, in ihren Hoheitsgewässern eine deutsche Binnenzulassung zu akzeptieren. Auf der sicheren Seite bist Du ausserhalb von EU Gewässern daher mit einer internationalen Zulassung, also dem IBS oder dem Flaggenzertifikat. - Die jahrelange Praxis von abertausenden Kroatienurlaubern mit WSA Zulassung zeigt, daß dieses Kennzeichen dort akzeptiert wird, auch wenn die Kroaten es juristisch nicht müßten. Du mußt Dich also nun fragen: - Fahre ich mit WSA Zulassung und lebe mit dem theoretischen Restrisiko oder - Bezahle ich alle zwei Jahre etwas mehr Geld für eine internationale Zulassung. Viele Grüße, Oliver Geändert von Oliver74 (18.01.2012 um 11:01 Uhr) |
#9
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Hallo Freunde,
seit Jahrzehnten wird dieses Tema immer wieder hochgespielt, was soll diese Diskusssion? Da gab es noch nie Probleme! Fährst Du mit Deinem Boot ins Ausland, dann benötigst Du eine deutsche Bootszulassung auf Deine Person und Deinen deutschen Wohnsitz um auch Dein Eigentum nachzuweisen, wenn Du mit Boot ins Ausland fahren möchtest. Dazu gibt es nach Wahl - die amtliche WSA Zulassung (für Binnenwasserstraßen vorgeschrieben), - die amtliche Bodensee Zulassung (für den Bodensee vorgeschrieben) . das amtliche Flaggenzertifikat ( für alle Gebiete Binnen und Ausland jd. nur für deutsche Staatsbürger), - die beiden Verbands Zulassungen vom DMYV und ADAC (gültig für Binnenwasserstraßen und Ausland). Bei dem Autoverein hat dieses Dokument den schönen Namen IBS nund verspricht besondere Internationalität. Als mehrere jahrzehnte alter Wassersportler ist mir nicht bekannt, das man mit einer amtlichen Zulassung oder einer Verbands Zulassung irgendwo in Europa Schwierigkeiten bekommen hatte, auch nicht im früheren Yugoslavien. Lediglich in der Schweiz wird es erforderliche für den deutschen Bootsfahrer eine nach einer Bootsprüfung eine befristete schweizerische amtliche Boots-Urlaubszulassung zusätzlich zu beantragen. Die verschd. Boots Zulassungen unterscheiden sich lediglich nach den Kosten, wobei die Bootszulassung am Bodensee besonders teuer ist aber auch mit einer Bootsabnahme und begrenzten Motoren kombiniert wird. Ferner muß der Bootsbesitzer eine Reihe von ausländischen Vorschriften erfüllen die je nach Land unterschiedlich sein können: - Sicherheitsausrüstungen (z.Bsp. u.A. Österreich, Italien, Kroatien, Frankreich) - Haftversicherungen für das Boot je nach Motorstärke - das nötige Befähigungspapier für das Führen des Bootes und ev. den UKW Funk haben usw. |
#10
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So sieht es aus!
Weitere Diskussionen sind überflüssig. ![]()
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Viele Grüße aus Niedersachsen Ralf ![]() |
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